Rechtsprechung
| VK Düsseldorf, 07.07.2004 - VK-23/2004-L |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: "Unterlegener" im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB (bei Antragsrücknahme)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Antragszurücknahme: Muss Antragsteller die Kosten des Beigeladenen übernehmen?
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00
Kosten nach Beschwerderücknahme
Auszug aus VK Düsseldorf, 07.07.2004 - VK-23/04
Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 Az.: Verg 28/00 -, S. 6 ).
- VK Düsseldorf, 29.06.2004 - VK-21/04
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: eine Häufung von Indizien kann zu der …
Die Vergabekammer hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass sie zur Kenntnis gelangten Sachverhalt aus einem parallel anhängigen Verfahren VK-23/2004-L auch im vorliegenden Verfahren berücksichtigen wird.Die Beigeladenen zu 2) und 3) geben in ihren Angeboten identische Fax-Nummern an; die Beigeladene zu 1) hat in dem ebenfalls bei der Vergabekammer anhängigen Verfahren VK-23/2004-L um eine Minute versetzt wie die Beigeladene zu 2) die dortigen Angebotsunterlagen abgerufen, jeweils unter den Fax-Nummern 49341- 68659-34 und 49341-68659-33.
hat auf Anfrage der Vergabestelle, wie im Nachprüfungsverfahren VK-23/2004-L bekannt wurde, schriftlich (im Nahmen von insgesamt 7 Firmen, sämtlich Beigeladene im vorliegenden Verfahren) mitgeteilt, dass eine ,,Bietergemeinschaft, Arbeitsgruppe von selbständigen Buchhändlern" nur als ein Bieter zähle, während den Schulträgern ,,durch verschiedene Verfahren vor den Vergabekammern ... bekannt" sei, ,,dass die Bewerber nach Losentscheid die Aufträge erhalten".
- VK Düsseldorf, 29.06.2004 - VK-21/04L
Nachprüfungsverfahren bezüglich der Lieferung von Schulbüchern; Ausschluss von …
Die Vergabekammer hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass sie zur Kenntnis gelangten Sachverhalt aus einem parallel anhängigen Verfahren VK-23/2004-L auch im vorliegenden Verfahren berücksichtigen wird.Die Beigeladenen zu 2) und 3) geben in ihren Angeboten identische Fax-Nummern an; die Beigeladene zu 1) hat in dem ebenfalls bei der Vergabekammer anhängigen Verfahren VK-23/2004-L um eine Minute versetzt wie die Beigeladene zu 2) die dortigen Angebotsunterlagen abgerufen, jeweils unter den Fax-Nummern 49341- 68659-34 und 49341-68659-33.
hat auf Anfrage der Vergabestelle, wie im Nachprüfungsverfahren VK-23/2004-L bekannt wurde, schriftlich (im Nahmen von insgesamt 7 Firmen, sämtlich Beigeladene im vorliegenden Verfahren) mitgeteilt, dass eine "Bietergemeinschaft, Arbeitsgruppe von selbstständigen Buchhändlern" nur als ein Bieter zähle, während den Schulträgern "durch verschiedene Verfahren vor den Vergabekammern ... bekannt" sei, "dass die Bewerber nach Losentscheid die Aufträge erhalten".
- VK Bund, 03.04.2006 - VK 2-14/06
Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages "Projekt Newsroom"
a) Die Zuschlags-/Bindefrist ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen (vgl. etwa VK Rheinland- Pfalz, Beschl. v. 10.12.2004 - VK-23/04). - VK Bund, 16.12.2010 - VK 3-129/10
Langfristige Unterbringung eines Instituts
Die genannten Fristen sind Bestandteil der Verdingungsunterlagen (vgl. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3.4.2006 - VK 2 -14/06 unter Hinweis auf VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.12.2004 - VK-23/04).
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