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Weitere Entscheidungen unten: VK Arnsberg, 22.02.2005 | VK Bund, 02.07.2004

Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 03.05.2005 - VK 2-28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,42255
VK Arnsberg, 03.05.2005 - VK 2-28/04 (https://dejure.org/2005,42255)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 03.05.2005 - VK 2-28/04 (https://dejure.org/2005,42255)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - VK 2-28/04 (https://dejure.org/2005,42255)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - Verg 30/05

    Ermittlung des Gegenstandswerts im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin der Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 3. Mai 2005 (VK 2-28/04) aufgehoben.

    Aufgrund des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 22. Februar 2005 (VK 2-28/04) sind der Antragsgegnerin Aufwendungen in Höhe von 11.943,19 Euro und der Beigeladenen solche in Höhe 4.767,37 Euro von der Antragstellerin zu erstatten.

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Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 22.02.2005 - VK 2-28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,41646
VK Arnsberg, 22.02.2005 - VK 2-28/04 (https://dejure.org/2005,41646)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 22.02.2005 - VK 2-28/04 (https://dejure.org/2005,41646)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - VK 2-28/04 (https://dejure.org/2005,41646)
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Rechtsprechung
   VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20392
VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04 (https://dejure.org/2004,20392)
VK Bund, Entscheidung vom 02.07.2004 - VK 2-28/04 (https://dejure.org/2004,20392)
VK Bund, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - VK 2-28/04 (https://dejure.org/2004,20392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung eines Nachprüfungsbegehrens auf Grund zwischenzeitlicher Aufhebung der Ausschreibung; Weiterverfolgung des ursprünglichen Antrags als Feststellungsantrag; Vorliegen eines Feststellungsinteresses als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Feststellungsantrag ohne Feststellungsinteresse!

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in …

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04
    Mit Schreiben vom 24. März 2004 teilte die Ag der ASt mit, dass sie die streitgegenständliche Ausschreibung aufgrund eines verloren gegangenen, gleich gelagerten Verfahrens vor dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17. März 2004 - VII Verg. 1/04) aufgehoben habe.

    Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004, VII - Verg. 1/04).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren; …

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04
    aa) Dieser Feststellungsantrag gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Meinung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg 14/00, Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, § 114, Rn. 748;… a.A. Kus in: Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, 2000, Rn. 70 zu § 114 GWB).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg. 14/00) sowie der überwiegenden Meinung in der Literatur (…vgl. nur Müller-Wrede in: Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, Rn. 20 zu § 114 GWB) ist Voraussetzung für das Feststellungsinteresse die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2003, NZBau 2004, 174).

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 U 109/02

    Schadensersatz wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04
    Das OLG Düsseldorf lässt diese Grundsätze insbesondere auch für den Fall der Aufhebung eingreifen (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2003 - 5 U 109/02), wenn ein von der Vergabestelle geltend gemachter Aufhebungsgrund tatsächlich nicht eingreift.

    Aber selbst wenn die Verletzung der Dokumentationspflicht einen schwerwiegenden Grund im Sinne des Buchstaben d des § 26 Nr. 1 VOL/A darstellen würde, wäre die Aufhebung der Ausschreibung aufgrund des Verschuldens der Ag nicht gerechtfertigt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 5 U 109/02) und könnte folglich grundsätzlich Schadensersatzansprüche der Bieter nach sich ziehen.

  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 185/99

    Rechtsfolgen der nachträglichen Herabsetzung eines Einzelpreises bei einer …

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04
    Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung der Beklagten entstand zwischen den Parteien ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das bei Verletzung der Ausschreibungsregeln und Bedingungen zu einem Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss führen kann, weil der Bieter in seinem Vertrauen enttäuscht wird, das Vergabeverfahren werde nach den maßgeblichen Bestimmungen der VOB/A abgewickelt (vgl. BGH BauR 2002, 1082, 1083 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04
    Bei einer Erledigung des Nachprüfungsverfahrens ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 2003 - X ZB 14/03) grundsätzlich die ASt Kostenschuldnerin für Amtshandlungen der Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 1 GWB i.V.m. § 13 VwKostG, da sie das Nachprüfungsverfahren in Gang gesetzt hat.
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des …

