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OLG Celle, 06.10.1987 - 3 Ss (OWi) 189/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 74, 220
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09
Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes
dazu KG, Beschluss vom 14.4.1982 - 3 Ws [B] 40/82 -, VRS 63, 148, 149; OLG Celle, Beschluss vom 6.10.1987 - 3 Ss [OWi] 189/87 -, VRS 74, 220 (jeweils für Beamte der Steuerfahndung); König, in: Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 35 StVO Rn. 3; Heß, in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 35 StVO Rn. 2; Kullik, NZV 1994, 58, 59. - OLG Celle, 28.12.2011 - 14 U 107/11
Haftungsquote bei Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Falle der …
Vielmehr ist allein entscheidend, ob der Fahrer sich nach der ihm bekannten Lage aufgrund des Inhalts des Einsatzbefehls und der beschriebenen Krankheitssymptome für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte aus § 35 Abs. 5 a StVO in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2010, 267; OLG Köln, VRS 59, 382; OLG Celle, VRS 74, 220 f.;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 35 StVO Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 13.01.1997 - 12 M 6603/96
Medizinisches Untersuchungsmaterial; Transport; Blinklicht; Martinshorn
Für die Inanspruchnahme von Sonderrechten der nach § 35 Abs. 1 StVO Sonderrechtsberechtigten ist anerkannt, daß sich der Fahrer grundsätzlich nach der ihm bekannten Lage und - vor allem - dem Inhalt des Fahrbefehls richten muß und sich auch die besondere Eilbedürftigkeit nach dem Einsatzbefehl und dessen Glaubwürdigkeit beurteilt, nicht nach einer späteren objektiven Betrachtung, die der Einsatzfahrer nicht anstellen konnte (…s. - m.w.N. - Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., München 1995, § 35 Rn. 5; OLG Celle, Beschl. v. 6. Oktober 1987 - 3 Ss [OWi] 189/87 -, VRS 74, 220 f). - KG, 14.07.2000 - 3 Ws (B) 275/00 "Dringend geboten" im Sinne des § 35 Abs. 1 StVO meint nicht nur eine in der Vorstellung des Beamten tatsächlich vorhandene Eilbedürftigkeit, sondern räumt diesem einen Beurteilungsspielraum ein, innerhalb dessen er sein Handeln als zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgabe geboten werten darf [vgl. OLG Celle VRS 74, 220, 221].
- KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21
Ersatzpflicht eines Fußgängers hinsichtlich des an einem rückwärts fahrenden …
Bei der Entscheidung, ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden, kommt dem jeweiligen Hoheitsträger ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. z.B. KG NZV 2000, 510; OLG Frankfurt VersR 1995, 599; OLG Stuttgart MDR 1992, 510; OLG Celle VRS 74, 220).