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   BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 39.92   

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https://dejure.org/1993,10310
BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 39.92 (https://dejure.org/1993,10310)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1993 - 11 B 39.92 (https://dejure.org/1993,10310)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1993 - 11 B 39.92 (https://dejure.org/1993,10310)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsrechtliche Verträge - Nichtigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VRS 87, 72
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 39.92
    Zur Frage, welche Rechtsverstöße bei verwaltungsrechtlichen Verträgen gemäß § 59 VwVfG zur Nichtigkeit führen (im Anschluß an BVerwGE 89, 7 (10) [BVerwG 23.08.1991 - 8 C 61/90]).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Das ergibt sich aus der in § 59 VwVfG NW (VwVfG) getroffenen differenzierenden Regelung (vgl. Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 (10) [BVerwG 23.08.1991 - 8 C 61/90]; Beschluß vom 6. August 1993 - BVerwG 11 B 39.92 - Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 10 S. 1 (2)).

    Die "inhaltliche Unzulässigkeit" eines verwaltungsrechtlichen Vertrages führt zu dessen Nichtigkeit, wenn sie sich als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) darstellt (vgl. Urteil vom 23. August 1991, a.a.O. S. 17; Beschluß vom 6. August 1993, a.a.O. S. 3).

    Ob der Vertrag der Beteiligten mit dem Wohnungsaufsichtsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbar ist und ob eine etwa verletzte Norm dieses Rechts Verbotsqualität im Sinne des § 134 BGB hat, unterliegt mangels Revisibilität nicht der revisionsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. Beschluß vom 6. August 1993, a.a.O. S. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03

    Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der differenzierenden Regelung in § 59 VwVfG zu entnehmen, dass bei verwaltungsrechtlichen Verträgen nicht jeder Rechtsverstoß, sondern nur qualifizierte Fälle der Rechtswidrigkeit zur Nichtigkeit führen sollen (BVerwG, Urteile vom 3.3.1995 - 8 C 32.93 -, BVerwGE 98, 58 und vom 23.8.1991 - 8 C 61.90 -, BVerwGE 89, 7 sowie Beschluss vom 6.8.1993 - 11 B 39.92 -, Buchholz 316 § 59 VwVfG Nr. 10).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 57.92

    Sondernutzung bei Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Auch diese Rechtsansicht beruht auf nichtrevisiblem Landesrecht, nämlich auf einer bestimmten Auslegung des Erlaubnisvorbehalts des § 18 Abs. 1 NStrG, insbesondere seiner Schutzzwecke und der daraus folgenden Ermessensbindungen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. August 1993 - BVerwG 11 B 39.92 - ) und verletzt kein revisibles Recht.
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