Rechtsprechung
| VK Bund, 13.07.2007 - VK 2-66/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge und positive rechtliche Kenntnis des Vergabeverstoßes (Grundsätze)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Bewachungsleistungen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftraggeber muss keine Ausführungen zum Tarifvertrag machen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …
Auszug aus VK Bund, 13.07.2007 - VK 2-66/07
Nicht antragsbefugt ist danach nur ein Unternehmen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, Beschluss v. 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28. September 2005, VII-Verg 32/05). - OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 13.07.2007 - VK 2-66/07
Die Bg hat jedoch keine eigenen Anträge gestellt und das Verfahren nicht in einem Maße aktiv gefördert, dass ein Prozessrechtsverhältnis zur ASt begründet worden und die Bg im Verhältnis zur ASt als obsiegende Partei anzusehen wäre (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05
Ausdrücklicher Interessengegensatz
Auszug aus VK Bund, 13.07.2007 - VK 2-66/07
Die Bg hat jedoch keine eigenen Anträge gestellt und das Verfahren nicht in einem Maße aktiv gefördert, dass ein Prozessrechtsverhältnis zur ASt begründet worden und die Bg im Verhältnis zur ASt als obsiegende Partei anzusehen wäre (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus VK Bund, 13.07.2007 - VK 2-66/07
Die Bg hat jedoch keine eigenen Anträge gestellt und das Verfahren nicht in einem Maße aktiv gefördert, dass ein Prozessrechtsverhältnis zur ASt begründet worden und die Bg im Verhältnis zur ASt als obsiegende Partei anzusehen wäre (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - Verg 32/05
Mangelende Bestimmtheit einer "oberen Kalkulationsgröße"
Auszug aus VK Bund, 13.07.2007 - VK 2-66/07
Nicht antragsbefugt ist danach nur ein Unternehmen, bei dem offensichtlich eine Rechtsbeeinträchtigung nicht vorliegt (BVerfG, Beschluss v. 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28. September 2005, VII-Verg 32/05).
- OLG Rostock, 21.07.2017 - 17 Verg 2/17
Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Anteilige Kostenpflicht eines …
Rn. 30 Soweit der Beigeladene meint, eine aktive Beteiligung sei nur im Fall der eigenen Antragstellung gegeben (so Vergabekammer Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02. August 2005 - 1 VK 43/05 -, Rn. 80, juris; unergiebig BKartA Bonn, Beschluss vom 13. Juli 2007 - VK 2 - 66/07 -, Rn. 92, juris), folgt der Senat dem nicht. - VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08
Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?
Die Schadensdarlegung muss lediglich schlüssig sein und ein Schaden muss denkbar sein (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az.: 2 BvR 2248/03; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.03.2007, Az.: 17 Verg 4/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006, Az.: Verg 26/06; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.05.2006, Az.: 1 Verg 5/06; OLG München, Beschluss vom 07.04.2006, Az.: Verg 5/06; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.6.2003, Az.: 11 Verg. 3/03), also nicht offensichtlich ausgeschlossen sein (VK Bund, Beschluss vom 13.07.2007, Az.: VK 2-66/07; Beschluss vom 13.06.2007, Az.: VK 2-51/07). - VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10
Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!
Sie muss lediglich schlüssig sein und ein Schaden muss denkbar, also nicht offensichtlich ausgeschlossen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az. 2 BA 2248/03; OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2008, Az. 13 Verg 3/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2009, Az. VII-Verg 66/08; 2. VK Bund, Beschluss vom 13.07.2007, Az. VK 2-66/07). - VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10
Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!
Sie muss lediglich schlüssig sein und ein Schaden muss denkbar, also nicht offensichtlich ausgeschlossen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, Az. 2 BA 2248/03; OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2008, Az. 13 Verg 3/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.2009, Az. VII-Verg 66/08; 2. VK Bund, Beschluss vom 13.07.2007, Az. VK 2-66/07).
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