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   KG, 05.10.2009 - 12 U 195/08   

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https://dejure.org/2009,26223
KG, 05.10.2009 - 12 U 195/08 (https://dejure.org/2009,26223)
KG, Entscheidung vom 05.10.2009 - 12 U 195/08 (https://dejure.org/2009,26223)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 12 U 195/08 (https://dejure.org/2009,26223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers hinsichtlich einer Baugrube in der Straßenmitte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 45
    Verkehrssicherungspflichten des Straßenbaulastträgers hinsichtlich einer Baugrube in der Straßenmitte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 355 (Ls.)
  • VRS 118, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Auszug aus KG, 05.10.2009 - 12 U 195/08
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss dabei diejenigen Gefahren ausräumen oder vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. OLG Celle, Urteil vom 8. Februar 2007 - 8 U 199/06 - NJW-RR 2007, 972).
  • OLG Frankfurt, 30.10.2017 - 13 U 111/17

    Keine Haftung des beklagten Landes für "waldtypische" Gefahren

    Der Verkehr ist in der Regel nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst in der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.2012, III ZR 240/11, juris Rn. 11; OLG München, Urt. v. 16.02.2012, 1 U 3409/11, juris Rn. 35, KG Berlin, Urt. v. 05.10.2009, 12 U 195/08, juris Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2017 - 13 U 21/14

    Verkehrssicherungspflicht: Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 112 (unebene

    Der Verkehr ist in der Regel nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst in der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.2012, III ZR 240/11, juris Rn. 11; OLG München, Urt. v. 16.02.2012, 1 U 3409/11, juris Rn. 35, KG Berlin, Urt. v. 05.10.2009, 12 U 195/08, juris Rn. 8).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 13 S 207/11

    Haftungsverteilung: Einbrechen eines Fahrzeugs auf einer unzureichend gesicherten

    Die Verkehrssicherungspflicht kann dabei über das durch öffentlich-rechtliche Vorschriften, Maßnahmen und Genehmigungen Geforderte hinausgehen und geht auch dann nicht auf die zuständige Behörde über, wenn diese dem Verkehrssicherungspflichtigen Auflagen zur Sicherung gemacht hat (KG, VRS 118, 329; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823 Rn. 46 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 13 U 6/18

    Verkehrssicherungspflichten einer Behinderteneinrichtung (Verbrennungen einer

    Zwar ist der Verkehr in der Regel nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst in der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.2012, III ZR 240/11, juris Rn. 11; OLG München, Urt. v. 16.2.2012, 1 U 3409/11, juris Rn. 35, KG Berlin, Urt. v. 5.10.2009, 12 U 195/08, juris Rn. 8).
  • KG, 08.11.2013 - 9 U 24/12

    Amtshaftung des Landes Berlin: Den Zustand eines Gehweges betreffende

    Danach muss der Verkehrssicherungspflichtige in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 240/11 - juris Tz. 11; BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 58/78 - juris Tz. 9 = VersR 1979, 1055; BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - III ZR 122/88 - juris Tz. 11 = BGHZ 108, 273; KG, Urteil vom 5. Oktober 2009 - 12 U 195/08 - juris Tz. 8 = VerkMitt 2010 Nr. 40; vgl. auch Senat, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 9 U 134/04 - juris Tz. 13 = VersR 2006, 946).
  • OLG Köln, 01.08.2011 - 19 U 69/11

    Verkehrssicherungspflicht beim Abstellen eines Baggers im Straßenraum

    Dabei kann die Verkehrssicherungspflicht über die Anforderungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften wie etwa der Straßenverkehrsordnung hinausgehen (vgl. KG vom 05.10.2009 - 12 U 195/08 - Rn. 8 f., zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2016 - 13 U 184/15

    Verkehrssicherungspflicht: Schlagloch in Fahrbahn

    Hiernach ist der Verkehr grundsätzlich nur vor den Gefahren zu schützen, die er selbst in der sich ihm konkret darbietenden Situation bei Anwendung der von ihm in dieser Situation zu erwartenden Sorgfalt erfahrungsgemäß nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden kann (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.2012, III ZR 240/11, juris Rn. 11; OLG München, Urt. v. 16.02.2012, 1 U 3409/11, juris Rn. 35; KG Berlin, Urt. v. 05.10.2009, 12 U 195/08, juris Rn. 8; Palandt/Sprau, BGB, 75. A. 2016, § 823 Rn. 51; MüKo BGB/Wagner, 6. A. 2013, § 823 Rn. 340 f. m.w.N.).
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