Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 27.02.1984

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,15959
OLG Hamm, 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80 (https://dejure.org/1980,15959)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80 (https://dejure.org/1980,15959)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 1980 - 3 Ss OWi 2478/80 (https://dejure.org/1980,15959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,15959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 61, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Dresden, 20.08.2014 - 7 U 1876/13

    Vorfahrtverstoß; Blinklicht

    Das Landgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass nach der überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung, der auch der Senat folgt (vgl. ausführlich Beschluss vom 24.04.2014 - Az: 7 U 1501/13), der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen des Vorfahrtberechtigten vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus in Würdigung der Gesamtumstände, sei es durch eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder aber einen zweifelsfreien Beginn des Abbiegemanövers, eine zusätzliche tatsächliche Vertrauensgrundlage geschaffen worden ist, die es im Einzelfall rechtfertigt, davon auszugehen, das Vorrecht werde nicht (mehr) ausgeübt (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urt. v. 22.02.1996 - 5 U 71/95, juris; KG, Urt. v. 13.01.1992 - 12 U 5054/90, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.05.1992 - Ss 130/92, NJW 1993, 149; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.1992 - 1 U 99/91, OLGR 1992, 189; OLG Hamm, Beschl v. 22.03.1991 - 2 Ss OWi 230/91, juris; KG, Urt. v. 29.09.1989 - 12 U 4646/88, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 02.10.1981 - 3 U 109/80, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80, juris; ausdrücklich offengelassen von OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.06.1976 - 12 U 135/75, juris; ebenso jetzt wohl auch: OLG München, Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13, SVR 2014, 10); der Wartepflichtige darf also niemals "blindlings" (so OLG Koblenz, Urt. v. 03.04.1995 - 12 U 761/94, juris) auf das Abbiegen des Blinkenden vertrauen.
  • OLG Hamm, 11.03.2003 - 9 U 169/02

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und unrichtig angekündigter

    Die Gegenmeinung lässt die Betätigung der rechten Blinkleuchte des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges zur Begründung eines Vertrauenstatbestandes für den Wartepflichtigen im Zweifel genügen und verneint sie nur ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Abbiegeabsicht geben (vgl. BGH VM 1974, 67;OLG Hamm (3.StrS) VRS 61, 52; KG NZV 1990, 155;OLG München DAR 1998, 474; grundsätzlich - jedoch mit Einschränkung - auch Hentschel Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., 2003, Rdn. 54 zu § 8 StVO m.w.N.).
  • OLG Dresden, 24.04.2014 - 7 U 1501/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Vorfahrtstraße fahrenden und nach

    Während die eine Auffassung darauf abstellt, dass der Wartepflichtige grundsätzlich auf das angekündigte Abbiegen vertrauen darf (etwa Hentschel/König/Dauer, StVR, 42. Aufl., § 8 StVO Rn 54 m.w.N.; BGH, Urt. v. 28.05.1974 - 4 StR 37/74, NJW 1974, 1572; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.06.1966 - (1) Ss 150/66, juris, solange nicht konkrete Zweifel an dieser Abbiegeabsicht begründet sind), folgt der weit überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung der Auffassung, dass der Wartepflichtige nur dann auf ein Abbiegen vertrauen darf, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus in Würdigung der Gesamtumstände, sei es durch eine eindeutige Herabsetzung der Geschwindigkeit oder aber einen zweifelsfreien Beginn des Abbiegemanövers eine zusätzliche tatsächliche Vertrauensgrundlage geschaffen worden ist, die es im Einzelfall rechtfertigt, davon auszugehen, das Vorrecht werde nicht (mehr) ausgeübt (OLG Saarbrücken, a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 11.03.2003 - 9 U 169/02, NJW-RR 2003, 975; OLG Celle, Urt. v. 22.02.1996 - 5 U 71/95, juris; KG, Urt. v. 13.01.1992 - 12 U 5054/90, juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.05.1992 - Ss 130/92, NJW 1993, 149; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.1992 - 1 U 99/91, OLGR 1992, 189; OLG Hamm, Beschl v. 22.03.1991 - 2 Ss OWi 230/91, juris; KG, Urt. v. 29.09.1989 - 12 U 4646/88, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 02.10.1981 - 3 U 109/80, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 13.11.1980 - 3 Ss OWi 2478/80, juris; ausdrücklich offen gelassen von OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.06.1976 - 12 U 135/75, juris; ebenso jetzt wohl auch: OLG München, Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13, SVR 2014, 10); der Wartepflichtige darf also niemals "blindlings" (so OLG Koblenz, Urt. v. 03.04.1995 - 12 U 761/94, juris) auf das Abbiegen des Blinkenden vertrauen.
  • OLG Köln, 16.05.2008 - 24 U 5/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Ebenso wenig ist eine Entscheidung des Meinungsstreits erforderlich, ob der Wartepflichtige auf eine durch Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers angezeigte Abbiegeabsicht vertrauen darf, sofern der Vorfahrtsberechtigte nicht durch abweichende Fahrweise Zweifel an seiner Abbiegeabsicht geweckt hat (so die wohl hM; vgl. BGH VerkMitt 1974, Nr. 89; KG, NZV 1990, 155; VersR 1975, 52; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 8 StVO, Rdnr. 54, m.w.N.) oder ob weitere Anzeichen zum Blinken hinzutreten müssen, die für die Absicht des Abbiegens sprechen, um ein Vertrauen des Wartepflichtigen zu begründen (OLG Karlsruhe, DAR 2001, 128f.; OLG Hamm, DAR 1991, 270f.; VRS 61, 52ff.; KG, VerkMitt 1993, Nr. 2; offen gelassen von OLG Dresden, VersR 1995, 234).
  • OLG Oldenburg, 25.05.1992 - Ss 130/92

