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Rechtsprechung
   VK Bund, 11.07.2008 - VK 3-86/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29694
VK Bund, 11.07.2008 - VK 3-86/08 (https://dejure.org/2008,29694)
VK Bund, Entscheidung vom 11.07.2008 - VK 3-86/08 (https://dejure.org/2008,29694)
VK Bund, Entscheidung vom 11. Juli 2008 - VK 3-86/08 (https://dejure.org/2008,29694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Ausschreibung eines Drogentests - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe des Auftrages für die Beschaffung von 400.000 Untersuchungsausstattungen zum Rauschgiftnachweis durch eine Veröffentlichung im Internet auf der Vergabeplattform des Bundes; Voraussetzung für das Vorliegen eines Drittschutzes des § 25 Nr. 2 Abs. 2 und § 25 Nr. 2 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2007 - Verg 8/07

    Zur Vollständigkeit eines Angebots im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 11.07.2008 - VK 3-86/08
    3 S. 2 VOL/A ausschließlich den Preis als Wertungskriterium heranzuziehen, weil -Ausschreibungskonformität aller angebotenen Produkte unterstelltkeine anderen Unterschiede übrig bleiben, die eine differenzierende Bewertung überhaupt ermöglichen würden (den Preis als alleiniges Wertungskriterium problematisierend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.6.2007, VII-Verg 8/07).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2007 - Verg 27/07

    Zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus VK Bund, 11.07.2008 - VK 3-86/08
    Bei der zweitgenannten Variante stellt sich die Problematik des von der maßgeblichen Rechtsprechung für den Regelfall verneinten Drittschutzes von § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A als der einschlägigen Norm (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.9.2006, VII-Verg 49/06, sowie vom 22.8.2007, VII-Verg 27/07).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 11.07.2008 - VK 3-86/08
    Die Beigeladene ist als mit der Ag unterliegende Partei anzusehen, da sie einen eigenen Antrag zur Hauptsache gestellt hat, der keinen Erfolg hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 11.07.2008 - VK 3-86/08
    Die Beigeladene ist als mit der Ag unterliegende Partei anzusehen, da sie einen eigenen Antrag zur Hauptsache gestellt hat, der keinen Erfolg hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - Verg 49/06

    Relative bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A

    Auszug aus VK Bund, 11.07.2008 - VK 3-86/08
    Bei der zweitgenannten Variante stellt sich die Problematik des von der maßgeblichen Rechtsprechung für den Regelfall verneinten Drittschutzes von § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A als der einschlägigen Norm (vgl. beispielhaft OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.9.2006, VII-Verg 49/06, sowie vom 22.8.2007, VII-Verg 27/07).
  • VK Bund, 23.01.2009 - VK 3-194/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    nicht sinnvoll erscheinen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 11. Juli 2008, VK 3-86/08).
  • VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-22/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Dies gilt insbesondere bei homogenen Produkten wie im vorliegenden Fall, deren Vertrieb hierüber hinaus ohnehin von besonderen (arzneimittelrechtlichen) Zulassungsverfahren abhängig ist, so dass qualitative Kriterien für eine differenzierende Bewertung der Angebote untereinander von vornherein nicht möglich sind oder zumindest nicht sinnvoll erscheinen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 11. Juli 2008, VK 3-86/08).
  • VK Bund, 29.01.2009 - VK 3-200/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Dies gilt insbesondere bei homogenen Produkten wie im vorliegenden Fall, deren Vertrieb hierüber hinaus ohnehin von besonderen (arzneimittelrechtlichen) Zulassungsverfahren abhängig ist, so dass qualitative Kriterien für eine differenzierende Bewertung der Angebote untereinander von vornherein nicht möglich sind oder zumindest nicht sinnvoll erscheinen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2007, VII- Verg 1/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 11. Juli 2008, VK 3- 86/08).
  • VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-34/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Dies gilt insbesondere bei homogenen Produkten wie im vorliegenden Fall, deren Vertrieb hierüber hinaus ohnehin von besonderen (arzneimittelrechtlichen) Zulassungsverfahren abhängig ist, so dass qualitative Kriterien für eine differenzierende Bewertung der Angebote untereinander von vornherein nicht möglich sind oder zumindest nicht sinnvoll erscheinen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 11. Juli 2008, VK 3- 86/08).
  • VK Bund, 29.01.2009 - VK 3-197/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Dies gilt insbesondere bei homogenen Produkten wie im vorliegenden Fall, deren Vertrieb hierüber hinaus ohnehin von besonderen (arzneimittelrechtlichen) Zulassungsverfahren abhängig ist, so dass qualitative Kriterien für eine differenzierende Bewertung der Angebote untereinander von vornherein nicht möglich sind oder zumindest nicht sinnvoll erscheinen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Mai 2007, VII- Verg 1/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 11. Juli 2008, VK 3- 86/08).
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