Rechtsprechung
| VK Bund, 18.11.2004 - VK 2-169/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Mündliche Verhandlung im Verfahren vor der Vergabekammer: bei offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags nicht notwendig
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Öffentliche Ausschreibung der Vergabe von "Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen" nach § 241 Abs. 2 Sozialgesetzbuch III (SGB III); Nichterteilung des Zuschlags wegen des Vorliegens wirtschaftlicherer Angebote; Stellung eines Antrags gemäß § 27 ...
Wird zitiert von ... (2)
- VK Rheinland-Pfalz, 27.08.2012 - VK 2-23/12
Kein Verzicht auf gestellte Mindestanforderungen!
Ein Fall der offensichtlichen Unbegründetheit eines Nachprüfungsantrags liegt beispielsweise dann vor, wenn sich die Unbegründetheit unmittelbar durch Einsicht in das Angebot der Antragstellerin ergibt (VK Bund, Beschluss vom 18.11.2004, VK 2 -169/04;… Brauer in: Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 2. Auflage, § 112 Rdn. 16). - VK Sachsen, 14.02.2006 - 1/SVK/005-06
Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis
Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich die Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags unmittelbar durch die Einsicht in das Angebot ergibt (VK Nordbayern, Beschluss vom 11.02.2005 - Az.: 320.VK-3194-51/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 18.11.2004 - Az.: VK 2-169/04) oder der maßgebliche Sachverhalt - z.B. bezüglich des Fehlens der Ordnungsziffern und der fehlenden Übereinstimmung mit den Bezeichnungen der Teilleistungen im Leistungsverzeichnis - unstreitig und aus Sicht der Vergabekammer hinreichend aufgeklärt ist, die mündliche Verhandlung insofern keinen besonderen Erkenntnisgewinn verspricht (VK Schleswig- Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Beschluss vom 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2005 - Az.: VK 8/04; Beschluss vom 16.03.2005 - Az.: VK 5/04; Beschluss vom 10.12.2004 - Az.: VK 20/04).
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