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Rechtsprechung
   VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14840
VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04 (https://dejure.org/2004,14840)
VK Münster, Entscheidung vom 29.12.2004 - VK 31/04 (https://dejure.org/2004,14840)
VK Münster, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - VK 31/04 (https://dejure.org/2004,14840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die Antragsgegnerin ist eine im Regierungsbezirk Münster gelegene Stadt; Sammlung und Transport von Restabfall; Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen; Offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung; Unterkostenangebot der Beigeladenen; Mutmaßliche Absicht ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines …

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Sie beruft sich hierbei auf einen Beschluss der Vergabekammer Münster vom 04.10.2004 mit dem Aktenzeichen VK 21/04 und einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.06.2002, Verg 18/02, auf die sie vollinhaltlich Bezug nimmt.

    Aber auch wenn man der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.06.2002, Verg 18/02, folgen würde, wäre das Angebot der Beigeladenen hier nicht auszuschließen.

    Aber auch wenn man der Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02, folgen würde, käme man nicht zum Ausschluss ihres Angebotes.

    Eine Wettbewerbsverfälschung kann auch darin gesehen werden, dass ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft gesetzlicher Anordnung eine wirtschaftliche oder ­mit anderen Worteneine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, es aber dennoch tut und von einem anderen Unternehmen der öffentlichen Hand, dem Auftraggeber, darin durch die Auftragsvergabe noch gestützt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000, Verg 3/99 und Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02).

    Unter Berücksichtigung der in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 17.06.2002, Verg 18/02, aufgestellten Voraussetzungen, insbesondere der Frage, ob lediglich ein fördernder Zusammenhang mit der bisherigen Tätigkeit im eigenen Gemeindegebiet vorhanden ist, weil vorhandene Kapazitäten und Ressourcen lediglich besser ausgenutzt werden, sich die Tätigkeit aufgrund des Umfanges nur als Annextätigkeit und nicht als die Übernahme eines neuen Geschäftsfeldes einhergehend mit neuen Investitionen darstellt, tendiert die Kammer nach Auswertung der Aussagen in der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Fall dazu, die geplante Entsorgung im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin als eine geringfügige Erweiterung der Auslastung und somit als eine Annextätigkeit der Beigeladenen zuzulassen.

  • VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04

    Beauftragung eines Eigenbetriebes einer Nachbarkommune

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Sie beruft sich hierbei auf einen Beschluss der Vergabekammer Münster vom 04.10.2004 mit dem Aktenzeichen VK 21/04 und einen Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.06.2002, Verg 18/02, auf die sie vollinhaltlich Bezug nimmt.

    Zudem meint die Beigeladene, dass die Auffassung der Vergabekammer im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, zu eng sei.

    Wie das OLG Düsseldorf (…a.a.O.) hat auch die Kammer im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, angenommen, dass § 107 GO NRW nicht nur den Selbstschutz der sich wirtschaftlich betätigenden Gemeinde bezweckt, sondern auch eine den Wettbewerb zwischen öffentlichen Einrichtungen, die sich.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 B 1873/04

    Gemeinderecht steht der Abfallentsorgung durch eine Gemeinde im Gebiet einer …

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Insofern vertritt die Antragsgegnerin die Auffassung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, die sich aus den Beschlüssen vom 12.10.2004, Aktenzeichen 15 B 1873/04 und 15 B 1889/04 ergibt.

    Die Kammer folgt insofern nicht der Auffassung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach es sich bei der Abfallentsorgung um einen Privilegierungstatbestand im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW handeln soll, der sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gemeindegrenzen diese Tätigkeit als nichtwirtschaftliche Tätigkeit schrankenlos zulässt (vgl. Beschlüsse vom 12.10.2004, Aktenzeichen 15 B 1873/04 und 15 B 1889/04).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2004 - 15 B 1889/04

    Gemeinderecht steht der Abfallentsorgung durch eine Gemeinde im Gebiet einer …

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Insofern vertritt die Antragsgegnerin die Auffassung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, die sich aus den Beschlüssen vom 12.10.2004, Aktenzeichen 15 B 1873/04 und 15 B 1889/04 ergibt.

    Die Kammer folgt insofern nicht der Auffassung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach es sich bei der Abfallentsorgung um einen Privilegierungstatbestand im Sinne von § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW handeln soll, der sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gemeindegrenzen diese Tätigkeit als nichtwirtschaftliche Tätigkeit schrankenlos zulässt (vgl. Beschlüsse vom 12.10.2004, Aktenzeichen 15 B 1873/04 und 15 B 1889/04).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04

    Anforderungen an Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf reiche es zum Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aus, die Versicherung zu benennen, wenn nicht ausdrücklich eine offizielle Bestätigung des Versicherers in der Vergabebekanntmachung gefordert wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, Verg 11/04).

