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Weitere Entscheidung unten: VK Bund, 04.07.2005

Rechtsprechung
   VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20834
VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05 (https://dejure.org/2005,20834)
VK Bund, Entscheidung vom 14.07.2005 - VK 3-55/05 (https://dejure.org/2005,20834)
VK Bund, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - VK 3-55/05 (https://dejure.org/2005,20834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Erteilung eines Auftrags betreffend den Betrieb eines bundesweiten Digitalfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk) - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Auftrages betreffend den Betrieb eines bundesweiten Digitalfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk); Kartellrechtliches Nachprüfverfahren hinsichtlich der Erteilung eines Auftrages; Verzicht auf ein förmliches ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnahmebestimmung des § 100 GWB: unstatthafter Antrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2005 - Verg 101/04

    BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

    Auszug aus VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05
    Die Vorschrift enthält drei gleichwertige Tatbestandsalternativen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 2005, VII-Verg 101/04), von denen vorliegend die erste und zweite Alternative, nämlich die Geheimerklärung sowie das Erfordernis besonderer Sicherheitsmaßnahmen, erfüllt sind.

    30. März 2005, jeweils Verg. 101/04, das sich auf das öffentlich als solches gar nicht geheimhaltungsfähige Projekt eines Neubaus für den Bundesnachrichtendienst bezog, das in seiner Ausführung dennoch zu Recht als geheim eingestuft worden war); wie die Umsetzung erfolgt, kann auch geheimgehalten werden, wenn das Projekt als solches publik ist.

    In bezug auf diese prognostizierende Risikobewertung steht der Ag ein Beurteilungsspielraum zu, der seitens der Vergabekammer nur daraufhin überprüft werden kann, ob bei der Entscheidung, den Auftrag zum BOS-Betrieb als geheim einzustufen, die Grenzen dieses Beurteilungsspielraums überschritten wurden (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. März 2005, VII Verg 101/04).

    Vorliegend ist insoweit sogar eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gemäß § 10 SÜG vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 20. Dezember 2004 und vom 30. März 2005, jeweils Verg. 101/04), da im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags Personen Zugang zu einer hohen Anzahl "geheim" eingestufter Verschlusssachen erhalten sollen oder sich verschaffen können (§ 10 Nr. 2 SÜG).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 61/02

    Sicherheitsinteresse des Staates tangiert: Keine Ausschreibung?

    Auszug aus VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05
    Bei einer ausschließlichen Konzentration auf diesen Aspekt des eigenen Vorverhaltens der Ag bis etwa Februar diesen Jahres erscheint durchaus die Argumentation naheliegend, der Ag unter Berücksichtigung des Wettbewerbs- sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, unter dem die Ausnahmebestimmung des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB steht (vgl. ausführlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Verg 61/02), aufzuerlegen, sich bei auch aus ihrer Sicht gegebenen mehreren denkbaren Varianten für diejenige zu entscheiden, die einen Wettbewerb ermöglicht.

    Die Geheimschutzbetreuung nach GHB ist ihrerseits nicht der Sphäre des Ausnahmebereichs des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB zuzurechnen, sondern stellt einen Aspekt der Zuverlässigkeit und damit der Geeignetheit von Bietern dar (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2005, Verg 61/02; vgl. auch die Bekanntmachung der Ag zur Systemtechnik, wo die Voraussetzung der Geheimschutzbetreuung als Mindestbedingung und damit als Eignungskriterium angegeben ist).

    g) Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Sinne einer Abwägung zwischen dem Grad und dem Gewicht der Geheimhaltungsinteressen einerseits und den Interessen der Bewerber andererseits (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. April 2003, Verg 61/02) hat die Ag im vorliegenden Fall Genüge getan.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 7 B 10356/05

    Anwendung des § 17a GVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Rechtsweg bei …

    Auszug aus VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05
    Abgesehen vom Rechtsmittel der Beschwerde besteht ggfs. die Möglichkeit, hinsichtlich der materiellen Rechtsfrage - Rechtfertigung des Verzichts auf ein Vergabeverfahren mit § 100 Abs. 2 GWB - anderweitigen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zu erlangen, wird hierdurch nicht ausgeschlossen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 B 10356/05).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05
    Die entsprechenden Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall bereits deshalb nicht erfüllt, weil die Beigeladene keine Anträge gestellt hat (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004, VII - Verg 12/03 m.w.N.) und sich die ASt - wie für die Kostenerstattungspflicht zugunsten der Beigeladenen zusätzlich erforderlich - mit ihrem Nachprüfungsantrag auch nicht ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Beigeladenen gestellt hat (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 19. Februar 2002, Verg 33/01, und vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05
    Die entsprechenden Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall bereits deshalb nicht erfüllt, weil die Beigeladene keine Anträge gestellt hat (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004, VII - Verg 12/03 m.w.N.) und sich die ASt - wie für die Kostenerstattungspflicht zugunsten der Beigeladenen zusätzlich erforderlich - mit ihrem Nachprüfungsantrag auch nicht ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zu der Beigeladenen gestellt hat (Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 19. Februar 2002, Verg 33/01, und vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 12/00

    Zuziehung eines anwaltlichen Vertreters für öff. AG notwendig?

