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Rechtsprechung
   VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13351
VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03 (https://dejure.org/2003,13351)
VK Bund, Entscheidung vom 08.10.2003 - VK 2-78/03 (https://dejure.org/2003,13351)
VK Bund, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - VK 2-78/03 (https://dejure.org/2003,13351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe von Bauleistungen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachprüfungsantrag zur Überprüfung des Verfahrens zur Vergabe von Bauleistungen zum Ausbau einer Wasserstraße; Einhaltung der Rügeobliegenheit für den geltend gemachten Vergabefehler; Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot durch den Ausschluss von Nebenangeboten in ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheit geht vor!

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …

    Auszug aus VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03
    Die von den Gerichten (vgl. u. a. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45, 47) für die Unverzüglichkeit der Rüge angesehene Zeitspanne von zwei Wochen ist als Obergrenze anzusehen und kann daher nur für besonders schwierig gelagerte Fälle gelten.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03
    Kenntnis in diesem Sinn setzt einmal die positive Kenntnis der einen Vergabefehler (tatsächlicher oder vermeintlicher Art) ausmachenden Tatsachenumstände, außerdem aber auch die zumindest laienhafte rechtliche Wertung der ASt voraus, dass die bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - Verg 32/01).
  • VK Bund, 26.03.2003 - VK 2-06/03

    Planung, Vorbereitung und Durchführung der sprachlichen Vorbereitungsphase für …

    Auszug aus VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03
    Auf andere Art und Weise könnten an der Angebotsabgabe interessierte Unternehmen ansonsten einen gegebenenfalls tatsächlich vorliegenden Vergabefehler nicht überprüfen lassen, ohne sehenden Auges ein möglicherweise zeit- und kostenaufwendiges Angebot zu erstellen, das wertlos wäre, weil es den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen nicht entspricht (vgl. schon BKartA, Beschluss vom 26. März 2003, Az.: VK2-06/03).
  • VK Bund, 19.01.2001 - VK 2-42/00

    Ersatzneubau der Schleuse Lauenburg

    Auszug aus VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03
    Die Vergabekammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 19. Januar 2001 (BKartA, VK2-42/00) entschieden, dass der Vergabestelle bei allen die Sicherheit der Baumaßnahmen insbesondere im Kanalbau betreffenden Fragen auch nach Klärung der technischen Aspekte, die mit einzelnen Lösungsvorschlägen verbunden sind, grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum verbleibt, den sie mit ihren Wertungen ausfüllen kann.
  • VK Sachsen, 02.11.1999 - 1/SVK/19-99
    Auszug aus VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03
    Als technisch anerkennungswürdige Gründe kommen unter anderem bautechnische Kopplungen benachbarter Baukörper in Betracht, wobei als entscheidende Parameter die Plausibilität der von der Vergabestelle vorgetragenen technischen Besonderheiten, die einheitliche Betrachtungsweise dieser Besonderheiten insbesondere im Vorfeld der geplanten Ausschreibung, die Übereinstimmung der dargelegten Fakten mit den aktenkundig dokumentierten geotechnischen und geologischen Gutachten und den vorgelegten Bauwerksentwürfen anzusehen sind (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 2. November 1999, Az.: 1/SVK/19-99;… Franke/Grünhagen, in: Franke u. a. (Hrsg.), VOB Kommentar, 2002, § 4 Rdnr. 53).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

    Dieser Beurteilungsspielraum ist nur auf Beurteilungsfehler überprüfbar, also insbesondere darauf, ob die Vergabestelle von einem zutreffend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum zutreffend interpretiert hat, und ob die Einschätzung auf unsachgemäßen bzw. willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 08.10.2003, VK2-78/03 im Bereich der VOB/A); Anhaltspunkte für derartige Beurteilungsfehler sind indes nicht erkennbar.
  • VK Bund, 03.03.2004 - VK 2-142/03

    Bauleistungen zum Ausbau der Wasserstraße

    Die Ag hatte dieses Schreiben der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren VK 2-78/03 mit Schreiben vom 09. Oktober 2003 übersandt und hierzu mitgeteilt:.

    Bereitschaftserklärungen dieser Nachunternehmer selbst wurden zwar nach den Angaben der Ag in deren Schreiben vom 09. Oktober 2003 an die Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren VK 2-78/03 angefordert.

  • VK Bund, 30.07.2004 - VK 3-86/04

    Rahmenvertrag über Massenentsäuerung / Konservierungsleistungen zur …

    Der Vergabestelle steht bei der Wertung der Angebote grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu (Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14. August 2000, VK 2-18/00; Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03; Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 14. April 2004, VK 3-41/04).

