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| Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 45/2008 |
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Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 45/2008 (https://dejure.org/2009,79229)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 11.09.2009 - VK 45/2008 (https://dejure.org/2009,79229)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 11. September 2009 - VK 45/2008 (https://dejure.org/2009,79229)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kirchenrecht-ekir.de
§ 2 Abs. 2 PfDG; § 27 Abs. 1 PfDG; § 27 Abs. 2 PfDG; § 87 Abs. 2 PfDG; § 90 Abs. 2 PfDG; Beschluss Nr. 9 der Landessynode vom 10.01.2007; Richtlinien zum zentralen Bewerbungsverfah... ren für den Pfarrdienst vom 29.11.2007
Ermessen, Fürsorgepflicht, Vertrauensschutz, Wartestand, Widerruf eines Beschäftigungsauftrages - kirchenrecht-ekd.de
, S. 15
Pfarrerdienstrecht, Wartestand
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.03.2002 - VGH 6/99
Versetzung in den Ruhestand
Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 45/08
Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 2 Abs. 2 S. 2 PfDG) und selbst die besondere Fürsorgepflicht gegenüber abberufenen Pfarrerinnen und Pfarrern (§ 87 Abs. 2 S. 2 PfDG) können die Versetzung eines Warteständlers nach Ablauf von drei Jahren, wenn ihm bis dahin keine neue Pfarrstelle übertragen worden ist und der Lauf der Frist nicht durch eine auftragsweise Beschäftigung gehemmt worden ist (§ 91 Abs. 1 S. 1 und 2 PfDG), nicht verhindern (…VGH, Urt. v. 11.05.1990 - VGH 14/89 - RsprB ABl.EKD 1992, 20; Urt. v. 01.03.2002 - VGH 6/99 - RsprB ABl.EKD 2003, 7; B. v. 15.09.2005 - VGH 10.03 - ). - VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.05.1990 - VGH 14/89
Pfarrer, Versetzung in den Ruhestand
Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 11.09.2009 - VK 45/08
Die allgemeine Fürsorgepflicht (§ 2 Abs. 2 S. 2 PfDG) und selbst die besondere Fürsorgepflicht gegenüber abberufenen Pfarrerinnen und Pfarrern (§ 87 Abs. 2 S. 2 PfDG) können die Versetzung eines Warteständlers nach Ablauf von drei Jahren, wenn ihm bis dahin keine neue Pfarrstelle übertragen worden ist und der Lauf der Frist nicht durch eine auftragsweise Beschäftigung gehemmt worden ist (§ 91 Abs. 1 S. 1 und 2 PfDG), nicht verhindern (VGH, Urt. v. 11.05.1990 - VGH 14/89 - RsprB ABl.EKD 1992, 20;… Urt. v. 01.03.2002 - VGH 6/99 - RsprB ABl.EKD 2003, 7; B. v. 15.09.2005 - VGH 10.03 - ).
- VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-22/09
Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V
Das Kriterium ,,Produktbreite" ist i.S.d. § 25a Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A auch durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und sachgerecht (ebenso: Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008, 1 VK 52/08 und 1 VK 53/08; Vergabekammer Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2009, VK 45/2008- L/Z). - VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-34/09
Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V
Das Kriterium ,,Produktbreite" ist i.S.d. § 25a Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A auch durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und sachgerecht (ebenso: Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008, 1 VK 52/08 und 1 VK 53/08; Vergabekammer Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2009, VK 45/2008-L/Z).
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