Rechtsprechung
| VK Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - VK 20/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Schwellenwert und Bagatellklausel: Rechtsfolgen einer EU-weiten Ausschreibung und einer Mitteilung nach § 13 VgV
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angabe von Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen bei Abgabe eines Angebots bezüglich einer öffentlichen Ausschreibung von Bauleistungen; Zweifel an der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters wegen widersprüchlicher Angaben zum ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eindeutige Angaben zu Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03
Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes
Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - VK 20/04
Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. vom 27. Juni 2003, 11 Verg 4/03; BayObLG, Beschluss vom 08. November 2002, Verg 27/02). - BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02
Ausschluss eines Bieters wegen Unzulänglichkeit von Erklärungen zum …
Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - VK 20/04
Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. vom 27. Juni 2003, 11 Verg 4/03; BayObLG, Beschluss vom 08. November 2002, Verg 27/02). - BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - VK 20/04
Es ist insoweit für die Antragsbefugnis ausreichend, dass die Antragstellerin - wie vorliegend - schlüssig behauptet, welche vergaberechtlichen Vorschriften verletzt worden sein sollen und sie ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Zuschlagserteilung hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, Az. X ZB 7/04).
- VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04
Beauftragung eines Eigenbetriebes einer Nachbarkommune
Mit Beschluss vom 16.07.2004 sind die beiden Nachprüfungsanträge mit den Aktenzeichen VK 20/04 und VK 21/04 verbunden und unter dem Aktenzeichen VK 21/04 als ein Verfahren weitergeführt worden. - VK Sachsen, 14.02.2006 - 1/SVK/005-06
Unpräzise Ordungszahlen im Nachunternehmerverzeichnis
Dies ist z.B. dann der Fall, wenn sich die Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags unmittelbar durch die Einsicht in das Angebot ergibt (VK Nordbayern, Beschluss vom 11.02.2005 - Az.: 320.VK-3194-51/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 18.11.2004 - Az.: VK 2-169/04) oder der maßgebliche Sachverhalt - z.B. bezüglich des Fehlens der Ordnungsziffern und der fehlenden Übereinstimmung mit den Bezeichnungen der Teilleistungen im Leistungsverzeichnis - unstreitig und aus Sicht der Vergabekammer hinreichend aufgeklärt ist, die mündliche Verhandlung insofern keinen besonderen Erkenntnisgewinn verspricht (VK Schleswig- Holstein beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Beschluss vom 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2005 - Az.: VK 8/04; Beschluss vom 16.03.2005 - Az.: VK 5/04; Beschluss vom 10.12.2004 - Az.: VK 20/04). - VK Bremen, 07.03.2008 - VK 1/08
Eignungsnachweis durch Eintragung in der Handwerksrolle
Eine mündliche Verhandlung verspricht keinen weiteren Erkenntnisgewinn (vgl. VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.03.2006 - Az.: VK-SH 2/06; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05; 1. VK Sachsen, B. v. 14.02.2006 - Az.: 1/SVK/005-06, 1/SVK/005-06G; VK Rheinland-Pfalz, B. v. 04.05.2005 - Az.: VK 8/05; B. v. 04.04.2005 - Az.: VK 8/04; B. v. 16.03.2005 - Az.: VK 5/04; B. v. 10.12.2004 - Az.: VK 20/04). - VK Arnsberg, 27.07.2005 - VK 10/05
Beschränkende Eingrenzungserklärungen führen zum Ausschluss!
Die Vergabekammer hatte hierzu auf die Entscheidung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 29.11.2004, Az.: VK 20/04, verwiesen, in der die Rechtsprechung der Vergabekammer Rheinland-Pfalz zur stringenten Forderung nach Ordnungsziffern fortgesetzt wird.
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