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| VK Berlin, 10.09.2004 - VK-B2-44/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Vergabe nach VOF: Prognoseentscheidung des Auftraggebers mit einem weiten Beurteilungsspielraum
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00
Nachprüfungsantrag in Bezug auf ein Vergabeverfahren; Recht auf Akteneinsicht im …
Auszug aus VK Berlin, 10.09.2004 - VK-B2-44/04
Bei der Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots hat die VSt einen erheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum (vgl. Jaeger, NZBau 2001, 430, unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2000 2 Verg 3/00;… Hailbronner, in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Rn. 191). - VK Bund, 10.05.2001 - VK 1-11/01
Bautechnische Planungsleistung für den Neubau eines Wirtschaftsgebäudes
Auszug aus VK Berlin, 10.09.2004 - VK-B2-44/04
Aus diesem Grund hätte zwar die Antragsgegnerin gem. § 11 lit. e) den Ausschluss des Angebotes der Antragstellerin ableiten können und müssen (vgl. Bundeskartellamt, Beschluss vom 10.05.2001 VK 1- 11/01), die Vergabekammer kann die Versagung der Antragsbefugnis jedoch nicht auf diesen Umstand stützen, wenn die Vergabestelle selbst keine entsprechende Ausschlussentscheidung getroffen hat.
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?
b) Zwar fehlt die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass der preisliche Nachteil des Angebots des Antragstellers im Vergleich zu den anderen Angeboten durch die Bewertung des Angebots nach weiteren Zuschlagskriterien (z.B. Qualität und Zuschlagfrist) kompensiert werden kann (so 3. VK Bund, Beschluss vom 04.05.2005, VK3-22/05; wohl auch VK Berlin, Beschluss vom 10.09.2004, VK-B2-44/04; VK Hamburg, Beschluss vom 17.12.2002, VgK FB 3/02; OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002, WVerg 18/02; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002,VK1-05/02; a.A. offenbar 2. VK Bund, Beschluss vom 23.05.2002, VK2-18/02, wohl auch VK Sachsen, Beschluss vom 13.05.2002, 1/SVK/028-02). - VK Bremen, 07.03.2008 - VK 1/08
Eignungsnachweis durch Eintragung in der Handwerksrolle
Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn der Bieter keine Anhaltspunkte dafür liefert, inwieweit sein Angebot auf Grund anderer genannter Wertungskriterien wirtschaftlich günstiger sein soll als das mit dem geringsten Preis, sodass davon auszugehen ist, dass das niedrigste Angebot auch das wirtschaftlichste ist (VK Berlin, B. v. 15.09.2004 - Az.: VK - B 2 - 47/04) bzw. wenn ein aus der jeweils plausibel behaupteten Rechtsverletzung folgender wirtschaftlicher Nachteil offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (VK Lüneburg, B. v. 04.03.2005 - Az.: VgK-03/2005) bzw. wenn - unterstellt, der Antragsteller erhält im Rahmen eines VOF-Verfahrens die jeweils höchstmögliche Punktzahl bei allen gerügten Punkten - er dennoch auf einem abgeschlagenen Wertungsrang liegt (VK Berlin, B. v. 10.09.2004 - Az.: VK - B 2 - 44/04) bzw. wenn dem Angebot des Antragstellers mehrere andere preisgünstigere Angebote vorgehen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
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