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Rechtsprechung
   VK Bund, 22.03.2004 - VK 2-140/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20322
VK Bund, 22.03.2004 - VK 2-140/03 (https://dejure.org/2004,20322)
VK Bund, Entscheidung vom 22.03.2004 - VK 2-140/03 (https://dejure.org/2004,20322)
VK Bund, Entscheidung vom 22. März 2004 - VK 2-140/03 (https://dejure.org/2004,20322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundeskartellamt PDF

    Planungsleistungen für Gebäude, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Verkehrsanlagen sowie örtliche Bauüberwachung für die S-Bahn Werkstatt - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebot mit enthaltenen Eintragungen in das Leistungsverzeichnis; Honorarangabe unter einem Vorbehalt im Angebot; Fehlen einer Kostenobergrenze im Angebot; Antragsbefugnis bei Aussicht auf Berücksichtigung des Angebots bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsbefugnis: Mindestvoraussetzung drohender Schaden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 362/01

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Bausumme

    Auszug aus VK Bund, 22.03.2004 - VK 2-140/03
    Die Rechtsprechung des BGH (BauR 2003, 566) sei dahingehend zu verstehen, dass die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze zulässig sei, wenn der Architekt beginnend ab Leistungsphase 1 die Kosten selbst ermitteln müsse.
  • VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05

    Benennung von Nachunternehmern

    Es muss die konkrete Möglichkeit bestehen, dass die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag durch den Fehler im Vergabeverfahren gemindert werden (VK-Bund v. 22.03.2004, Az.: VK 2-140/03 m.w.N.; VK-Nordbayern v. 26.01.2004, Az.: 320.VK-31-47/03).

    Die Antragstellerin zu 1. hätte auch als Viertplazierte der Reihung des Vergabeverfahrens Aussicht auf Berücksichtigung, wenn auf das Angebot der drei vor ihr liegenden Bieter der Zuschlag nicht erteilt werden dürfte (anders insoweit der Fall VK-Bund v. 22.03.2004, Az.: VK 2-140/03).

    Es muss die konkrete Möglichkeit bestehen, dass die Chancen des Antragstellers auf den Zuschlag durch den Fehler im Vergabeverfahren gemindert werden (VK-Bund v. 22.03.2004, Az.: VK 2-140/03 m.w.N.; VK-Nordbayern v. 26.01.2004, Az.: 320.VK-31-47/03).

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - Verg 15/04

    Architektenhonorar unwirksam bei Unterschreitung der Mindestsätze?

    1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 22. März 2004 - VK 2-140/03 - aufgehoben.

    1. Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Kostenentscheidung in dem Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 22. März 2004 - VK2-140/03 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 25 die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 22. März 2004, Geschäftsnummer: VK 2 - 140/03, zurückzuweisen.

  • VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05

    Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?

    Bei Anwendung dieser Grundsätze bedarf es daher substantiierter Ausführungen, weshalb nicht nur die für den Zuschlag vorgesehenen sondern auch die anderen vor der ASt platzierten Bieter auszuschließen sind (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.04.2005, 1 Verg 1/05; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.03.2004, VK2-140/03).

    Die Antragsbefugnis eines Bieters ist nur dann trotz einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004, VII Verg 20/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 25.03.2004, VK2-138/03; Beschluss vom 22.03.2004, VK2- 140/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002, VK1-05/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08

    "Verdeckte Bietergemeinschaft": Ausschluss!

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Position der ASt durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - VII Verg 20/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 25.03.2004 - VK2-138/03; Beschluss vom 22.03.2004 - VK2-140/03; 1. VK Bund, Beschluss vom 06.03.2002 - VK1- 05/02), wobei substantiiert dazulegen ist, warum der behauptete Vergabefehler sich nicht nur auf das Angebot der ASt auswirkt, sondern auf alle vor ihr liegenden Angebote (vgl. zum Ausschluss: erkennende Kammer, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05).
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