Rechtsprechung
| VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- oeffentliche-auftraege.de
Feststellungsantrag: Feststellungsinteresse (abgelehnt für das Ziel einer günstigen Kostenentscheidung)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Natur- und Betonwerksteinarbeiten - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Feststellungsantrag ohne Feststellungsinteresse!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04
Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien
Auszug aus VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06
Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).Es kann begründet werden durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04).
Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn mit dem Feststellungsantrag allein deshalb eine Entscheidung in der Sache angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).
- OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04
Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB
Auszug aus VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06
Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).Es kann begründet werden durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04).
Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn mit dem Feststellungsantrag allein deshalb eine Entscheidung in der Sache angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).
- VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und …
Auszug aus VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06
Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn mit dem Feststellungsantrag allein deshalb eine Entscheidung in der Sache angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).
Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004, VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).
- VK Bund, 02.09.2005 - VK 2-57/05
Konzeption und Durchführung von Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen …
Auszug aus VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06
Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn mit dem Feststellungsantrag allein deshalb eine Entscheidung in der Sache angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004, VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).
Die Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens als solche stellen nach der Kostenregelung des § 128 GWB keinen eigenen Schaden dar (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05; Maier in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 2006), denn für die Kostenentscheidung kommt es nach der Rechtsprechung des BGH auf die Erfolgsaussichten des Verfahrens und ein etwaiges Verschulden der Vergabestelle nicht an.
- VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und …
Auszug aus VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06
Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn mit dem Feststellungsantrag allein deshalb eine Entscheidung in der Sache angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06
Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004, VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05). - BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01
Feststellungsverfahren nach Vertragsschluss
Auszug aus VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06
widersprechende erneute Prüfung der Rechtsverletzung zu vermeiden (BayObLG, Beschluss v. 2.8.2001, Verg 8/01).
- VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08
Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren
Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (so BGH, B. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (VK Sachsen, B. v. 17.01.2007 - 1/SVK/002-05; 2. VK Bund, B.v.. 14.02.2007 - VK 2 - 158/06; 2.09.2005 - VK 2 - 57/05; 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04). - VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08
Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung betreffend die …
Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (so BGH, Beschl. v. 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse v. 14. Februar 2007 - VK 2 - 158/06; 2. September 2005 - VK 2 - 57/05; 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04;… Maier in Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, § 114, Rn. 57). - VK Bund, 03.04.2009 - VK 2-100/08
Rahmenvertrag über die technische Betreuung des Internetangebotes des ... (incl. …
Dieses resultiert zwar nach Auffassung der Kammer nicht bereits aus dem Interesse an einer für die ASt positiven Kostenentscheidung (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14. Februar 2007 - VK 2 - 158/06 und Beschl. v. 21. Mai 2008 - VK 2 - 40/08, jeweils m.w.Nachw.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".