    Der Vergabekammer ist es verwehrt, in diesen Spielraum der Vergabestelle einzugreifen, ihre Beurteilung an die Stelle der von der Vergabestelle getroffenen Beurteilung zu setzen und damit selbst eine Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit des Angebotes eines Bieters zu treffen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 8. Oktober 2003, aaO.).

  • VK Bund, 28.09.2004 - VK 3-107/04

    Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen durch …

    Sie muss also sowohl die Tatsachen kennen, die einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können, als auch im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre die Vorstellung haben, dass dadurch vergaberechtliche Vorgaben verletzt werden (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.12.2001, Verg 32/01, m.w.N.; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.03.2004, Verg 8/04; Beschluss der VK 2 vom 08.10.2003, VK 2-78/03, S. 14;… Immenga/Mestmäcker-Dreher, GWB-Kommentar, 3. Aufl., zu § 107 GWB, Rz. 34 f.).

    des Bundes vom 14. August 2000, VK 2-18/00; Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03; Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 14. April 2004, VK 3-41/04).

  • VK Bund, 11.01.2005 - VK 2-220/04

    Vergabe der Baumaßnahme "Querschnittserweiterung"

    Wie die Kammer bereits im Verfahren VK 2 - 82/02 (Beschluss vom 11. November 2002, vgl. auch Beschluss vom 19. Januar 2001 - VK 2 - 42/00. sowie Beschluss vom 8. Oktober 2003 - VK 2 - 78/03) entschieden hat, ist der Widerspruch zwischen Öffnung des Marktes und den Sicherheitsbedenken bei hinsichtlich der Tondichtungsarbeiten unerfahrenen Unternehmen durch die Ermöglichung des Erwerbs der Fachkunde zu lösen.

    Allein die Vorgabe des Dichtungsmaterials "Ton" stellt nach der Praxis der Kammer (vgl. Beschluss vom 8. Oktober 2003 - VK 2 - 78/03) keine Diskriminierung zu Lasten anderer Bieter dar.

  • VK Bund, 14.04.2004 - VK 3-41/04

    Rahmenvertrag über Massenentsäuerung/Konservierungsleistungen zur …

    Sie muss also sowohl die Tatsachen kennen, die einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können, als auch im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre die Vorstellung haben, dass dadurch vergaberechtliche Vorgaben verletzt werden (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. Dezember 2001, Verg 32/01, m.w.N.; Beschluss der VK 2 vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03, S. 14;… Immenga/Mestmäcker-Dreher, GWB-Kommentar, 3. Aufl., zu § 107 GWB, Rz. 34 f.).

    Zwar steht der Vergabestelle bei der Wertung der Gleichwertigkeit der Angebote grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu (Beschluss der VK 2 vom 14. August 2000, VK 2- 18/00, S. 16 f.; Beschluss der VK 2 vom 8. Oktober 2003, VK 2-78/03, S. 16 f.).

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

    Hierzu darf der Auftraggeber den Zweck der Ermessensvorschrift nicht verfehlt haben und muss seine Entscheidung auf sachliche Gründe stützen können, darf mithin nicht willkürlich entschieden haben (OLG Düsseldorf, B. v. 08.09.2004 - Az.: Verg 38/04; 2. VK Bund, B. v. 8.10.2003 - Az.: VK 2-78/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

    Ob wirtschaftliche oder technische Gründe eine Ausnahme vom Vorrang der Losvergabe rechtfertigen, richtet sich zwar nach den Besonderheiten des Einzelfalles und ist durch die Vergabekammer rechtlich vollständig überprüfbar (vgl. 2. VK Bund, Beschluss vom 08.10.2003, VK 2-78/03).
  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

    Hierzu darf der Auftraggeber den Zweck der Ermessensvorschrift nicht verfehlt haben und muss seine Entscheidung auf sachliche Gründe stützen können, darf mithin nicht willkürlich entschieden haben (OLG Düsseldorf, B. v. 08.09.2004 - Az.: Verg 38/04; 2. VK Bund, B. v. 8.10.2003 - Az.: VK 2-78/03).
  • VK Hessen, 10.09.2007 - 69d-VK-37/07

    Pflicht zur losweisen Vergabe?

    Es ist letztlich Sache der Unternehmen selbst zu entscheiden, auf welche technischen Verfahren und Produkte sie sich am Markt spezialisieren (VK Bund, Beschl. v. 08.10.2003, VK 2-78/03).
  • VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03

    Bauleistungen zur Errichtung der Elektroanlagen für den Erdmagnetfeldsimulator

  • VK Hessen, 10.09.2007 - 69d-VK-29/07

    Pflicht zur losweisen Vergabe?

  • VK Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - VK 14/04

    die TL-Streu haben keine bieterschützende Wirkung

  • VK Rheinland-Pfalz, 30.09.2005 - VK 36/05

    Nachprüfungsverfahren wegen einer fehlerhaften Leistungsvergabe der Lieferung von …

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