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Weitere Entscheidung unten: VK Münster, 04.02.2005

Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28687
VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04 (https://dejure.org/2004,28687)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 08.09.2004 - VK 33/04 (https://dejure.org/2004,28687)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 08. September 2004 - VK 33/04 (https://dejure.org/2004,28687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04
    Da die Beigeladene in aller Regel ­ insbesondere, da sie keine Anträge gestellt hat ­ nicht als Antragsgegner anzusehen ist, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeberin) hergeleitet werden (OLG Brandenburg, BauR 1999, 1175).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04
    Das Entstehen der Rügeobliegenheit des Bieters setzt nach vorherrschender Auslegung dieser Bestimmung durch die Rechtsprechung nicht nur voraus, dass der Bieter vorher von dem einen Vergaberechtsfehler begründenden Tatsachen positive Kenntnis erlangt hat, sondern dass sich die Kenntnis des tatsächlichen Vorgangs bei ihm zur Gewissheit eines der Vergabestelle anzulastenden Fehlers aktuell verdichtet hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000 ­ Verg 9/00, VergabeE C-10-9/00).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2000 - Verg 1/00

    Formale und inhaltliche Anforderungen an eine Rüge

    Auszug aus VK Brandenburg, 08.09.2004 - VK 33/04
    Eine den Anforderungen des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB genügende Rüge liegt nur dann vor, wenn sie gegenüber dem Auftraggeber erfolgt und die gerügten Verstöße gegen die Regeln des Vergabeverfahrens konkret benannt werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2000 ­ Verg 1/00, VergabeE C-4-1/00).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2005 - Verg W 11/04

    Anforderungen an den Inhalt einer Vergaberüge; Übergang vom Offenen in das …

    Verg W 11/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 33/04 Vergabekammer des Landes Brandenburg.

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 8. September 2004 - VK 33/04 ­ zu Nr. 1 und 2 teilweise abgeändert.

    den Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft vom 8.9.2004 (VK 33/04) aufzuheben;.

  • VK Schleswig-Holstein, 26.07.2006 - VK-SH 11/06

    § 26 VOL/A hat bieterschützende Wirkung

    Insbesondere für die Rügepflichten der Bieter nach § 107 Abs. 3 GWB ist die genaue Bezeichnung des Auftraggebers unumgänglich, da die Rüge wirksam nur gegenüber dem Auftraggeber erklärt werden kann (vgl. VK Münster, Beschluss vom 16.02.2005, VK 36/04, VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2004, VK 33/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003, Verg 49/03).
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Rechtsprechung
   VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31889
VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04 (https://dejure.org/2005,31889)
VK Münster, Entscheidung vom 04.02.2005 - VK 33/04 (https://dejure.org/2005,31889)
VK Münster, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - VK 33/04 (https://dejure.org/2005,31889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostentragung des Verfahrens vor der Vergabekammer, wenn der Nachprüfungsantrag zurückgenommen wird; Grundlage einer von den Vergabekammern des Bundes gemeinsam mit den Vergabekammern der Länder erarbeiteten Gebührenstaffel; Anwendungsbereich von § 128 Abs. 4 Gesetz gegen ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH, Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03, entgegen, wonach bei einer Erledigungserklärung in der Hauptsache, die Aufwendungen für den Verfahrensbevollmächtigten nicht erstattet werden, weil dafür keine Rechtsgrundlage vorhanden ist.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04
    Denn auch in diesem Falle ist der Antragsteller im Sinne des Gesetzes ,,unterlegen", weil er sich quasi selbst in die Position des Unterlegenen begibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01).
  • OLG Naumburg, 29.05.2001 - 1 Verg 5/01

    Notwendige Hinzuziehung Rechtsanwalt für öffentlichen Auftraggeber

    Auszug aus VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04
    Denn auch in diesem Falle ist der Antragsteller im Sinne des Gesetzes ,,unterlegen", weil er sich quasi selbst in die Position des Unterlegenen begibt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003, Verg 47/02; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.05.2001, 1 Verg 5/01).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - Verg 73/03

    Schätzung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers

    Auszug aus VK Münster, 04.02.2005 - VK 33/04
    Auf die Kostenschätzung des öffentlichen Auftraggebers kann demgegenüber nur dann zurückgegriffen werden, wenn im Zeitpunkt der Gebührenfestsetzung entweder überhaupt keine Angebote eingegangen sind oder nur eine nicht hinreichend aussagekräftige Anzahl von Angeboten vorliegt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003, Verg 73/03).
  • VK Südbayern, 12.12.2017 - Z3-3-3194-1-40-08/17

    Vergabeverfahren: Anordnung des Personalübergangs auf den Auftragnehmer

    Auf die Kostenschätzung des öffentlichen Auftraggebers kann demgegenüber nur dann zurückgegriffen werden, wenn im Zeitpunkt der Gebührenfestsetzung entweder überhaupt keine Angebote eingegangen sind oder nur eine nicht hinreichend aussagekräftige Anzahl von Angeboten vorliegt (VK Münster, Beschluss vom 04.02.2005, VK 33/04).
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