Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Rüge: Grundsätze
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Verfahrensgang
- VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04
- OLG Brandenburg, 17.02.2005 - Verg W 11/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!
Auszug aus VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04
Da die Beigeladene in aller Regel insbesondere, da sie keine Anträge gestellt hat nicht als Antragsgegner anzusehen ist, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeberin) hergeleitet werden (OLG Brandenburg, BauR 1999, 1175). - OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Auszug aus VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04
Das Entstehen der Rügeobliegenheit des Bieters setzt nach vorherrschender Auslegung dieser Bestimmung durch die Rechtsprechung nicht nur voraus, dass der Bieter vorher von dem einen Vergaberechtsfehler begründenden Tatsachen positive Kenntnis erlangt hat, sondern dass sich die Kenntnis des tatsächlichen Vorgangs bei ihm zur Gewissheit eines der Vergabestelle anzulastenden Fehlers aktuell verdichtet hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000 Verg 9/00, VergabeE C-10-9/00). - OLG Brandenburg, 11.05.2000 - Verg 1/00
Formale und inhaltliche Anforderungen an eine Rüge
Auszug aus VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04
Eine den Anforderungen des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB genügende Rüge liegt nur dann vor, wenn sie gegenüber dem Auftraggeber erfolgt und die gerügten Verstöße gegen die Regeln des Vergabeverfahrens konkret benannt werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2000 Verg 1/00, VergabeE C-4-1/00).
- OLG Brandenburg, 17.02.2005 - Verg W 11/04
Anforderungen an den Inhalt einer Vergaberüge; Übergang vom Offenen in das …
Verg W 11/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 33/04 Vergabekammer des Landes Brandenburg.Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 8. September 2004 - VK 33/04 zu Nr. 1 und 2 teilweise abgeändert.
den Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft vom 8.9.2004 (VK 33/04) aufzuheben;.
- VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06
§ 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung
Insbesondere für die Rügepflichten der Bieter nach § 107 Abs. 3 GWB ist die genaue Bezeichnung des Auftraggebers unumgänglich, da die Rüge wirksam nur gegenüber dem Auftraggeber erklärt werden kann (vgl. VK Münster, Beschluss vom 16.02.2005, VK 36/04, VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2004, VK 33/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003, Verg 49/03).
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Rechtsprechung
| VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bezirksregierung Münster
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: "Unterlegener" im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB (bei Antragsrücknahme)
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufwendungsersatz bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostentragung des Verfahrens vor der Vergabekammer, wenn der Nachprüfungsantrag zurückgenommen wird; Grundlage einer von den Vergabekammern des Bundes gemeinsam mit den Vergabekammern der Länder erarbeiteten Gebührenstaffel; Anwendungsbereich von § 128 Abs. 4 Gesetz gegen ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04
Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, entgegen, wonach bei einer Erledigungserklärung in der Hauptsache, die Aufwendungen für den Verfahrensbevollmächtigten nicht erstattet werden, weil dafür keine Rechtsgrundlage vorhanden ist. - OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04
Denn auch in diesem Falle ist der Antragsteller im Sinne des Gesetzes ,,unterlegen", weil er sich quasi selbst in die Position des Unterlegenen begibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01). - OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01
Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber
Auszug aus VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04
Denn auch in diesem Falle ist der Antragsteller im Sinne des Gesetzes ,,unterlegen", weil er sich quasi selbst in die Position des Unterlegenen begibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01). - OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - Verg 73/03
Schätzung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers
Auszug aus VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04
Auf die Kostenschätzung des öffentlichen Auftraggebers kann demgegenüber nur dann zurückgegriffen werden, wenn im Zeitpunkt der Gebührenfestsetzung entweder überhaupt keine Angebote eingegangen sind oder nur eine nicht hinreichend aussagekräftige Anzahl von Angeboten vorliegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003, Verg 73/03).
- VK Südbayern, 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17
Vergabeverfahren: Anordnung des Personalübergangs auf den Auftragnehmer
Auf die Kostenschätzung des öffentlichen Auftraggebers kann demgegenüber nur dann zurückgegriffen werden, wenn im Zeitpunkt der Gebührenfestsetzung entweder überhaupt keine Angebote eingegangen sind oder nur eine nicht hinreichend aussagekräftige Anzahl von Angeboten vorliegt (VK Münster, Beschluss vom 04.02.2005, VK 33/04).
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