    Soweit die Beigeladene meint, nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, Verg 11/04, sei der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung nicht durch eine offizielle Bestätigung des Versicherungsunternehmens zu führen, trifft dies auf diesen Sachverhalt nicht zu.

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Grundsätzlich stellt die Verpflichtung der Vergabestelle zur Erteilung des Zuschlags durch eine Nachprüfungsinstanz die absolute Ausnahme dar (BGH, Urteil vom 05.11.2002, X ZR 232/00) und kommt deshalb nur dann in Frage, wenn andere Beendigungsgründe nicht mehr denkbar sind.
  • EuGH, 16.09.1999 - C-27/98

    Fracasso und Leitschutz - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des Auftrags an den …

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Nach alledem ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, den Auftrag dem einzigen Bieter zu erteilen, der für geeignet gehalten wurde, an der Ausschreibung teilzunehmen (EuGH, Urteil vom 16.09.1999, Rs. C-27/98).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Eine Wettbewerbsverfälschung kann auch darin gesehen werden, dass ein Unternehmen der öffentlichen Hand kraft gesetzlicher Anordnung eine wirtschaftliche oder ­mit anderen Worteneine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt gar nicht aufnehmen darf, es aber dennoch tut und von einem anderen Unternehmen der öffentlichen Hand, dem Auftraggeber, darin durch die Auftragsvergabe noch gestützt wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000, Verg 3/99 und Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02).
  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren …

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zuschlags kann nur bestehen, wenn eine zulässige Beendigung des Verfahrens auf andere Weise als durch den Zuschlag an einen Bieter nicht in Betracht kommt (in diesem Sinne BayObLG, Beschluss vom 05.11.2002, Verg 22/02 und Beschluss vom 23.10.2003, Verg 13/03).
  • OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03

    Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus VK Münster, 29.12.2004 - VK 31/04
    Die Antragstellerin hat hingegen den auf ihr fallenden Teil der Gebühr zu entrichten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003, 6 Verg 4/03).
  • BayObLG, 23.10.2003 - Verg 13/03

    Kein erneuter Eintritt in Preisverhandlungen nach bestandskräftigem Beschluss der …

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01

    Newcomer nicht leistungsfähig: Angebotsausschluss!

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über …

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - Verg 33/01
  • VK Hessen, 12.07.2004 - 69d-VK-31/04

    Wertungsparameter müssen nicht angegeben werden!

    69 d VK ­ 31/2004 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT.

    der Vergabe der Bauarbeiten für die Neuerrichtung der Kläranlage XXXXXXXXXXXXXXX Beschluss 69 d VK 31/2004 2/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 3/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 4/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 5/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 6/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 7/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 8/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 9/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 10/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 11/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 12/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 13/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 14/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 15/18.

    Gerade im Rahmen eines Vergabeverfahrens bestehen strenge formale Beschluss 69 d VK 31/2004 16/18.

    Ihre weiteren Anträge, der Vergabestelle zu untersagen, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen und sie zu verpflichten, die Wertung zu wiederholen, waren jedoch Beschluss 69 d VK 31/2004 17/18.

    Beschluss 69 d VK 31/2004 18/18.

  • VK Schleswig-Holstein, 17.03.2006 - VK-SH 2/06

    AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

    Ihr steht insoweit im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 29.12.2004, VK 31/04; Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; Beschluss vom 09.03.2004, VK 2/04; im Ergebnis ebenso VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04).
  • VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05

    Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle

    Ihr steht insoweit kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 29.12.2004, VK 31/04; Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; Beschluss vom 09.03.2004, VK 2/04; im Ergebnis ebenso VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04; a.A. wohl OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2003, 13 Verg 22/03; OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2004, WVerg 2/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 27.07.2006 - VK-SH 17/06

    Aktualität der Nachweise

    Ihr steht insoweit im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 28.03.2006, VK 01/06; VK BR Münster, Beschluss vom 29.12.2004, VK 31/04; Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; Beschluss vom 09.03.2004, VK 2/04; im Ergebnis ebenso VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - VK-SH 1/06

    Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!

    Ihr steht insoweit im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 29.12.2004, VK 31/04; Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04; Beschluss vom 09.03.2004, VK 2/04; im Ergebnis ebenso VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004, 1/SVK/108-04).
  • VK Sachsen, 01.06.2006 - 1/SVK/045-06

    Rüge nur eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft nicht ausreichend!

    Ein auf Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb ausgerichtetes Vergabeverfahren bedingt nämlich, dass der Auftraggeber, um Willkürentscheidungen und subjektiv motivierte Vergabeentscheidungen zu verhindern, an einmal festgelegte Mindestparameter gebunden ist (vgl. 2. VK Bund, Beschl. v. 09.02.2005, VK2-03/05, unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 42/02, VK . Münster, Beschl. v. 29.12.2004, VK 31/04; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.03.2006 VK-SH 01/06.).
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