Rechtsprechung
| VK Bund, 15.09.2023 - VK 2-70/23 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Höhe der Gebühr für das Nachprüfungsverfahren?
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13
Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren …
Auszug aus VK Bund, 15.09.2023 - VK 2-70/23
Dabei ist der Wert des Verfahrensgegenstandes grundsätzlich nach dem Interesse des jeweiligen Antragstellers am Ausgang des Verfahrens zu bemessen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10), d.h. regelmäßig ist auf seine Angebotssumme abzustellen (BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13).Bei Rahmenvereinbarungen - und damit vorliegend - wird der Auftragswert nach § 3 Abs. 4 VgV auf der Grundlage der Höchstmenge berechnet; anders als bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, bei denen ein Abschlag bezüglich Optionen vorzunehmen ist angesichts der Unsicherheit der Ausübung der Option (BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13), kommt bei Rahmenvereinbarungen kein entsprechender Abzug in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2023, VII-Verg 36/21).
- OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21
"Sturmgewehre": Terminsverlegung
Auszug aus VK Bund, 15.09.2023 - VK 2-70/23
Bei Rahmenvereinbarungen - und damit vorliegend - wird der Auftragswert nach § 3 Abs. 4 VgV auf der Grundlage der Höchstmenge berechnet; anders als bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, bei denen ein Abschlag bezüglich Optionen vorzunehmen ist angesichts der Unsicherheit der Ausübung der Option (BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13), kommt bei Rahmenvereinbarungen kein entsprechender Abzug in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2023, VII-Verg 36/21). - BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Auszug aus VK Bund, 15.09.2023 - VK 2-70/23
Dabei ist der Wert des Verfahrensgegenstandes grundsätzlich nach dem Interesse des jeweiligen Antragstellers am Ausgang des Verfahrens zu bemessen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10), d.h. regelmäßig ist auf seine Angebotssumme abzustellen (BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13).
- OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - Verg 38/18
Nur weil der Bieter einen Anwalt hat, braucht der Auftraggeber noch lange keinen!
Auszug aus VK Bund, 15.09.2023 - VK 2-70/23
Vorliegend betrafen die Angriffe der ASt ausschließlich die Bewertung der Angebote und damit eine originäre Aufgabe des Auftraggebers, der Ag. Ebenfalls gegen die Notwendigkeit spricht vorliegend der Aspekt der prozessualen Waffengleichheit, denn die ASt ist ihrerseits nicht anwaltlich vertreten (zum Aspekt der prozessualen Waffengleichheit vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2020 - VII-Verg 38/18). - OLG Düsseldorf, 17.01.2006 - Verg 29/05
Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung: Gegenstandswert und …
Auszug aus VK Bund, 15.09.2023 - VK 2-70/23
Der Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer ist maßgebend (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2006, VII-Verg 29/05). - OLG Düsseldorf, 10.07.2023 - Verg 46/22
Wann ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts notwendig?
Auszug aus VK Bund, 15.09.2023 - VK 2-70/23
Dabei ist entscheidend, ob der jeweilige Beteiligte auch selbst in der Lage gewesen wäre, den Sachverhalt zu erfassen und das Gebotene zur zweckentsprechenden Rechtswahrung sinnvoll vor der Vergabekammer vorzubringen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2023 - VII-Verg 46/22 m.w.N.).
- VK Berlin, 18.12.2023 - VK-B2-29/23
Änderung der Leistungsbeschreibung durch (abweichende) Antwort auf Bieterfrage?
Dabei legt die Kammer das Auftragsinteresse der Antragstellerin in Höhe von bis zu ...EUR in Los 1 und bis zu ...EUR in Los 3 zugrunde, da ein Abschlag vom maximal realisierbaren Auftragsvolumen bei Rahmenvereinbarungen - anders als bei Optionen (vgl. dazu KG, Beschluss vom 2. März 2021 - Verg 1008/20, IBRRS 2021, 2038) - nicht veranlasst ist (vgl. schon KG, Beschluss vom 16. März 2018 - Verg 8/17; sowie jüngst ausdrücklich VK Bund, Beschluss vom 15. September 2023 - VK 2 - 70/23, Datenbank VERIS, m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".