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Rechtsprechung
   VK Düsseldorf, 11.01.2001 - VK-4/2001-L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23620
VK Düsseldorf, 11.01.2001 - VK-4/2001-L (https://dejure.org/2001,23620)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2001 - VK-4/2001-L (https://dejure.org/2001,23620)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - VK-4/2001-L (https://dejure.org/2001,23620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nrw.de PDF

    Vergabeverfahren Verbundverfahren zur Aus- und Bewertung von Telekommunikationsüberwachungen und zur operativen Einsatzunterstützung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    (Drittschützende) Pflicht der Vergabestelle zur Prüfung des Vorliegens unlauterer Handlungsweisen von Bietern

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Verstoßes gegen die Rügepflicht bei Vorliegen von der Annahme eines Vergaberechtsverstoßes begründenden Tatsachen und erst später erfolgter Rüge; Möglichkeit des gleichzeitigen Einreichens von Nachprüfungsantrag und Rüge; Pflicht zur gesonderten Rüge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - VK 16/05

    Zwingender Ausschluss bei Mehrfachbeteiligung

    Dies zeigt § 22 Nr. 1 S. 1, Nr. 3 a), Nr. 6 Abs. 1 VOL/A. Vor dem Eröffnungstermin sind die schriftlich zugegangenen Angebote beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag zu kennzeichnen und ungeöffnet unter Verschluss zu halten, § 22 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A. Zu Beginn des Eröffnungstermins hat der Verhandlungsleiter festzustellen, ob der Verschluss der schriftlichen Angebote unversehrt ist, § 22 Nr. 3 a) VOL/A. Selbst im Anschluss an den Eröffnungstermin sind die Angebote und ihre Anlagen sorgfältig zu verwahren und geheim zu halten, § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOL/A. Aber nicht nur der aktuelle Wettbewerb wird durch das Geheimhaltungsgebot erfasst, sondern auch der künftige Wettbewerb (vgl. auch Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschl. vom 11.01.2001, VK- 4/2001),wie ein Blick auf § 111 Abs. 2 GWB zeigt, der die Vergabekammer verpflichtet, die Einsicht in die Unterlagen im Hinblick auf den ,,Geheimschutz" zu versagen.
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