Rechtsprechung
| VK Bund, 19.12.2002 - VK 1-95/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Leistungsverzeichnis: Änderung des Leistungsverzeichnisses durch den Auftraggeber während der Ausschreibung
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Vergabe einer Baumaßnahme - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausscheiden eines Bieters im Vergabeverfahren wegen unzulässiger Abweichung von den Verdingungsunterlagen; Änderung des Leistungsverzeichnisses durch die Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist; Unzulänglichkeit einer Leistungsbeschreibung wegen Auferlegung eines ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauleistungen Neubau: Herstellung Spundwände
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.04.1997 - VII ZR 106/95
Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der …
Auszug aus VK Bund, 19.12.2002 - VK 1-95/02
Diese Änderung war zulässig, da sie vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgte und alle Bewerber darüber informiert wurden, Gleichbehandlung also gegeben war (zur Zulässigkeit der Änderung von Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist vgl. BGH WM 1997, 1583, 1584).
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11
Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen
Wäre eine Korrektur erfolgt, so hätte sie gegenüber allen Bietern erfolgen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.10.2010, Az.: VII-Verg 46/10; 1. VK Bund, Beschluss vom 30.07.2008, Az.: VK 1-90/08; Beschluss vom 19.12.2002, Az.: VK 1-95/02; 2. VK Bund, Beschluss vom 27.03.2007, Az.: VK 2-18/07; 1. VK Hessen, Beschluss vom 31.03.2008, Az.: 69 d VK-9/2008). - VK Hessen, 01.06.2005 - 69d-VK-33/05
Unzulässige Änderungen der Vergabestelle an Vergabeunterlagen
Der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 19.12.2003 (VK 1-95/02) betraf eine Änderung wegen der nachträglichen Erkenntnis bestimmter technischer Probleme.
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