Rechtsprechung
| VK Bund, 17.01.2006 - VK 2-162/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: unterliegender Beteiligter bei Abhilfe durch den Auftraggeber
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Erbringung von Wäscherei-Leistungen (Überlassung von Wäsche im Rahmen eines Leasingvertrags und Reinigung der Wäsche) für einen Zeitraum von 60 Monaten - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung eines Nachprüfungsverfahrens wegen Erledigung; Auslegung eines Feststellungsantrag gem. § 114 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als Antrag auf Erstattung der durch das Nachprüfungsverfahren entstandenen Kosten gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GWB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschreibung "Erbringung von Wäschereileistungen": Einstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-153/05
Erbringung von Wäscherei-Leistungen (Überlassung von Wäsche im Rahmen eines …
Auszug aus VK Bund, 17.01.2006 - VK 2-162/05
Nach Einreichung eines Nachprüfungsantrags (VK 2 - 153/05) eines an dem Vergabeverfahren beteiligten Bieters nahm die Ag eine neue Angebotswertung vor.Die Ag unterstellte aufgrund des Vorbringens in dem Nachprüfungsverfahren VK 2 - 153/05 einen "branchenüblichen Mittelwert" von 5, 5 Reinigungsvorgängen pro Jahr aus.
(...) 5. Akteneinsicht in das Vergaberechtsnachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn in Sachen Fa. ..., Az. VK 2 - 153/05).
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus VK Bund, 17.01.2006 - VK 2-162/05
Diese kann in der Abhilfeentscheidung der Ausgangsbehörde oder in der Entscheidung der Widerspruchsbehörde liegen (BGH, Beschluss v. 9. Dezember 2003, X ZB 14/03).
- VK Südbayern, 05.10.2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16
Rückversetzung des Vergabeverfahrens
Wenn dadurch eine Erledigung eintritt, dass der Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren dem Rechtsschutzbegehren der Antragstellerin abhilft, dann ist dies kostenrechtlich wie ein Obsiegen der Antragstellerin zu werten (…Hardraht/Schulz in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht Kompaktkommentar, 3. Auflage, Köln 2014, § 128 GWB, Rn. 26; VK Bund, Beschluss vom 17.01.2006, VK 2-162/05). - VK Hessen, 25.01.2011 - 69d-VK-41/10
Auschluss im Verhandlungsverfahren
2.2.2.2 Bereits vor der Neufassung des § 128 Abs. 3 und Abs. 4 GWB ist ein einzelner Versuch unternommen worden, eine Kostentragung - auch im Hinblick auf Abs. 4 - auf Billigkeitserwägungen zu stützen: Das VG Köln (Beschluss vom 19.08.2009, Az.: VK VOB/11/2009) hatte im Falle einer Erledigung durch eine Abhilfeentscheidung seitens des Antragsgegners dieses als Verfahrensunterliegen angesehen und ihm die Kosten nach § 128 Abs. 4 S. 2 GWB a. F. auferlegt (ebenso: VK Bund, Beschluss vom 17.01.2006, Az.: VK 2 - 162/05 mit dem Hinweis darauf, dass in diesem Falle das auf die Beseitigung des Vergaberechtsverstoßes gerichtete Nachprüfungsverfahren erfolgreich im Sinne des § 128 Abs. 4 S. 2 GWB a.F. sei; auch: VK Amsberg, Beschluss vom 12.02.2008, Az.: VK 44/07 unter der Voraussetzung, dass aus dem Verlauf ersichtlich werde, dass das Nachprüfungsverfahren bei wertender Betrachtung voll umfänglich Erfolg gehabt hätte). - VK Nordbayern, 31.08.2011 - 21.VK-3194-24/11
Pauschaler Ausschluss eines vorbefassten Bieters unzulässig!
Kommt daher die VSt wie im vorliegenden Fall hinsichtlich der Zurückversetzung des Vergabeverfahrens dem Rechtsschutzbegehren der ASt nach, so war die Rüge des Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB im Verfahren erfolgreich (vgl. VK Bund, Beschluss vom 17.01.2006, VK 2-162/05).
- VK Nordbayern, 19.01.2011 - 21.VK-3194-43/10 Rn. 67 Kommt daher die VSt - wie im vorliegenden Fall - dem Rechtsschutzbegehren der ASt nach, so war die Rüge des Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB im Verfahren erfolgreich (vgl. VK Bund, Beschluss vom 17.01.2006, VK 2-162/05).
- VK Nordbayern, 13.12.2010 - 21.VK-3194-40/10
Kosten bei Rüge des Vergaberechtsverstoßes
Kommt daher die VSt - wie im vorliegenden Fall - dem Rechtsschutzbegehren der ASt nach, so war die Rüge des Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB im Verfahren erfolgreich (vgl. VK Bund, Beschluss vom 17.01.2006, VK 2-162/05). - VK Nordbayern, 26.05.2010 - 21.VK-3194-16/10
Kein Liquiditätsnachweis: Ausschluss
Kommt daher die VSt wie im vorliegenden Fall dem Rechtsschutzbegehren der ASt nach, so war die Rüge des Vergaberechtsverstoßes i. S. v. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB im Verfahren erfolgreich (vgl. VK Bund, Beschluss vom 17.01.2006, VK 2- 162/05).
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