Rechtsprechung
| VK Düsseldorf, 11.01.2001 - VK-4/2001-L |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- nrw.de
Vergabeverfahren Verbundverfahren zur Aus- und Bewertung von Telekommunikationsüberwachungen und zur operativen Einsatzunterstützung
- oeffentliche-auftraege.de
(Drittschützende) Pflicht der Vergabestelle zur Prüfung des Vorliegens unlauterer Handlungsweisen von Bietern
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit des Verstoßes gegen die Rügepflicht bei Vorliegen von der Annahme eines Vergaberechtsverstoßes begründenden Tatsachen und erst später erfolgter Rüge; Möglichkeit des gleichzeitigen Einreichens von Nachprüfungsantrag und Rüge; Pflicht zur gesonderten Rüge ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 11.01.2001 - VK-4/2001-L
- VK Düsseldorf, 06.03.2001 - VK-4/01
- VK Düsseldorf, 12.03.2001 - VK-4/01
- OLG Düsseldorf, 18.07.2001 - Verg 16/01
Wird zitiert von ...
- VK Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - VK 16/05
Zwingender Ausschluss bei Mehrfachbeteiligung
Dies zeigt § 22 Nr. 1 S. 1, Nr. 3 a), Nr. 6 Abs. 1 VOL/A. Vor dem Eröffnungstermin sind die schriftlich zugegangenen Angebote beim Eingang auf dem ungeöffneten Umschlag zu kennzeichnen und ungeöffnet unter Verschluss zu halten, § 22 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A. Zu Beginn des Eröffnungstermins hat der Verhandlungsleiter festzustellen, ob der Verschluss der schriftlichen Angebote unversehrt ist, § 22 Nr. 3 a) VOL/A. Selbst im Anschluss an den Eröffnungstermin sind die Angebote und ihre Anlagen sorgfältig zu verwahren und geheim zu halten, § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOL/A. Aber nicht nur der aktuelle Wettbewerb wird durch das Geheimhaltungsgebot erfasst, sondern auch der künftige Wettbewerb (vgl. auch Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschl. vom 11.01.2001, VK- 4/2001),wie ein Blick auf § 111 Abs. 2 GWB zeigt, der die Vergabekammer verpflichtet, die Einsicht in die Unterlagen im Hinblick auf den ,,Geheimschutz" zu versagen.
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