    Wartepflichtiger; Vertrauensschutz; Abbiegevorgang des Bevorrechtigten;

    Bestätigt der Vorfahrtberechtigte den rechten Fahrtrichtungsanzeiger und setzt er gleichzeitig seine Geschwindigkeit erkennbar herab, so darf der Wartepflichtige grundsätzlich darauf vertrauen, daß er nach rechts in die nächste einmündende Straße abbiegen werde (OLG Hamm, DAR 1991, 270; VRS 61, 52, 54; OLG Köln DAR 1978, 138).
  • LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs

    Eine vermittelnde Auffassung verlangt zumindest das Hinzutreten weiterer Umstände neben dem Blinken, bevor dem einfahrenden, nichtbevorrechtigten Verkehr überhaupt einen Vertrauensschutz zugebilligt wird, so etwa das Langsamerwerden oder Einordnen (OLG Hamburg, VersR 1966, 195; OLG Hamm, VRS 51, 70; VRS 61, 52 ; DAR 1991, 270; KG, VRS 37, 312; NZV 1990, 155 ; VersR 1991, 934 ; OLG Oldenburg, NZV 1992, 454 m.w.N.; OLG Stuttgart, VRS 46, 215).
  • OLG Dresden, 23.09.1993 - 8 U 745/93

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Die schärfsten Anforderungen zu seinen Lasten stellen, soweit ersichtlich, Entscheidungen des Landgerichts Münster (VRS 72, 166: Erforderlich sei das Erkennbarwerden eines Abbiegebogens beim bevorrechtigten Fahrzeug) und der Vorinstanz zu OLG Hamm VRS 61, 52 (dort war eine "leichte Schrägstellung zum Abbiegen" des Vorfahrtsberechtigten verlangt).
  • OLG Köln, 08.10.1996 - 3 U 10/96
    Insbesondere gilt dies auch, wenn in geringer Entfernung hinter der untergeordneten Straße weitere Straßen einmünden oder sich Einfahrten befinden, auf die sich die Fahrtrichtungsanzeige ebenfalls beziehen kann (OLG Oldenburg a.a.O. und OLG Hamm VRS 61, 52 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.02.1984 - 1 Ss 70/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5613
OLG Koblenz, 27.02.1984 - 1 Ss 70/84 (https://dejure.org/1984,5613)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.02.1984 - 1 Ss 70/84 (https://dejure.org/1984,5613)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Februar 1984 - 1 Ss 70/84 (https://dejure.org/1984,5613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,5613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterbrechung; Verjährung; Hauptverhandlung; Termin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33

Papierfundstellen

  • VRS 61, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 15.02.2022 - 1 RBs 26/22

    Unterbrechung der Verjährung durch Anfrage bei ausländischer Meldebehörde;

    Im Protokoll ist lediglich vermerkt, dass ein neuer Termin von Amtswegen bestimmt werde, was keine "Anberaumung einer Hauptverhandlung" im Sinne der genannten Bestimmung, sondern lediglich deren Ankündigung darstellt (OLG Koblenz VRS 67, 52; KK-OWiG- Ellbogen a.a.O. Rz. 89).
  • OLG Jena, 16.04.1998 - 1 Ss 52/98

    Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Verfolgungsverjährung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht