Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1955 - VI ZR 179/54 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1955, 1163
- VRS 10, 4
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- RG, 07.04.1930 - VI 400/29
1. Zur Auslegung des § 8 Nr. 2 des Kraftfahrzeuggesetzes. 2. Kann die …
Auszug aus BGH, 22.10.1955 - VI ZR 179/54
Angesichts der den Bediensteten übertragenen hohen Verantwortung und der möglichen schweren Folgen bei Fehlleistungen, läßt sich die Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht auch aus § 831 BGB herleiten, so daß die Beweislast gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB den Beklagten zufällt (RGZ 120, 154 [161]; 128, 149, [153]; 142, 356 [361]; BGB RGRK Anm. 5 b zu § 831). - RG, 09.02.1928 - VI 373/27
Zusammenstoß von Kraftfahrzeugen.
Auszug aus BGH, 22.10.1955 - VI ZR 179/54
Angesichts der den Bediensteten übertragenen hohen Verantwortung und der möglichen schweren Folgen bei Fehlleistungen, läßt sich die Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht auch aus § 831 BGB herleiten, so daß die Beweislast gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB den Beklagten zufällt (RGZ 120, 154 [161]; 128, 149, [153]; 142, 356 [361]; BGB RGRK Anm. 5 b zu § 831). - RG, 07.12.1933 - VI 343/33
1. Findet § 17 KFG. auf den Sachschadensersatzanspruch aus § 25 des preußischen …
Auszug aus BGH, 22.10.1955 - VI ZR 179/54
Angesichts der den Bediensteten übertragenen hohen Verantwortung und der möglichen schweren Folgen bei Fehlleistungen, läßt sich die Beaufsichtigungs- und Überwachungspflicht auch aus § 831 BGB herleiten, so daß die Beweislast gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB den Beklagten zufällt (RGZ 120, 154 [161]; 128, 149, [153]; 142, 356 [361]; BGB RGRK Anm. 5 b zu § 831).
- OLG Stuttgart, 04.05.2021 - 10 U 428/20
Haftung aus Werkvertrag für einen Wasserschaden; Eintritt der Verjährung …
Die Entlastung hat sich nicht nur auf eine allgemeine Überwachung, sondern auf eine Überwachung gerade der Angestellten zu erstrecken, die sich für den Unfall ursächliche Verfehlungen haben zuschulden kommen lassen; es muss eine regelmäßige und strenge Aufsicht geführt werden, die durch Belehrung, aber auch durch ständig zu wiederholende Beobachtung des Dienstes gegen Gleichgültigkeit und Gewöhnung an eine laxe Handhabung anzukämpfen hat (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1955 - VI ZR 179/54 -, juris: Ls). - BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56
Rechtsmittel
Gewiß sind, wie der Revision zuzugeben ist, hinsichtlich der Auswahl und Beaufsichtigung der Verrichtungsgehilfen besonders strenge Anforderungen an den Unternehmer zu stellen, wenn mit der Tätigkeit seines Gehilfen Gefahren für die öffentliche Sicherheit verbunden sind, wie es bei dem Steuern eines ständig dem Personenverkehr dienenden Omnibusses in besonderem Maße der Fall ist (RG JW 1933, 2993 Nr. 9 und RG HRR 1934 Nr. 799, beide mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1955 VI ZR 179/54 - VRS 10, 4 Nr. 3 = VersR 1955, 746).An die hierbei aufzuwendende Sorgfalt sind große Anforderungen zu stellen (so das schon angeführte Senatsurteil vom 22. Oktober 1955 a.a.O.).
- BGH, 20.01.1956 - VI ZR 342/54
Schadensersatz und Schmerzensgeld anlässlich eines Verkehrsunfalls - …
An die Sorgfalt, die nach § 276 BGB bei der Erfüllung dieser Pflicht aufzuwenden ist, sind nach ständiger Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen (Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1955, VI ZR 179/54, VersR 1955, 746 [747]). - BGH, 19.12.1958 - VI ZR 258/57
Anforderungen an Entlastungsbeweis bei einem durch den Lokführer verursachten …
Bei dieser Beurteilung ist das Berufungsgericht mit Recht davon ausgegangen, daß die Pflicht des Unternehmers zu allgemeiner und fortwährender Überwachung seiner Bediensteten gerade bei Verkehrsbetrieben wegen der in ihnen ruhenden erheblichen Gefahren von großer Bedeutung ist und besonders strenge Anforderungen an die Sorgfalt bei der Erfüllung dieser Überwachungspflicht gestellt werden müssen, wo Bedienstete wie Lokomotivführer eine große Verantwortung tragen und bei Fehlleistungen ungewöhnlich schwere Folgen drohen (Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1955 VI ZR 179/54 VRS 10, 4 = VersR 1955, 746 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts). - BGH, 16.12.1958 - VI ZR 271/57 Der Sachverhalt im einzelnen ergibt sich aus dem Vorurteil des Senats in dieser Sache vom 22. Oktober 1955 - VI ZR 179/54 - (= LM Nr. 23 zu § 823 (Dc) BGB), auf das Bezug genommen wird.
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