Rechtsprechung
| VK Bund, 12.12.2000 - VK 2-38/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Vergabe des Ausbaus des Mittellandkanals - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabe eines Auftrags hinsichtlich des Ausbaus des Mittellandkanals; Erfolgen eines wirksamen Zuschlags für einen Auftrag vor der Zustellung des Antrags an die Vergabestelle; Eröffnung des Zivilrechtsweges oder des Verwaltungsrechtsweges für ein Verfahren über die ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Rechtsschutzbedürfnis für weiteres Nachprüfungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VK Bund, 23.11.2000 - VK 2-36/00
Vergabe des Ausbaus des Mittellandkanals
Auszug aus VK Bund, 12.12.2000 - VK 2-38/00
Die Antragsteller (ASt) und die Vergabestelle (VSt) waren bereits Beteiligte des durch Beschluss vom 23. November 2000 der 2. Vergabekammer des Bundes abgeschlossenen Nachprüfungsverfahrens VK 2 - 36/00.Zur Begründung tragen die ASt vor, sie hätten in Erfahrung gebracht, dass die VSt entgegen § 115 Abs. 1, § 117 Abs. 1 GWB die im Verfahren VK 2 - 36/00 beigeladene Bietergemeinschaft ... aufgefordert habe, die Bautätigkeit im Rahmen des streitbefangenen Bauvorhabens "Ausbau des Mittellandkanals, ...", aufzunehmen und die Baustelleneinrichtung herzustellen.
Nach den Erkenntnissen aus dem Verfahren VK 2 - 36/00 habe die VSt den Zuschlag nicht unter Einbeziehung der Nebenangebote NA 1 und NA 8 der Bietergemeinschaft ... pp erteilen dürfen.
Sie haben jedoch bereits mit dem allerdings noch nicht rechtskräftigen Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23. November 2000 - VK 2 - 36/00 - eine Entscheidung des nunmehr erneut begehrten Inhalts in Händen.
- VK Hessen, 07.03.2008 - 69d-VK-11/08
Kein Rechtsschutzinteresse an der Untersagung des Eröffnungstermins
Die Statthaftigkeit eines Antrags nach § 115 Abs. 3 GWB setzt zunächst voraus, dass ein Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache anhängig ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 31.07.2006, 1 Verg 6/06, 1. VK Sachsen, Beschluss vom 04.03.2002, 1/SVK/019-02, 2. VK Bund, Beschluss vom 12.12.2000, VK 2-38/00).
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