Rechtsprechung
| VK Bund, 11.02.2005 - VK 2-223/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Leistungsbeschreibung: Forderung nach Vorlage der "Spezifikation des Herstellers" in das Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe aufnehmen?
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Ausbau des Stichkanals im Streckenbereich von km 2,5 bis 6,15 und Neubau des Dükers - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Europaweite Ausschreibung der Vergabe des Ausbaus eines Stichkanals im offenen Verfahren; Voraussetzungen für die Antragsbefugnis bei einem Nachprüfungsverfahren; Forderung der Vorlage der "Spezifikation des Herstellers" nach einer Angebotsabgabe; Forderung einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unklare Verdingungsunterlagen: Ausschreibungsaufhebung nicht zwingend
Verfahrensgang
- VK Bund, 11.02.2005 - VK 2-223/04
- OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - Verg 12/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03
Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im …
Auszug aus VK Bund, 11.02.2005 - VK 2-223/04
Die Vorlage einer "Spezifikation" des Herstellers der angebotenen Wasserbausteine ist aber kein Beleg für die Eignung des Bieters im Sinne von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§ 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A; vgl. auch Bay- ObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003, Verg 6/03).beteiligen, davon überrascht werden, dass die Technischen Lieferbedingungen für Wasserbausteine von ihnen eine Erklärung hinsichtlich der Qualität der Wasserbausteine verlangen, die für die Vergabeentscheidung relevant sein soll (entsprechendes gilt beispielsweise bei der Forderung nach Vorlage eines unverbindlichen Bauzeitenplans in der Baubeschreibung: s. dazu BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003, Verg 6/03).
Die mit dem Fehlen von Erklärungen verbundenen schwerwiegenden Folgen gebieten es, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert (§ 9 Nr. 1 VOB/A; s. BGH, Urteil vom 11. März 1999, VII ZR 179/98; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 2 Verg 9/04; BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003, Verg 6/03).
- BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98
Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages
Auszug aus VK Bund, 11.02.2005 - VK 2-223/04
Die mit dem Fehlen von Erklärungen verbundenen schwerwiegenden Folgen gebieten es, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert (§ 9 Nr. 1 VOB/A; s. BGH, Urteil vom 11. März 1999, VII ZR 179/98; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 2 Verg 9/04; BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003, Verg 6/03).Grundsätzlich sind die Angaben in der Leistungsbeschreibung mit den anderen vertraglichen Unterlagen als sinnvolles Ganzes auszulegen (BGH, Urteil vom 11. März 1999, VII ZR 179/98).
- BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96
Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der …
Auszug aus VK Bund, 11.02.2005 - VK 2-223/04
Hierfür wäre es notwendig, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Verdingungsunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (BGH, Beschluss vom 8. September 1998, X ZR 99/96;… Portz in Ingenstau/Korbion, § 26 Rn. 15). - OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
Ausschluss bei fehlender Fabrikatsangabe zwingend!
Auszug aus VK Bund, 11.02.2005 - VK 2-223/04
Die mit dem Fehlen von Erklärungen verbundenen schwerwiegenden Folgen gebieten es, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert (§ 9 Nr. 1 VOB/A; s. BGH, Urteil vom 11. März 1999, VII ZR 179/98; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 2 Verg 9/04; BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2003, Verg 6/03).
- OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - Verg 12/05
Kein Angebotsausschluss bei unklaren Anforderungen an Nachweise
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 11. Februar 2005 (Az.: VK 2 - 223/04) zu verlängern, wird abgelehnt. - VK Sachsen, 07.08.2007 - 1/SVK/051-07
Fehlende Bietererklärung: Kein genereller Angebotsausschluss!
Hierfür wäre es notwendig, dass eine Auftragsvergabe auf der Grundlage der bisherigen Verdingungsunterlagen für den Auftraggeber oder die Bieter unzumutbar geworden ist (VK Bund, Beschluss vom 11.02.2005 - VK 2-223/04). - VK Südbayern, 24.08.2010 - Z3-3-3194-1-31-05/10
Fehlerhafte Leistungsbeschreibung - Aufhebung der Ausschreibung?
So hat schon die 1. VK Bund in ihren Entscheidungen vom 24.03.2005 bzw. 11.02.2005 entschieden, dass eine Aufhebung der gesamten Ausschreibung nicht gerechtfertigt ist, wenn der Nachteil durch die unklaren Verdingungsunterlagen einen klar abgrenzbaren Teilbereich der Verdingungsunterlagen berührt und durch eine Klarstellung und eine nochmalige Abgabe eines Angebotes zu einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses eine Gleichbehandlung aller Bieter erreicht wird (1. VK Bund, B. v. 24.03.2005 - Az.: VK 1 - 14/05; 2. VK Bund, B. v. 11.02.2005 - Az.: VK 2 - 223/04). - VK Niedersachsen, 23.06.2011 - VgK-20/11
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung i.R.e. …
Aufgrund einer Unklarheit in den Vergabeunterlagen kann sich die Nichtvorlage oder fehlerhafte Vorlage von geforderten Belegen nicht zum Nachteil der Bieter z.B. in Form eines Ausschlusses aus dem Vergabeverfahren auswirken (OLG Düsseldorf, B. v. 09.12.2009 - Az.: VII-Verg 37/09; B. v. 07.04.2005 - Az.: VII - Verg 12/05; OLG München, B. v. 10.12.2009 - Az.: Verg 16/09; B. v. 10.09.2009 - Az.: Verg 10/09; VK Baden-Württemberg, B. v. 11.04.2008 - Az.: 1 VK 09/08; 1. VK Brandenburg, B. v. 01.02.2006 - Az.: 1 VK 81/05; 2. VK Bund, B. v. 11.02.2005 - Az.: VK 2 - 223/04; VK Düsseldorf, B. v. 19.03.2007 - Az.: VK - 03/2007 - B; VK Nordbayern, B. v. 08.06.2010 - Az.: 21.VK - 3194 - 11/10; B. v. 28.06.2005 - Az.: 320.VK - 3194 - 21/05 , zitiert nach ibr online, Rudolf Weyand, Vergaberecht 2010, Kommentar zu § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, Rn 335).
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