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   OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94 (B)   

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https://dejure.org/1994,5166
OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94 (B) (https://dejure.org/1994,5166)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.09.1994 - Ss 407/94 (B) (https://dejure.org/1994,5166)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. September 1994 - Ss 407/94 (B) (https://dejure.org/1994,5166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 88, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
    Eingeschränkt wird in den katalogmäßig bestimmten Regelfällen nur der Begründungsaufwand, während umgekehrt das Absehen von der Anordnung des Fahrverbots der eingehenden Begründung bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 131 = NJW 1992, 1397 ; Senat a.a.O.).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
    Eingeschränkt wird in den katalogmäßig bestimmten Regelfällen nur der Begründungsaufwand, während umgekehrt das Absehen von der Anordnung des Fahrverbots der eingehenden Begründung bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 131 = NJW 1992, 1397 ; Senat a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 2 Ss OWi 216/93

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regel-Fahrverbot bei Vorliegen erheblicher

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
    Etwas anderes kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur gelten, wenn die Gefahr besteht, daß der Betroffene durch das Fahrverbot seinen Arbeitsplatz verlieren würde oder sonstwie einer Existenzbedrohung ausgesetzt wäre (OLG Düsseldorf, VRS 86, 79, 80).
  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 394/93

    Meßverfahren; Standardisiert; Technischen; Radarverfahren; Koaxialkabelverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
    Was den Schuldspruch angeht, ist die Rechtsbeschwerde entsprechend dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gemäß § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG i.V.m. § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet zu verwerfen, weil die Nachprüfung der angefochtenen Entscheidung aufgrund der Rechtsbeschwerdebegründung insoweit keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (vgl. zum Urteilsinhalt bei standardisierten technischen Meßverfahren: Senat NZV 1994, 78 ).
  • BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90

    Fahrverbot; Entlassung; Tatgericht; Erörterung; Einwirkung; Täter; Fahrzeugart;

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
    Abgesehen davon ist es dem Betroffenen regelmäßig zuzumuten, für die Dauer eines einmonatigen Fahrverbots Urlaub zu nehmen, um eventuelle berufliche Schwierigkeiten zu vermeiden (vgl. SenE vom 5. August 1994 - Ss 324/94 (B); BayObLG DAR 1991, 110 ; OLG Celle NZV 1989, 158 ).
  • OLG Celle, 29.11.1988 - 3 Ss OWi 268/88
    Auszug aus OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
    Abgesehen davon ist es dem Betroffenen regelmäßig zuzumuten, für die Dauer eines einmonatigen Fahrverbots Urlaub zu nehmen, um eventuelle berufliche Schwierigkeiten zu vermeiden (vgl. SenE vom 5. August 1994 - Ss 324/94 (B); BayObLG DAR 1991, 110 ; OLG Celle NZV 1989, 158 ).
  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 817/04

    Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des

    III. Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf Folgendes zusätzlich hin: Für die neue Fahrverbotsentscheidung wird zu beachten sein, dass der Betroffene sich bei seiner Urlaubsplanung grundsätzlich auf die Möglichkeit der Verhängung des Fahrverbots wird einrichten müssen (vgl. z.B. OLG Köln VRS 88, 392), und zwar spätestens ab Zustellung des Bußgeldbescheides, in dem ein Fahrverbot angeordnet wird.
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Ebenso wie anderen Kraftfahrzeugführern, denen ein Fahrverbot erteilt wurde, ist es dem Betroffenen zuzumuten, für die Dauer des Fahrverbots öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu benutzen oder sich eines Aushilfsfahrers, z. B. eines Studenten oder älteren Schülers, zu bedienen (BayObLGSt 1996, 44/47 f.; OLG Düsseldorf VRS 89, 218/221) oder die Auswirkungen des Fahrverbots durch die Inanspruchnahme von Urlaub oder auch durch eine Kombination verschiedener solcher Maßnahmen zu mildern (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Köln VRS 88, 392/394; OLG Hamm NZV 1995, 366).

