Rechtsprechung
| VK Bund, 22.01.2003 - VK 2-94/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- oeffentliche-auftraege.de
Leistungsbeschreibung: Auslegung
- Bundeskartellamt
Vergabe von Baumaßnahmen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01
Nebenangebot oder Änderung der Verdingungsunterlagen
Auszug aus VK Bund, 22.01.2003 - VK 2-94/02
Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 22. August 2001 (KartVerg 3/01, VergR 2001, 392) den Bietern insoweit noch weitere Möglichkeiten eröffnet.Das KG hatte darin "bei wertender Betrachtung" keine Änderung der Verdingungsunterlagen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A gesehen (KG, VergR 2001, 392, 396).
- VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08
Identität des Beschaffungsgegenstandes
Wenn ihm bei dieser Überlegung Zweifel kommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005 - 6 Verg 6/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.01.2003 - VK 2-94/02; VK Arnsberg, Beschluss vom 10.06.2003 - VK 1-10/2003). - VK Südbayern, 16.01.2009 - Z3-3-3194-1-33-09/08
Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich anderer Angebote bei …
Wenn ihm bei dieserÜberlegung Zweifel kommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (OLG Brandenburg, B. v. 04.03.2008 - Az.: Verg W 3/08; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.06.2006 - Az.: VK-SH 12/06; B. v. 28.04.2006 - Az.: VK-SH 5/06; 2. VK Bund, B. v. 22.1.2003 - Az.: VK 2-94/02).Wenn ihm bei dieserÜberlegung Zweifel kommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (OLG Brandenburg, B. v. 04.03.2008 - Az.: Verg W 3/08; VK Schleswig-Holstein, B. v. 14.05.2008 - Az.: VK-SH 6/08; B. v. 12.06.2006 - Az.: VK-SH 12/06; B. v. 28.04.2006 - Az.: VK-SH 5/06; 2. VK Bund, B. v. 22.1.2003 - Az.: VK 2-94/02).
- VK Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - VK-SH 29/07
Nachweis der technischen Ausrüstung ist nicht durch Präqualifikation zu ersetzen
Wenn ihm bei dieser Überlegung Zweifel kommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 12.06.2006 - Az.: VK-SH 12/06; 2. VK Bund, Beschl. v. 22.01.2003 - Az.: VK 2-94/02).
- VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08
Anforderungen an Nebenangebote für Auftraggeber und Bieter
Wenn ihm bei dieser Überlegung Zweifelkommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005 - 6 Verg 6/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.01.2003 - VK 2-94/02; VK Arnsberg, Beschluss vom 10.06.2003 - VK 1-10/2003). - VK Südbayern, 26.06.2008 - Z3-3-3194-1-16-04/08
Welche Anforderungen sind an die Vorinformation zu stellen?
Wenn ihm bei dieser Überlegung Zweifel kommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (OLG Brandenburg, B. v. 04.03.2008 - Az.: Verg W 3/08; VK Schleswig-Holstein, B. v. 12.06.2006 - Az.: VK-SH 12/06; B. v. 28.04.2006 - Az.: VK-SH 5/06; 2. VK Bund, B. v. 22.1.2003 - Az.: VK 2-94/02). - VK Schleswig-Holstein, 12.06.2006 - VK-SH 12/06
Anforderungen an unverzügliche Rüge
Wenn ihm bei dieser Überlegung Zweifel kommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (2. VK Bund, Beschluss vom 22.01.2003, VK 2-94/02). - VK Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - VK-SH 4/09 Wenn ihm bei dieser Überlegung Zweifel kommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen derVergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (2. VK Bund, Beschluss vom 22.01.2003 - VK 2- 94/02).
- VK Schleswig-Holstein, 28.04.2006 - VK-SH 5/06
Zwingender Ausschluss wegen unvollständiger Angaben
Dies gilt umso mehr, weil es der Bieter in der Hand hat, vor Abgabe seines Angebots etwaige für ihn bestehende Unklarheiten zum Inhalt der Leistungsbeschreibung und auch zu den Anforderungen, die sich aus der Angebotsanforderung ergeben, durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (vgl. VK S-H, Beschluss vom 14.09.2005, VK-SH 21/05; 2. VK des Bundes, Beschluss vom 22.01.2003, VK 2-94/02).
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