Rechtsprechung
| VK Rheinland-Pfalz, 11.09.2009 - VK 1-45/09 |
Zitiervorschläge
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. September 2009 - VK 1-45/09 (https://dejure.org/2009,79667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,79667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VK Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - VK 1-35/12
Wann darf Auftraggeber den Beschaffungsgegenstand (doch) nicht ändern?
Ein Aufhebungsgrund nach dieser Regelung liegt vor, wenn einerseits der Fehler von so großem Gewicht ist, dass ein Festhalten des öffentlichen Auftraggebers an dem fehlerhaften Verfahren mit Gesetz und Recht schlechterdings nicht zu verein baren wäre und andererseits von den Bietern, insbesondere mit Blick auf die Schwere des Fehlers, erwartet werden kann, dass sie auf die Bindung des Aus schreibenden an Recht und Gesetz Rücksicht nehmen (VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.09.2009, VK 1-45/09; OLG Dresden, Beschl. v. 28.03.2006, WVerg 4/06; OLG München, Beschl. v. 27.01.2006, Verg 1/06).An die Prüfung, ob ein schwerwiegender Grund vorliegt, sind unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters der Vorschrift besonders strenge Maßstäbe anzulegen (BGH, NJW 2001, 3698, 3701; OLG Koblenz, Beschl. v. 10.04.2003, 1 Verg 1/03; VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.09.2009, VK 1-45/09).
dejure.org
Übersicht VK Rheinland-Pfalz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.