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg. 14/00) sowie der überwiegenden Meinung in der Literatur (…vgl. nur Müller-Wrede in: Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, Rn. 20 zu § 114 GWB) ist Voraussetzung für das Feststellungsinteresse die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2003, NZBau 2004, 174).
  • VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und …

    Auszug aus VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04
    bb) Im vorliegenden Fall ist jedoch das Feststellungsinteresse der ASt für den Feststellungsantrag zu verneinen, da wegen der besonderen Umstände eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der ASt gegen die Ag nicht möglich erscheint und sich die ASt auch nicht auf die Weiterführung des Verfahrens zur Erstattung ihrer Kosten berufen kann (vgl. VK 2 - 22/04 - Beschluss vom 24. Mai 2004).
  • VK Bund, 21.05.2008 - VK 2-40/08

    Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung betreffend die …

    Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).

    a) Nicht ausreichend ist es allerdings, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

  • VK Bund, 14.02.2007 - VK 2-158/06

    Natur- und Betonwerksteinarbeiten

    Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein sogenanntes Feststellungsinteresse voraus (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114, Rn. 1078).

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn mit dem Feststellungsantrag allein deshalb eine Entscheidung in der Sache angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; Beschl. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).

  • VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

    Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

    Diese Rechtsauffassung deckt sich auch mit der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, die davon ausgeht, dass es nicht ausreichend ist, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, dass oder damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft (vgl. etwa OLG Düsseldorf, B. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; B. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. VK Bund, B. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; B. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04; B. v. 2. September 2005 - VK 2 - 57/05).
  • VK Brandenburg, 09.09.2005 - 1 VK 33/05

    Aufgehobene Ausschreibung: Klärung von erledigten Rechtsverstößen

    Nachdem die Auftraggeberin die Ausschreibung aufgehoben hat, die Antragstellerin daraufhin ihren Antrag umgestellt hat und nunmehr nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung von Sanierungsträgerleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOF begehrt, ist für diesen Feststellungsantrag als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse notwendig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001 - Verg 14/00; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - VK 2-151/04; Beschluss vom 2. Juli 2004 - VK 2-28/04).
  • VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03

    Lieferung von Schuhen

    Die Kammer merkt dabei an, dass die Kostenregelung in § 128 GWB im Falle der Erledigung im Übrigen für den Antragsteller den Vorteil hat, dass er unabhängig von den Erfolgsaussichten seines ursprünglichen Nachprüfungsantrags grundsätzlich nur seine eigenen Aufwendungen und nicht auch die Aufwendungen der Vergabestelle und eines möglichen Beigeladenen zu tragen hat (vgl. zu dem Ganzen auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 24. Mai und 2. Juli 2004, VK 2 - 22/04 und VK 2 - 28/04).
  • VK Bund, 03.04.2009 - VK 2-100/08

    Rahmenvertrag über die technische Betreuung des Internetangebotes des ... (incl. …

    Entgegen der Auffassung der Ag verfügt die ASt zudem über das bei Anträgen nach § 114 Abs. 2 GWB erforderliche (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2. März 2005 - Verg 70/04; Beschl. v. 23. März 2005 - Verg 77/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Mai 2004 - VK 2 - 22/04; Beschl. v. 2. Juli 2004 - VK 2 - 28/04;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 114 Rn. 1078) Fortsetzungsfeststellungsinteresse.
  • VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05

    Schadenersatzanspruch eines Bieters: Kausalität zwischen vermeintlicher …

    Nachdem die Auftraggeberin die Ausschreibung aufgehoben hat, die Antragstellerin daraufhin ihren Antrag umgestellt hat und nunmehr nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung von Sanierungsträgerleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOF begehrt, ist für diesen Feststellungsantrag als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse notwendig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001 ­ Verg 14/00; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - VK 2-151/04; Beschluss vom 2. Juli 2004 - VK 2-28/04).
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