Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VK Rheinland-Pfalz, 22.02.2024 - VK 2-1/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,43955
VK Rheinland-Pfalz, 22.02.2024 - VK 2-1/22 (https://dejure.org/2024,43955)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2024 - VK 2-1/22 (https://dejure.org/2024,43955)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - VK 2-1/22 (https://dejure.org/2024,43955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,43955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 02.07.2024 - Verg 1/24

    Notwendigkeit eines Rechtsschutzbedürfnisses und einer materiellen Beschwer für …

    Die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2024 - VK 2 -1/22 - gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird hinsichtlich des Rechtsmittelantrags zu 2) und insoweit als unzulässig verworfen, als sie sich gegen den Ausspruch zu den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Ziffer 2. Satz 1 des Tenors der angefochtenen Entscheidung) richtet.

    Im Übrigen wird die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2024 - VK 2 -1/22 - gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

    Rn. 36 Die gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2024 - VK 2 -1/22 - gerichtete sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist überdies insoweit bereits unzulässig, als sie sich gegen den dortigen Ausspruch zu den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Ziffer 2. Satz 1 des Tenors) richtet.

  • VK Thüringen, 21.03.2025 - 5090-250-4003/490

    Nachprüfungsverfahren erledigt sich durch Aufhebung des Vergabeverfahrens!

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass demjenigen, der sich während des Nachprüfungsverfahrens freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (vgl. OLG München, Beschl. v. 02.05.2019, Verg 5/19; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.07.2024, Verg 1/24; VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.02.2024, VK2-1/22, Rn. 22).

    Wurde ein Nachprüfungsantrag deswegen zurückgenommen, weil der Antragsteller aufgrund einer Abhilfe durch den Auftraggeber sein materielles Ziel erreicht hat, kann insoweit eine Kostentragung des Auftraggebers der Billigkeit entsprechen (OLG Celle, Beschl. v. 19.11.2020, 13 Verg 2/20; VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.02.2024, VK2-1/22, Rn. 22).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VK Rheinland-Pfalz
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht