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   VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953   

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https://dejure.org/2017,39416
VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953 (https://dejure.org/2017,39416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.10.2017 - 11 CS 17.953 (https://dejure.org/2017,39416)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2017 - 11 CS 17.953 (https://dejure.org/2017,39416)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7, § 29 Abs. 7 Satz 1; FeV § 47 Abs. 1 Satz 2
    Rechtswidriger Entzug der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Überliegefrist unter Verwertung der bereits gelöschten bzw. zu löschenden Taten; Verhältnis von Verwertungsverbot und Tattagsprinzip; Begrenzung des für die Berechnung des Punktestands maßgeblichen Tattagsprinzips; Gesetzlicher ...

  • rewis.io

    Rechtswidriger Entzug der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen nach Ablauf der Überliegefrist und Löschung aus dem Fahreignungsregister; Verhältnis von Verwertungsverbot und Tattagsprinzip

  • rechtsportal.de

    Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Überliegefrist unter Verwertung der bereits gelöschten bzw. zu löschenden Taten; Verhältnis von Verwertungsverbot und Tattagsprinzip; Begrenzung des für die Berechnung des Punktestands maßgeblichen Tattagsprinzips; Gesetzlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 47
  • DÖV 2018, 39
  • VRS 132, 71
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2017 - 12 ME 240/16

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Fahrerlaubnisentziehung; Löschung; Tilgung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953
    Nach dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 - komme es hinsichtlich der Verwertung von Eintragungen zum Zwecke der Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Zeitpunkt des Bescheiderlasses an.

    Der Senat teilt die Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B.v. 22.2.2017 - 12 ME 240/16 - juris Ls., Rn. 13), dass es sich bei § 4 Abs. 5 Satz 7 StVG nicht um eine das Verwertungsverbot durchbrechende Spezialvorschrift handelt und die Bestimmung auch nicht analog anzuwenden ist.

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953
    Der gesetzliche Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen bestimmten Verwaltungsakt erfasst im Zweifel nicht nachfolgende selbständige Vollzugsakte bzw. Nebenverfügungen, wie die Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins (Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 80 Rn. 66; vergleichbar die Rechtslage bei Nebenverfügungen zum gemäß § 45 Abs. 5 WaffG sofort vollziehbaren Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: BayVGH, B.v. 4.3.2017 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953
    Insoweit kommt auch eine analoge Anwendung von § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV nicht in Betracht, da es sich um eine der Analogie regelmäßig nicht fähige Ausnahmevorschrift zu § 80 Abs. 1 VwGO handelt (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2010 - 8 C 21/09 - BVerwGE 138, 1 ff. = juris Rn. 29 m.w.N.; allgemein zu § 80 Abs. 1 VwGO: Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 153) und die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur durch förmliches Bundesgesetz und nicht durch eine Rechtsverordnung ausgeschlossen werden kann (Schoch, a.a.O. § 80 Rn. 154; BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281

    Auflagenbeschluss; Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953
    Auch hat sich Nummer 2 des angefochtenen Bescheids nicht durch die Befolgung der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins erledigt, sondern stellt den Rechtsgrund für die Einbehaltung des Dokuments dar (BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 11 CS 13.2281 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 26.04.2012 - 11 CS 12.650

    Unschädlichkeit eines fehlenden Beschwerdeantrags

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953
    Die Zwangsgeldandrohung hat sich mit der Abgabe des Führerscheins bei der Behörde erledigt, nachdem die Behörde nicht zu erkennen gegeben hat, dass sie das Zwangsgeld gleichwohl beizutreiben beabsichtigt (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2012 - 11 CS 12.650 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 4 CS 11.1116

    Haftung für Gewerbesteuer; früherer GmbH-Geschäftsführer; Nachweis der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953
    Weiter ist dem Vortrag des Antragstellers zu entnehmen, dass er die Herausgabe seines Führerscheins begehrt, also gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO analog die Aufhebung der sog. faktischen Vollziehung der Abgabeverpflichtung, die eine freiwillige Befolgung des Verwaltungsakts miteinschließt (vgl. Schoch, a.a.O. § 80 Rn. 344, 356; BayVGH, B.v. 4.10.2011 - 4 CS 11.1116 - juris Rn. 14; B.v. 6.7.1990 - 7 CS 90.1090 - NVwZ-RR 1990, 639 f. = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953
    Insoweit kommt auch eine analoge Anwendung von § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV nicht in Betracht, da es sich um eine der Analogie regelmäßig nicht fähige Ausnahmevorschrift zu § 80 Abs. 1 VwGO handelt (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2010 - 8 C 21/09 - BVerwGE 138, 1 ff. = juris Rn. 29 m.w.N.; allgemein zu § 80 Abs. 1 VwGO: Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 153) und die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur durch förmliches Bundesgesetz und nicht durch eine Rechtsverordnung ausgeschlossen werden kann (Schoch, a.a.O. § 80 Rn. 154; BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 16.07.1990 - 7 CS 90.1090
    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2017 - 11 CS 17.953
    Weiter ist dem Vortrag des Antragstellers zu entnehmen, dass er die Herausgabe seines Führerscheins begehrt, also gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO analog die Aufhebung der sog. faktischen Vollziehung der Abgabeverpflichtung, die eine freiwillige Befolgung des Verwaltungsakts miteinschließt (vgl. Schoch, a.a.O. § 80 Rn. 344, 356; BayVGH, B.v. 4.10.2011 - 4 CS 11.1116 - juris Rn. 14; B.v. 6.7.1990 - 7 CS 90.1090 - NVwZ-RR 1990, 639 f. = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.06.2019 - 11 BV 18.778

    Begrenzung des Tattagprinzips durch absolutes Verwertungsverbot

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hatte überwiegend Erfolg (BayVGH, B.v. 6.10.2017 - 11 CS 17.953 - juris).
  • OVG Sachsen, 29.11.2017 - 3 B 274/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Überliegefrist

    § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG ändert nichts an dem von § 4 Abs. 5 Satz 5 StVG bestimmten Zeitpunkt (a. A. BayVGH, Beschl. v. 6. Oktober 2017 - 11 CS 17.953 -, juris Rn. 13; NdsOVG, Beschl. v. 22. Februar 2017 - 12 ME 240/16 -, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 23.11.2018 - 2 B 194/18

    Gesamtschuldnerische Haftung eines Eigentümers einer Wohnung in einem

    Zur Vollziehung eines Verwaltungsaktes i.S.d. §?80 VwGO zählt jede rechtliche oder tatsächliche Folgerung unmittelbarer oder mittelbarer Art, die aus dem Verwaltungsakt gezogen wird und auf Verwirklichung seines Inhalts gerichtet ist, unabhängig davon, ob diese Verwirklichung durch eine Behörde erfolgt oder der Betroffene den Verwaltungsakt freiwillig befolgt (Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung , VwGO § 80 Rn. 36-40, Rn. 163, 163a, beck-online; BayVGH, Beschluss vom 06.10.2017 - 11 CS 17.953 -, Rn. 9, juris; VGH BW, Beschluss vom 22.02.2010 - 10 S 2702/09 -, Rn. 4, juris; OVG LSA, Beschluss vom 18.10.2004 - 3 M 265/04 -, Rn. 14, juris; HambOVG, Beschluss vom 04.06.1996 - Bs IV 289/95 -, Rn. 7, juris).
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