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   OLG Karlsruhe, 25.05.1999 - 2 Ss 79/99   

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OLG Karlsruhe, 25.05.1999 - 2 Ss 79/99 (https://dejure.org/1999,37272)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.1999 - 2 Ss 79/99 (https://dejure.org/1999,37272)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 2 Ss 79/99 (https://dejure.org/1999,37272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 97, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Das Rechtsmittel erfasst gleichwohl den gesamten Rechtsfolgenausspruch, da zwischen der Höhe der Geldbuße und der Anordnung des Fahrverbots eine Wechselwirkung besteht, die eine Beschränkung der Rechtsbeschwerde innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Verhängung des Fahrverbots ausschließt (BGHSt 24, 11 ff.; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Das Rechtsmittel hat - zumindest vorläufigen - Erfolg, weil die Anordnung eines Fahrverbots sachlich-rechtlicher Prüfung nicht standhält und hiervon auch der weitere Rechtsfolgenausspruch betroffen ist (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 f.; VRS 97, 198 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 2 Ss 33/01

    Fahrverbot: Absehen von einem Fahrverbot bei fehlender subjektiver Vorwerfbarkeit

    Grobe Pflichtverletzungen sind solche, die (objektiv) immer wieder Ursache schwerer Unfälle sind und (subjektiv) auf besonders grobem Leichtsinn, grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruhen (vgl. nur BGHSt 43, 241, 245 ff.; Senat VRS 97, 198; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 25 StVG Rdnr. 14 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    In subjektiver Hinsicht ist lediglich von einem kurzfristigen Versagen auszugehen, das den Handlungsunwert des Verstoßes als weniger gravierend erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 176; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; VRS 97, 198, 200; NJW 2003, 3720).
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