Rechtsprechung
| VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Schadenersatzanspruch eines Bieters: Anforderungen an die Kausalität
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB) - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Öffentliche Ausschreibung einer Vergabe; Anforderungen an die unverzügliche Rüge geltend gemachter Verstöße gegen Vergabevorschriften; Rückgängigmachung der Aufhebung eines Vergabeverfahrens im Rahmen eines Nachprüfungsantrags; Aufhebung einer Ausschreibung zum Schein; ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- VK Bund, 23.09.2004 - VK 1-126/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Die Aufhebung der Ausschreibung ist rechtmäßig erfolgt (siehe auch Beschlüsse der 1. Vergabekammer des Bundes vom 23. September 2004, VK 1 - 126/04, 129/04 und 132/04).Nur ausnahmsweise kann die Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens, die zu einer rechtmäßigen Aufhebung der Vergabe geführt hat, Schadensersatzansprüche begründen (1. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 23. September 2004, VK1-126/04, -129/04, -132/04).
- BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Der Aufhebungsgrund muss grundsätzlich nach Beginn der Ausschreibung ohne vorherige Kenntnis des Auftraggebers aufgetreten sein (BGH, Urteil vom 25.11.1992, VIII ZR 170/91;… Portz in Ingenstau/Korbion, VOB, 15. Aufl., § 26 VOB/A, Rn. 6). - OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit …
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Erforderlich ist in jedem Fall die missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung mit dem Ziel, einem bestimmten Bieter den Zuschlag zu erteilen, der bei regulären Bedingungen keine Chance gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, VII - Verg 59/03).
- OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01
unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Er muss also sowohl die Tatsachen kennen, die einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können, als auch im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre die Vorstellung haben, dass dadurch vergaberechtliche Vorgaben verletzt werden (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.12.2001, Verg 32/01, m.w.N.; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.03.2004, Verg 8/04). - OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - Verg 8/04
Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Er muss also sowohl die Tatsachen kennen, die einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können, als auch im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre die Vorstellung haben, dass dadurch vergaberechtliche Vorgaben verletzt werden (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.12.2001, Verg 32/01, m.w.N.; Beschluss des OLG Düsseldorf vom 04.03.2004, Verg 8/04). - OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00
Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Eine Scheinaufhebung liegt nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vor, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter den Auftrag zuschieben will (Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15. März 2000 - Verg 4/00). - OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 14/00
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags im Vergabenachprüfungsverfahren; …
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Ein Feststellungsantrag gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein so genanntes Feststellungsinteresse voraus (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001, Verg 14/00;… Byok in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, § 114, Rn. 748). - VK Bund, 26.08.2004 - VK 1-105/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Hintergrund waren vielmehr die kurz vorher ergangenen Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 1- 105/04, VK 1 - 108/04, VK 1 - 111/04. - OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02
Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des …
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Voraussetzung für das Feststellungsinteresse ist die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6.2.2003, NZBau 2004, 174). - VK Bund, 26.08.2004 - VK 1-108/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
Auszug aus VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04
Hintergrund waren vielmehr die kurz vorher ergangenen Entscheidungen der Vergabekammer des Bundes in den Verfahren VK 1- 105/04, VK 1 - 108/04, VK 1 - 111/04. - VK Bund, 26.08.2004 - VK 1-111/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
- VK Bund, 08.10.2004 - VK 3-146/04
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- VK Bund, 12.06.2002 - VK 2-32/02
Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von ca. 13.000 …
- VK Brandenburg, 09.09.2005 - 1 VK 33/05
Aufgehobene Ausschreibung: Klärung von erledigten Rechtsverstößen
Nachdem die Auftraggeberin die Ausschreibung aufgehoben hat, die Antragstellerin daraufhin ihren Antrag umgestellt hat und nunmehr nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung von Sanierungsträgerleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOF begehrt, ist für diesen Feststellungsantrag als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse notwendig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001 - Verg 14/00; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - VK 2-151/04; Beschluss vom 2. Juli 2004 - VK 2-28/04).Diese muss hinreichend konkret bestehen (…Oberlandesgericht Düsseldorf a.a.O.; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - VK 2-151/04).
- VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05
Schadenersatzanspruch eines Bieters: Kausalität zwischen vermeintlicher …
Nachdem die Auftraggeberin die Ausschreibung aufgehoben hat, die Antragstellerin daraufhin ihren Antrag umgestellt hat und nunmehr nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung von Sanierungsträgerleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOF begehrt, ist für diesen Feststellungsantrag als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse notwendig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Februar 2001 Verg 14/00; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - VK 2-151/04; Beschluss vom 2. Juli 2004 - VK 2-28/04).Diese muss hinreichend konkret bestehen (…Oberlandesgericht Düsseldorf a.a.O.; 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschluss vom 13. Oktober 2004 - VK 2-151/04).
- VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-184/04
Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
Der ASt stellte daraufhin mit Schreiben vom 30. Juli 2004 einen Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer des Bundes (VK 2 - 151/04).Es handelt sich dabei um eine rechtmäßige Aufhebung (siehe dazu Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 13. Oktober 2004, VK 2-151/04).
- VK Baden-Württemberg, 02.12.2004 - 1 VK 73/04
Rügefrist bei einer Verdachtsrüge
Rn. 48 Hinsichtlich der positiven Kenntnis von Verfahrensverstößen, die die unverzügliche Rügepflicht auslösen, ist zu berücksichtigen, dass Kenntnis von einem Vergabeverstoß einen Zustand voraussetzt, in dem ein beanstandetes Vergabeverhalten auch in rechtlicher Hinsicht als problematisch eingestuft wird bzw. der Sachverhalt für einen Antragsteller in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend geklärt ist und die unternehmerische Entscheidung über einen Angriff ermöglicht (Byok, NJW 2004, m.w.N.) Der Bieter muss also sowohl die Tatsachen kennen, die einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können, als auch im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre die Vorstellung haben, dass dadurch vergaberechtliche Vorgaben verletzt werden (VK des Bundes, Beschl. v. 13.12.2004 - VK 2-151/04, S. 7 m.w.N.).
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