    Dabei ist vorliegend verschärfend vom Betroffenen zu verlangen, dass dieser sich bereits ab Zustellung des Bußgeldbescheides (hier bereits am x ) auf die Vollstreckung des angedrohten Fahrverbots samt Planung von Abhilfemaßnahmen einzurichten hatte (vgl. dazu BayObLG NZV 1997, 89; OLG Karlsruhe VRS 88, 476; OLG Köln VRS 88, 392; OLG Hamm DAR 2008, 652).

  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Das ist nicht erst - wie bei Verstößen gegen § 24 a StVG (mit dem Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG) - in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art anzunehmen, in denen das innere und äußere Erscheinungsbild außergewöhnlich weit vom Durchschnittsfall abweicht; vielmehr reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 u. 2 BKatV schon erhebliche Härten durch Arbeits- oder Existenzverlust aus, die auch durch Vollstreckung im Urlaub oder andere Maßnahmen nicht vermeidbar sind, oder auch mehrere für sich betrachtet gewöhnliche Umstände, welche die Tat aus dem Rahmen der Üblichen herausheben (BGH NJW 1992, 1397; OLG Düsseldorf VRS 93, 200 [201]; Senat VRS 86, 152 [153] = NZV 1994, 161; VRS 88, 392 [393]; NStZ-RR 1996, 52; NZV 1998, 165;; SenE v. 15.7.1997 - Ss 388/97 - v. 1.12.1998 - Ss 545/98 (B) - Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 10 c m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.06.1995 - Ss 344/95(B) - 172

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Bemessung der Höhe einer Geldbuße im

    Es kann jedoch in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art oder dann entfallen, wenn das innere und äußere Erscheinungsbild der Tat wegen seines geringen Gewichts außergewöhnlich weit vom Durchschnitt abweicht (vgl. Senat VRS 88, 392, 393).

    Es ist aber anerkannt, daß Arbeitsplatzverlust und Existenzbedrohung sich als außergewöhnliche Härten darstellen können (vgl. SenE vom 31. Januar 1995 - Ss 17/95 B - und vom 2. September 1994 - Ss 407/94 B - OLG Düsseldorf VRS 86, 79, 80).

  • BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96

    Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer

    Im übrigen hatte der Betroffene bereits seit Erhalt des Bußgeldbescheids vom 23.5.1995 die Möglichkeit, sich bei seinen Dispositionen auf ein Fahrverbot einzustellen (OLG Karlsruhe VRS 88, 476, 480; OLG Köln VRS 88, 392, 394).
  • OLG Köln, 03.12.1999 - Ss 547/99

    Anfechtung der Verhängung eines Fahrverbots wegen einer

    Das ist nicht erst - wie bei Verstößen gegen § 24 a StVG (mit dem Regelfahrverbot nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG) - in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art anzunehmen, in denen das innere und äußere Erscheinungsbild außergewöhnlich weit vom Durchschnittsfall abweicht; vielmehr reichen in den Fällen des § 2 Abs. 1 u. 2 BKatV - und damit auch in vorliegender Sache - schon erheblichen Härten durch Arbeits- oder Existenzverlust aus, die auch durch Vollstreckung im Urlaub oder andere Maßnahmen nicht vermeidbar sind, oder auch mehrere für sich betrachtet gewöhnliche Umstände, welche die Tat aus dem Rahmen der Üblichen herausheben (BGHSt 38, 125 = NJW 1992, 1397; OLG Düsseldorf VRS 93, 200 [201]; Senat VRS 86, 152 [153] = NZV 1994, 161; VRS 88, 392 [393]; NStZ-RR 1996, 52; NZV 1998, 165; SenE v. 15.07.1997 - Ss 388/97 - v. 01.12.1998 - Ss 545/98 B - v. 11.05.1999 - Ss 56/99 B - Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14. Aufl., § 25 StVG Rdn. 10 c m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.06.1999 - Ss 237/99

    Absehen von einem Fahrverbot wegen beruflichen oder wirtschaftlichen

    Derartige Nachteile, auch schwerwiegender Art, können nur in Einzelfällen, in denen die berufliche oder wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (BayObLG NZV 1999, 51, 53; OLG Düsseldorf VRS 92, 233, 235; Senatsentscheidung VRS 88, 392; Senatsentscheidung vom 22.10.1996 - Ss 518/96).
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