Rechtsprechung
| VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn keine reale Chance auf den Zuschlag besteht (zwingend auszuschließendes Angebot) - bejaht für den Fall, dass dann ein neues Angebot abgegeben werden kann
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Vergabe von Verglasungsarbeiten am Neubau - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses entsprechenden Eigenschaften eines Fabrikats; Ausschreibung eines Baumaßnahme Neubaus
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Erklärungen
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05
Deshalb dürfen nur Angebote gewertet werden, die sämtliche geforderten Unterlagen enthalten (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 = NZ Bau 2003, 293 und Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04).(OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.6.2004 - Verg 22/04 unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss v. 18.2.2003 - X ZB 43/02, S. 17).
Ist aber das Angebot der ASt zwingend auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens ihre Interessen nicht mehr berühren und sie hat keinen Anspruch auf die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 - Verg 22/03, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 - Verg 4/02).
- OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05
Ist aber das Angebot der ASt zwingend auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens ihre Interessen nicht mehr berühren und sie hat keinen Anspruch auf die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 - Verg 22/03, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 - Verg 4/02).Es hat in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 8. Mai 2002 - Verg 4/02, 19. November 2003 - Verg 22/03, 15.12.2004 - Verg 47/04 und 30. Juni 2004 - Verg 22/04) entschieden, dass ein Antragsteller ausnahmsweise trotz der mangelnden Zuschlagsfähigkeit seines eigenen Angebots die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots dann geltend machen kann, wenn alle Angebote an demselben Mangel leiden, so dass alle Angebote von der Wertung hätten ausgeschlossen und der Auftraggeber (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.
- OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04
Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot
Auszug aus VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05
Es hat in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 8. Mai 2002 - Verg 4/02, 19. November 2003 - Verg 22/03, 15.12.2004 - Verg 47/04 und 30. Juni 2004 - Verg 22/04) entschieden, dass ein Antragsteller ausnahmsweise trotz der mangelnden Zuschlagsfähigkeit seines eigenen Angebots die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots dann geltend machen kann, wenn alle Angebote an demselben Mangel leiden, so dass alle Angebote von der Wertung hätten ausgeschlossen und der Auftraggeber (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.Auftragnehmer durch Abgabe eines neuen Angebots beteiligen und dadurch seine Chance auf Zuschlagserteilung wahren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15. Dezember 2004, VII - Verg 47/04 m.w.N.) Insoweit erkennt das OLG Düsseldorf ihm die Antragsbefugnis zu.
- OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04
Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung
Auszug aus VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05
(OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.6.2004 - Verg 22/04 unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss v. 18.2.2003 - X ZB 43/02, S. 17).Es hat in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 8. Mai 2002 - Verg 4/02, 19. November 2003 - Verg 22/03, 15.12.2004 - Verg 47/04 und 30. Juni 2004 - Verg 22/04) entschieden, dass ein Antragsteller ausnahmsweise trotz der mangelnden Zuschlagsfähigkeit seines eigenen Angebots die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots dann geltend machen kann, wenn alle Angebote an demselben Mangel leiden, so dass alle Angebote von der Wertung hätten ausgeschlossen und der Auftraggeber (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.
- OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02
Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB
Auszug aus VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05
Ist aber das Angebot der ASt zwingend auszuschließen, kann der Fortgang des Vergabeverfahrens ihre Interessen nicht mehr berühren und sie hat keinen Anspruch auf die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 - X ZB 43/02, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 - Verg 22/03, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2002 - Verg 4/02).Es hat in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 8. Mai 2002 - Verg 4/02, 19. November 2003 - Verg 22/03, 15.12.2004 - Verg 47/04 und 30. Juni 2004 - Verg 22/04) entschieden, dass ein Antragsteller ausnahmsweise trotz der mangelnden Zuschlagsfähigkeit seines eigenen Angebots die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots dann geltend machen kann, wenn alle Angebote an demselben Mangel leiden, so dass alle Angebote von der Wertung hätten ausgeschlossen und der Auftraggeber (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05
Deshalb dürfen nur Angebote gewertet werden, die sämtliche geforderten Unterlagen enthalten (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 = NZ Bau 2003, 293 und Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04). - OLG Düsseldorf, 25.08.2004 - Verg 53/04
Angebot unvollständig: Nachprüfungsantrag unzulässig!
Auszug aus VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05
Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch die Ag liegt daher nicht vor (vgl. Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 20. Juli, VK 3 - 80/04, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2004 - VII - Verg 53/04). - VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-80/04
Beschaffung von Kassenautomaten für die Dienststellen
Auszug aus VK Bund, 03.06.2005 - VK 1-47/05
Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch die Ag liegt daher nicht vor (vgl. Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 20. Juli, VK 3 - 80/04, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2004 - VII - Verg 53/04).
- VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05
Alle Angebote fehlerhaft - dennoch keine Aufhebung der Ausschreibung?
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH (…a.a.O.) kann es nach Auffassung der Kammer nämlich nicht darauf ankommen, ob ein Nachweis ,,wichtiger" oder ,,unwichtiger" für die Eignungsprüfung ist; jegliches Fehlen von Nachweisen führt dem Grunde nach zum Ausschluss (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 03.06.2005, VK1-47/05, m.w.N.; Weyand, IBR 2005, 392; Hennemann, IBR 2005, 238). - VK Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - VK-SH 22/05
Überprüfung der Eignungsprüfung durch Vergabestelle
Grundsätzlich kann es nicht darauf ankommen, ob ein Nachweis ,,wichtiger" oder ,,unwichtiger" für die Eignungsprüfung ist; jegliches Fehlen von Nachweisen führt dem Grunde nach zum Ausschluss (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 03.06.2005, VK1-47/05, m.w.N.; Weyand, IBR 2005, 392; Hennemann, IBR 2005, 238). - VK Arnsberg, 22.12.2008 - VK 27/08
Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
Darauf, ob die übrigen Bieter ihrerseits wertungsfähige Angebote abgegeben haben, kommt es nicht mehr an."( Bundeskammer v.3.6.05 VK 1-47/05)".
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