Rechtsprechung
| VK Bund, 04.04.2022 - VK 2-24/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundeskartellamt
Keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums bei Konzeptbewertung - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie sind qualitative Zuschlagskriterien im Rahmen eines Konzeptwettbewerbs zu bewerten?
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bei der Konzeptbewertung hat der Auftraggeber viel Freiraum! (VPR 2022, 106)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Konzeptbewertung setzt "hinreichend konkrete Zielsetzungen" voraus! (IBR 2022, 480)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Konzeptbewertung nur mit "hinreichend konkreter Zielsetzung"! (VPR 2022, 107)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16
Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten
Auszug aus VK Bund, 04.04.2022 - VK 2-24/22
Bei der Angebotswertung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015, Verg 3/15).Dieser ist von den Nachprüfungsinstanzen nur dahingehend überprüfbar, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, von einem zutreffenden und vollständig ermitteltem Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen der Entscheidung zugrunde gelegt wurden und nicht gegen allgemein gültige Bewertungsansätze verstoßen wurde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII- Verg 39/16).
- BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17
Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von …
Auszug aus VK Bund, 04.04.2022 - VK 2-24/22
Bei der Angebotswertung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015, Verg 3/15). - OLG München, 17.09.2015 - Verg 3/15
S-Bahn Nürnberg: Noch ist nicht entschieden, wer den Zuschlag bei der Vergabe von …
Auszug aus VK Bund, 04.04.2022 - VK 2-24/22
Bei der Angebotswertung steht dem öffentlichen Auftraggeber ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteil vom 4. April 2017, X ZB 3/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16; OLG München, Beschluss vom 17. September 2015, Verg 3/15). - OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!
Auszug aus VK Bund, 04.04.2022 - VK 2-24/22
Denn in seinem originären Aufgabenbereich muss der öffentliche Auftraggeber sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13, mit Anm. Wild, VergabeR 2015, 484 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2020 VII-Verg 38/18 m.w.N). - OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13
Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren …
Auszug aus VK Bund, 04.04.2022 - VK 2-24/22
Denn in seinem originären Aufgabenbereich muss der öffentliche Auftraggeber sich selbst die notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse verschaffen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13, mit Anm. Wild, VergabeR 2015, 484 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2020 VII-Verg 38/18 m.w.N).
- VK Südbayern, 06.08.2024 - 3194.Z3-3_01-24-26
Sowohl Formvorgaben als Sanktionen bei einem Verstoß dagegen müssen eindeutig …
Die Nachprüfungsinstanzen können diese Entscheidung nur daraufhin kontrollieren, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet wurden (VK Bund, Beschluss vom 04.04.2022, VK 2-24/22; OLG München, Beschluss vom 26.02.2021, Verg 14/20).Dies setzt voraus, dass die Wertungen anhand der aufgestellten Zuschlagskriterien vertretbar, in sich konsistent und in diesem Sinne nachvollziehbar sind (VK Bund, Beschluss vom 04.04.2022, VK 2-24/22).
- VK Westfalen, 01.02.2023 - VK 1-49/22
Konzeptbewertung ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren!
Dies setzt voraus, dass die Wertungen anhand der aufgestellten Zuschlagskriterien vertretbar, in sich konsistent und - ganz wesentlich - nachvollziehbar sind (vgl. etwa VK Bund, Beschluss vom 04.04.2022, VK 2 - 24/22).Rn. 120 Dies setzt voraus, dass die Wertungen anhand der aufgestellten Zuschlagskriterien vertretbar, in sich konsistent und - ganz wesentlich - nachvollziehbar sind (vgl. etwa VK Bund, Beschluss vom 04.04.2022, VK 2 - 24/22).
- VK Südbayern, 31.10.2025 - 3194.Z3-3_01-25-56
Bewerber, Leistungen, Bieter, Auswahlentscheidung, Vergabekammer, …
Die Nachprüfungsinstanzen können diese Entscheidung nur daraufhin kontrollieren, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet wurden (VK Bund, Beschluss vom 04.04.2022, VK 2-24/22; OLG München, Beschluss vom 26.02.2021, Verg 14/20).Dies setzt voraus, dass die Wertungen anhand der aufgestellten Zuschlagskriterien vertretbar, in sich konsistent und in diesem Sinne nachvollziehbar sind (VK Bund, Beschluss vom 04.04.2022, VK 2-24/22).
