Rechtsprechung
| VK Bund, 16.07.2002 - VK 2-50/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Antragsbefugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens auch dann, wenn einer Verlängerung der Zuschlagsfrist nicht zugestimmt wird?
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Erbringung von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 241 SGB III - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbringung von ausbildungsbegleitenden Hilfen gemäß § 241 SGB III
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02
Wirksamkeit eines verfrüht geschlossenen Vertrages
Auszug aus VK Bund, 16.07.2002 - VK 2-50/02
Dies gilt auch dann, wenn man die 14-Tage-Frist nach § 13 VgV entgegen der Rechtsauffassung des Kammergerichts (vgl. KG Beschluss vom 4. April 2002, KartVerg 5/02, VergR 2002, 235/239 f.) nicht erst mit dem Zugang des Ablehnungsschreibens beim Bieter, sondern bereits mit der Absendung beginnen lässt. - BVerwG, 10.11.1966 - II C 99.64
Festsetzung der Versorgung eines Beamten - Fehlende Rechtsmittelbelehrung - …
Auszug aus VK Bund, 16.07.2002 - VK 2-50/02
aaa) Für die erstgenannte Möglichkeit spricht, dass im allgemeinen Verwaltungsrecht nach h.M. eine in einer Rechtsbehelfsbelehrung angegebene zu lange Frist statt der kürzeren gesetzlichen Frist gilt (vgl. BVerwG NJW 1967, 591/592;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 58 Rz. 14;… Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 58 Rz. 8).
- VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21
Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!
Diesem Schutzzweck entsprechend haben die Bieter auf die Einhaltung der entsprechenden vergaberechtlichen Vorgaben einen Rechtsanspruch (ebenso VK Bund, Beschl.v. 16.07.2002 - VK 2-50/02 -, sub B I 3 b ee, zu § 19 Nr. 2 VOL/A 2000; VK Düsseldorf, Beschl.v. 18.07.2002 - VK-16/2002, sub III 3, zu § 19 Nr. 2 VOL/A 2000; VK Schleswig-Holstein, Beschl.v. 14.03.2012 - VK-SH 02/12 -, zu § 12 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A 2009;… Völlink, a.a.O., § 10a EU VOB/A Rdnr. 43; s.a. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 09.04.2003 - Verg 66/02 - VK Nordbayern, Beschl.v. 19.09.2012 - 21.VK-3194-17/12 - zweifelnd VK Bund, Beschl.v. 27.05.2016 - VK1-32/16 -). - OLG Bremen, 17.11.2003 - Verg 6/03
Rechtsnatur eines Auftragsschreibens; Anforderungen an die Frist vor Erteilung …
Das schreiben des Beschwerdegegners vom 28. Mai 2003 war auch nicht aus den Erwägungen des Beschlusses der Vergabekammer des Bundes vom 16. Juli 2002 (Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt - VK 2 - 50/02 - vom 16.07.2002) bindend. - VK Hessen, 27.02.2003 - 69d-VK-70/02
Sammlung und Beförderung von Abfall
Eine Übertragung dieses Grundsatzes auf vergaberechtliche Fälle, die in den Anwendungsbereich des Vierten Teils des GWB fallen, ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich, da die Frist des § 13 VgV nicht bloß eine den Rechtsschutz absichernde Frist ist, sondern darüber hinaus ein Zuschlagsverbot begründet (VK Bund, Beschluss vom 16.07.2002, VK 2-50/02).
- VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
Vergabe einer Baumaßnahme
Es ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass durch eine Vorabinformation das Zuschlagsverbot nach § 13 Satz 3 VgV nicht beseitigt wird, wenn diese infolge schwerer inhaltlicher Fehler den Bieter davon abhält, rechtzeitig Rechtsschutz zu suchen, die Frist von vornherein nicht in Lauf gesetzt worden (vgl. zu diesen Grundsätzen Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 16. Juli 2002, VK 2 - 50/02). - VK Bremen, 16.07.2003 - VK 12/03
Verstoß im Vergabeverfahren erst nachträglich gerügt
Die 2. Vergabekammer des Bundes hat in ihrer Entscheidung vom 16.07.2002 (Az: VK 2- 50/02) ausgeführt, daß das Zuschlagsverbot nach § 13 Satz 3 VgV durch eine Vorabinformation nicht beseitigt wird, wenn diese infolge schwerer inhaltlicher Fehler den Bieter davon abhält, rechtzeitig Rechtsschutz zu suchen. - VK Arnsberg, 02.05.2008 - VK 8/08
Rücknahme eines Angebotes gegen Geld: Unzuverlässig!
Die Vergabestelle kann damit nach der Rechtsprechung das Angebot der Beigeladenen nicht mehr annehmen, sondern wäre rechtstechnisch voraussichtlich ihrerseits auf die Annahmeerklärung zu einer entsprechenden Offerte durch die Beigeladenen angewiesen gewesen (vgl. hierzu 2. VK Bund, B. v. 16.7.2002 - Az.: VK 2-50/02) und vom v.26.2.07 Az: VK 2-9/07).
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