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Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19411
VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02 (https://dejure.org/2002,19411)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2002 - VK 15/02 (https://dejure.org/2002,19411)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2002 - VK 15/02 (https://dejure.org/2002,19411)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01

    Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02
    Die Mitteilung des Grundes kann im Einzelfall auch kurz ausfallen, wenn gewährleistet ist, dass der Bieter aus der erhaltenen Information hinreichend ermessen kann, ob die Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens sinnvoll ist oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.08.2001 ­ Verg 28/01 ­, S. 6 ff., siehe auch Vergabe News 10/2001, S. 78 f.).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es nämlich zu verhindern, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein Nachprüfungsverfahren einleiten kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1999 ­ Verg 2/99 ­, S. 3; BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 ­ Verg 1/99 ­ , S. 23)).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02
    Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es nämlich zu verhindern, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots und auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein Nachprüfungsverfahren einleiten kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1999 ­ Verg 2/99 ­, S. 3; BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 ­ Verg 1/99 ­ , S. 23)).
  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 Verg 6/01

    Vorabgestattung des Zuschlags; Angebotsfrist

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02
    1.) Zwar sieht § 115 Abs. 2 S. 2 GWB die Gestattung des Zuschlags allein auf der Grundlage der Interessenabwägung vor, die Erfolgsaussichten in der Hauptsache spielen demgegenüber nur eine Rolle, wenn deren Prüfung einer zeitgerechten Beendigung des Eilverfahrens nicht entgegensteht (Thüringer OLG, Beschluss vom 14.11.2001 ­ 6 Verg 6/01 ­).
  • BayObLG, 10.10.2000 - Verg 5/00

    Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 10.10.2000 ­ Verg 5/00 ­; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2000 ­ 2 Verg 3/00 ­ ).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00

    Nachprüfungsantrag in Bezug auf ein Vergabeverfahren; Recht auf Akteneinsicht im …

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (BayObLG, Beschluss vom 10.10.2000 ­ Verg 5/00 ­; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2000 ­ 2 Verg 3/00 ­ ).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2001 - Verg W 12/01

    Antrag auf Wiederherstellung des im Nachprüfungsverfahren bestehenden …

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02
    So kann die Gestattung des vorzeitigen Zuschlags mit einer fehlenden Erfolgsaussicht dann begründet werden, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrages auf den ersten Blick erschließt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2001 ­ Verg W 12/01 ­).
  • VK Nordbayern, 15.02.2002 - 320.VK-3194-02/02

    Vom Leistungsverzeichnis abweichendes Material

    Auszug aus VK Brandenburg, 12.04.2002 - VK 15/02
    Ein solcher indirekt drohender Schaden hinsichtlich der möglicherweise mangels ausreichender Vorabinformation geschmälerten Zuschlagschance scheidet aber ­ abgesehen davon, dass er nicht dargelegt worden ist ­ aus, wenn, wie hier, das Nachprüfungsverfahren eingeleitet worden ist (vgl. auch Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 15.02.2002 ­ 320.VK-3194-02/02 ­, Ziff. 1.f)).
  • VK Südbayern, 26.06.2008 - Z3-3-3194-1-16-04/08

    Welche Anforderungen sind an die Vorinformation zu stellen?

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass keine allzu großen Anforderungen an die Vorinformation nach § 13 VgV zu stellen sind (1. VK Saarland, B. v. 27.04.2004 - Az.: 1 VK 2/2004; VK Brandenburg, B. v. 12.4.2002 - Az.: VK 15/02; 1. VK Sachsen, B. v. 13.5.2002 - Az.: 1/SVK/043-02).
  • VK Sachsen, 23.05.2023 - 1/SVK/015-23

    Rettungsdienstleistungen gefährdet: Vorzeitiger Zuschlag gestattet!

    Etwas anderes kann gelten, wenn durch den Suspensiveffekt die Auftragsdurchführung unmöglich wäre, so bspw. wenn der reibungslosen Ablauf einer kurz bevorstehenden Großveranstaltung erheblich beeinträchtigt oder gar generell in Frage gestellt würde (VK Hessen, B.. v. 27.4. 2009 - 69d-VK-10/2009 - Hessentag; VK Bund, B. v. 30.9.2005 - VK 3-130/05-Z - Fußballweltmeisterschaft), die Erfüllung öffentlicher Aufgaben (VK Brandenburg, B. v. 12.4. 2002 - VK 15/02 - Abfallbeseitigung), oder bspw. die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (OLG Celle, B. v. 31.1. 2011 - 13 Verg 21/11) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt würde (vgl. etwa VK Bund, Beschluss vom 5.9. 2002, VK 2-68/02; VK Hessen, Beschluss vom 11. Februar 2002, 69 d - VK 48/2001 - Engpass in der medizinischen Versorgung).
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.10.2003 - VK 21/03

    Bieterausschluss als "wirtschaftlicher Nachteil" i.S.d. § 107 GWB?

    Ein solcher drohender Schaden hinsichtlich der möglicherweise mangels ausreichender Vorabinformation geschmälerten Zuschlagschance scheidet aber aus, wenn, wie hier, das Nachprüfungsverfahren eingeleitet worden ist (Vergabekammer Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2002 - VK 15/02 - mwN).
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   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 16.12.2002 - VK 15/2002   

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Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 16.12.2002 - VK 15/2002 (https://dejure.org/2002,59696)
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