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   BayObLG, 18.04.1988 - 1 ObOWi 40/88   

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https://dejure.org/1988,5139
BayObLG, 18.04.1988 - 1 ObOWi 40/88 (https://dejure.org/1988,5139)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1988 - 1 ObOWi 40/88 (https://dejure.org/1988,5139)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1988 - 1 ObOWi 40/88 (https://dejure.org/1988,5139)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörungsbogen; Ordnungswidrigkeit; Verjährung; Unterbrechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 115
  • VRS 75, 218
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 2 Ss OWi 22 B/07

    Behördliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Wenn sich aber hinter der Firma eine natürliche Person - also ein Einzelkaufmann - verbirgt oder nach dem Text der Betroffene konkretisiert wird, reicht diese Bezeichnung aus, um deutlich zu machen, dass die Ermittlungen der Behörde sich gegen den in Person bestimmten Adressaten richten (Göhler, a.a.O., § 33 Rdnr. 56; OLG Düsseldorf NZV 1999, 348; BayObLG VRS 75, 218).

    Daran ändert sich auch nichts, wenn der Tatverdacht ohne ausreichende tatsächliche Grundlage erhoben wurde und die Behörde nach fehlender Einlassung des Adressaten weitere Ermittlungen veranlasst, bevor sie den Bußgeldbescheid erlässt (BayObLG VRS 75, 218).

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1105/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Übersendung eines

    Dahinstehen kann in diesem Zusammenhang die Frage, ob der an die "Firma Autohaus T." gerichtete Anhörungsbogen - wie das Amtsgericht meint - die Verjährung gegenüber dem Betroffenen als Inhaber der "Firma Autohaus T." unterbrechen konnte (so BayObLG VRS 75, 218, OLG Düsseldorf VRS 75, 118).Denn diese Frage ist erst dann von Bedeutung, wenn dem Anhörungsbogen vom 5. Mai 1999 grundsätzlich verjährungsunterbrechende Wirkung im Sinn von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zugesprochen werden kann.
  • KG, 04.07.2017 - 3 Ws (B) 175/17

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Auch wenn die Verdächtigung zunächst ohne ausreichende tatsächliche Grundlage erhoben worden ist und deshalb später weitere Ermittlungen nach der Person des Fahrzeugführers durchgeführt werden - hier Lichtbildabgleich -, ändert sich nichts daran, dass das Ermittlungsverfahren zunächst gegen den Halter eingeleitet und ihm bekannt gegeben worden ist (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 346 f.; BayObLG VRS 75, 218).
  • OLG Hamm, 06.02.2003 - 3 Ss OWi 632/02

    Verjährung, Verjährungsunterbrechung, Anhörungsbogen, Inanspruchnahme als

    Denn diese Schlussfolgerung fällt in den Bereich der tatsächlichen Beweiswürdigung, während es bei der Frage der Verjährung darum geht, festzustellen, gegen wen sich ein Verfahren gerichtet hat (vgl. OLG Hamm NStZ 1981, 228; ebenso im Ergebnis BayObLG, VRS 75, 218).
  • BayObLG, 30.01.1992 - 2 ObOWi 451/91
    Denn unter dieser "Firma" verbirgt sich der Betroffene als Inhaber der Firma (vgl. BayObLG VRS 75, 218 ).
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