- VK Westfalen, 17.02.2023 - VK 3-48/22
Auch bei funktionaler Ausschreibung: Angebote müssen vergleichbar sein!
Aus Transparenzgesichtspunkten genügt es, wenn der Auftraggeber die an die Bieter gestellten Anforderungen hinreichend verdeutlicht (BGH, Beschluss vom 4. April 2017, X ZB 3/17): Bei einem "Konzeptwettbewerb mit einer Bewertung anhand eines abstrakt formulierten, offenen Bewertungsmaßstab[s] ähnlich Schulnoten ist [erforderlich], dass die Bieter anhand der Vorgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, erkennen können, worauf der jeweilige Auftraggeber Wert legt" (VK Bund, Beschluss vom 4. April 2022, VK 2 - 24/22; siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2019, Verg 56/18). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2026 - 2 VK 9/25
Auch der Erwartungshorizont ist bekannt zu machen!
Dementsprechend kann die Vergabekammer nur prüfen, ob der Auftraggeber das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, den richtigen und vollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt und nicht gegen allgemein gültige Bewertungsansätze verstoßen hat (VK Bund, Beschl. v. 4.4.2022, VK 2-24/22).(VK Bund, Beschl. v. 4.4.2022, VK 2-24/22).
- VK Westfalen, 30.01.2026 - VK 2-75/25
Wertungsgremium muss unverändert bleiben!
Denn die Wertungen müssen anhand der aufgestellten Zuschlagskriterien vertretbar, in sich konsistent und - ganz wesentlich - nachvollziehbar sein (vgl. etwa VK Bund, Beschl. v. 4.4.2022, VK 2 - 24/22; VK Westfalen, Beschl. v. 1.2.2023, VK 1 - 49/22). - VK Baden-Württemberg, 13.08.2024 - 1 VK 38/24
Nur "Marktkenntnis" zu haben, reicht für eine Rüge nicht!
Voraussetzung dafür, dass im Nachprüfungsverfahren festgestellt werden kann, dass der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten hat, ist, dass die Wertung anhand der aufgestellten Zuschlagskriterien vertretbar, in sich konsistent und - ganz wesentlich - nachvollziehbar sind (vgl. VK Bund, Beschluss vom 04.04.2022 - VK 2-24/22, VK Westfalen, Beschluss vom 01.02.2023 - VK 1-49/22). - VK Bund, 26.07.2022 - VK 1-65/22
Übernahme eines vorbefassten Bieterunternehmens ist kein zwingender …
Je offener die ausgeschriebenen Vorgaben, z.B. im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung, für die Bieter jedoch sind und je gröber die Wertungsvorgaben des Auftraggebers an sein Bewertergremium, desto eher besteht das Risiko, dass die Gleichmäßigkeit der Bewertung und damit die Gleichbehandlung der Bieter sowie die Transparenz der Wertungsentscheidung eines öffentlichen Auftraggebers nicht hinreichend gewährleistet ist (vgl. auch 2. VK Bund, Beschluss vom 4. April 2022, VK 2-24/22). - VK Schleswig-Holstein, 26.06.2026 - VK-SH 13/26
Konzeptbewertung ist eingehend zu dokumentieren!
Denn es ist zu berücksichtigen, dass ein Auftraggeber in aller Regel nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann, weshalb es der Konzeptbewertung immanent ist, dass eine relative, vergleichende Bewertung der verschiedenen Konzepte erfolgt (VK Bund, Beschl. vom 4. April 2022 -VK 2-24/22). - VK Bund, 28.06.2022 - VK 1-65/22
Rahmenvereinbarung über digitale Transformation
Je offener die ausgeschriebenen Vorgaben, z.B. im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung, für die Bieter jedoch sind und je gröber die Wertungsvorgaben des Auftraggebers an sein Bewertergremium, desto eher besteht das Risiko, dass die Gleichmäßigkeit der Bewertung und damit die Gleichbehandlung der Bieter sowie die Transparenz der Wertungsentscheidung eines öffentlichen Auftraggebers nicht hinreichend gewährleistet ist (vgl. auch 2. VK Bund, Beschluss vom 4. April 2022, VK 2-24/22).
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