    Auszug aus VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05
    Schließlich spricht auch das Gewicht und die Bedeutung des Auftrags sowie der Gesichtspunkt der Waffengleichheit hier dafür, die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten durch die Ag hier für notwendig zu erachten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Februar 2004, Verg. 12/00).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-252/01

    Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verfahren zur …

    Auszug aus VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05
    Der Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 lit. d) GWB stellt jedoch nicht darauf ab, ob die Sicherheitsinteressen durch ein Vergabeverfahren tangiert werden, sondern knüpft nur an die formale Tatsache einer beurteilungsfehlerfreien Geheimerklärung bzw. nur an das ebenfalls formale Erfordernis besonderer Sicherheitsmaßnahmen an (so im Ergebnis auch EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - C- 252/01 - Luftfotografie).
  • VK Düsseldorf, 02.11.2001 - VK-28/01

    Ausnahme der Beschaffung von Telekommunikationsleistungen aus der allgemeinen …

    Auszug aus VK Bund, 14.07.2005 - VK 3-55/05
    Auch wenn man die Vorschrift des § 100 Abs. 2 lit. k) GWB nach ihrem Sinn und Zweck auslegen wollte und sie in einen europarechtlichen Kontext stellte (so VK Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2001, VK-28/2001-L), was die Vergabekammer bei einer materiellen Betrachtung richtig findet, so ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzungsfrist für die neue Vergaberichtlinie (…Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Abl. L vom 30.4.2004, S. 114), die ihrerseits nicht mehr eine umfassende Ausnahme vorsieht, noch nicht abgelaufen ist und sie somit vor dem 31. Januar 2006 noch nicht unmittelbar gilt.
  • VK Hamburg, 12.03.2010 - VgK FB 6/09

    Ausschluss des Vergaberechtsregimes: Digitales Notruf- und Funkabfragesystem für …

    Sollte eine solche Sicherheitsüberprüfung nach einem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchzuführen sein, kann dies als Indiz für das Vorliegen eines sicherheitsrelevanten Auftrags gewertet werden (…OLG Dresden, Beschluss v. 18.09.2009, WVerg 0003/09 Rn. 8; VK Bund, Beschluss v. 30.05.2008, VK 1-48/08; VK Bund, Beschluss v. 2.02.2006, VK 2-02/06; VK Bund, Beschluss v. 14.07.2005, VK 3-55/05;… Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 1281).

    Rn. 61 Bei dem Notruf- und Funkabfragesystem handelt es sich um sicherheitskritische Infrastruktur (vgl. zum Betrieb einer BOS-Stelle Digitalfunk im Freistaat Sachsen: VK Sachsen, Beschluss v. 12.06.2009, 1/SVK/011-09; VK Bund, Beschluss v. 14.07.2005, VK 3- 55/05).

    Gerade die Sicherheit des Betriebs der Infrastruktur muss sichergestellt sein (VK Bund, Beschluss v. 14.07.2005, VK 3-55/05).

  • VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

    Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

    (VK Bund, Beschluss vom 14.07.2005, VK 3 - 55 / 05).
  • VK Bund, 02.02.2006 - VK 2-02/06

    Beschaffungsvorgang "deNIS II plus"

    Var. GWB darstellt, ist in der Praxis der Vergabekammern und -senate zu Recht anerkannt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2004 - Verg 101/04; Beschl. v. 30.3.2005 - VII Verg. 101/04, jeweils für den Fall der Sicherheitsüberprüfung nach § 10 SÜG; KG, Beschl. v. 19.6.2001 - Kart Verg 1/99; VK Bund, Beschl. v. 18.11.2003 - VK 2 - 110/03; Beschl. v. 14.7.2005 - VK 3 - 55/05; VK Brandenburg, Beschl. v. 22.3.2004 - VK 6/04;… vgl. auch - zu Art. 4 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG - EuGH, Urt. v. 16.10.2003, Rs. 252/01 - "Luftfotografie" für eine militärische Sicherheitsbescheinigung).
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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