Rechtsprechung
| VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Berichtigung der Bezeichnung des Antragsgegners
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Vergabe von Bauleistungen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Nennung einiger ausgewählter Projekte anstatt der Nennung des Gesamtumsatzes; Unzulässigkeit mangels passiver Prozessführungsbefugnis wegen falscher Bezeichnung im Antrag; Schutzwürdigkeit des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Geforderte Erklärung über Umsatz nicht nachgewiesen: Ausschluss zwingend!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
Ein Antragsteller kann aus Gründen der Billigkeit dann zur Tragung der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen eines Beigeladenen herangezogen werden, wenn jener im Verhältnis zu diesem als "gegnerischer" Beteiligter anzusehen ist und darüber hinaus erfolgreich Anträge zur Sache gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03).Auch die weitere Voraussetzung für die Erstattung der Auslagen der Bg durch die ASt liegt vor, da die Bg erfolgreich Anträge zur Sache gestellt hat (vgl. zu den Voraussetzungen für Erstattung der Auslagen des Beigeladenen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03).
Darüber hinaus war die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten notwendig, um die erforderliche Waffengleichheit mit der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - Verg 83/05
Weitreichender Ermessensspielraum bei Festlegung der Eignungskriterien
Auszug aus VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
Die ASt hat daher den in Rede stehenden Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der S. nicht geführt, da sie nicht die Gesamtumsätze mit vergleichbaren Leistungen für die drei vorgegebenen Jahre, sondern nur einige ausgewählte Projekte sowie deren Gesamtumsatzvolumen angegeben hat (vgl. zu einem vergleichbaren Fall einer unvollständiger Eignungserklärung OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Januar 2006, VII-Verg 83/05).Nur durch die Einreichung der Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag ist sichergestellt, dass die Eignungsprüfung sinnvoll durchgeführt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf zum offenen Verfahren, Beschluss vom 13. Januar 2006, VII-Verg 83/05;… vgl. Werner in Byok/Jaeger, Vergaberecht, § 101 Rn. 622).
Die Rechtsfolge ergibt sich unmittelbar und zwingend aus § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, 3. Abschnitt und gründet auf der Überlegung, dass die Eignungsprüfung nur dann sinnvoll erfolgen kann, wenn sämtliche vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise vom Bewerber bzw. Bieter vorgelegt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Januar 2006, VII-Verg 83/05).
- OLG Düsseldorf, 09.06.2004 - Verg 11/04
Anforderungen an Eignungsnachweise
Auszug aus VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
Eine großzügige Handhabe oder ein Ermessen steht dem Auftraggeber insoweit nicht zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004, Verg 11/04).Fehlende Nachweise darf der Auftraggeber auch nicht nachfordern oder deren Nachreichung nach dem Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge zulassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2004, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
b) Da der Teilnahmeantrag der Bg sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise enthält, kommt auch eine Verletzung der ASt in ihrem Recht auf Gleichbehandlung durch den Ausschluss nicht in Betracht (vgl. zu dieser Ausnahmekonstellation nur Beschluss des OLG Düsseldorf vom 19. November 2003, Verg 22/03). - OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02
Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?
Auszug aus VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
Januar 2004, Verg 55/02). - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
Der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens kann daher Rechte der ASt nicht mehr berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02). - OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04
Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers
Auszug aus VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
Des Weiteren muss der Ausschluss auch dann erfolgen, wenn die Vergabestelle zunächst die Eignung des betreffenden Bieters bejaht und das Angebot (zu Unrecht) in die engere Wahl für den Zuschlag genommen hat (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 5. Mai 2004, VII - Verg 10/04). - OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - Verg 40/05
Ausschluss von Angeboten von der Wertung im Vergabeverfahren
Auszug aus VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
Dies führt gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, 3. Abschnitt zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags von der Wertung (ständige Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, vgl. nur Beschluss vom 14. Oktober 2005, VII - Verg 40/05). - VK Bund, 26.01.2005 - VK 3-224/04
Vergabe von Planungsleistungen
Auszug aus VK Bund, 06.07.2006 - VK 3-54/06
Dies ist jedoch unschädlich, wenn sich - im vorliegenden Fall - aus dem Nachprüfungsantrag nach Auslegung eindeutig ergibt, gegen wen sich der Antrag in Wahrheit richtet (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 26. Januar 2005, VK 3 - 224/04;… vgl. zum Verwaltungsprozess: Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage, § 78 Rn. 16, § 82 Rn. 3).
- VK Brandenburg, 08.11.2010 - VK 51/10
Preis einziges Zuschlagskriterium: Keine Nebenangebote zulässig!
Lasse sich, wie hier, der Nachprüfungsantrag auslegen und unschwer der zutreffende Auftraggeber erkennen, sei eine Falschbezeichnung unschädlich, wie bspw. aus dem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 6. Juli 2006 (VK 3-54/06) folge.Die Vergabekammer hatte vielmehr das Rubrum zu berichtigen (vgl. die Rechtsauffassung auch der Vergabekammern des Bundes: Beschlüsse vom 6. Juli 2006 - VK 3-54/06, und 13. Oktober 2009 - VK 1-173/09).
- VK Bund, 06.05.2008 - VK 3-53/08
Vergabe von Bauleistungen
Dies ist jedoch unschädlich, wenn sich - wie hier - aus dem Nachprüfungsantrag nach Auslegung eindeutig ergibt, gegen wen sich der Antrag tatsächlich richtet (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 6. Juli 2006, VK 3-54/06;… vgl. zum Verwaltungsprozess: Kopp/Schenke, aaO.). - VK Bund, 20.08.2008 - VK 1-108/08
Rückbau von Brücken, Rückbau/Anpassung von LST-Anlagen usw.
privater Anbieter, so dass die Ag auch nicht gewerblich tätig ist (vgl. zur gesamten Problematik VK Bund, Beschluss vom 21. Januar 2004, VK2-126/03; Beschluss vom 11. Februar 2004, VK1-151/03; Beschluss vom 6. Juli 2006, VK3-54/06). - VK Thüringen, 10.01.2019 - 250-4003-8071/2018-E-002-J
Nachprüfungsantrag gegen Vergabestelle gerichtet: Falschbezeichnung unschädlich!
(…Müller-Wrede, GWB Vergaberecht Kommentar, 2016, § 161 Rn. 44; VK Bund, 06.07.2096 VK 3-54/06) Das OLG Naumburg (OLG Naumburg, Beschluss v. 16.10.2007 1 Verg 6/07) nimmt allerdings die Rubrumsberichtigung dergestalt vor, dass Antragsgegner ausschließlich die Vergabestelle ist. - VK Bund, 31.08.2009 - VK 1-152/09
Neubau einer Werkstatt, Planungsleistung und Leistungsphase 5-7/8
Dies ist jedoch unschädlich, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - aus dem Nachprüfungsantrag nach Auslegung eindeutig ergibt, gegen wen sich der Antrag in Wahrheit richtet (vgl. VK Bund, Beschluss vom 6. Juli 2006, VK 3 - 54/06 m.w.N.).
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