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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,7651
BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57 (https://dejure.org/1957,7651)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1957 - 4 StR 4/57 (https://dejure.org/1957,7651)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1957 - 4 StR 4/57 (https://dejure.org/1957,7651)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Verletzungsverschulden bei der Zumessung der Strafhöhe im Falle eiens tödlichen Verkehrsunfalls - Fahrlässige Verursachung des Todes einer Person durch Einschlafen am Steuer eines Fahrzeuges - Berücksichtung einer schuldhaften Gefährdung bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1957, 369
  • VRS 13, 24
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57
    Der Richter muß deshalb die Gestaltung der Tat mit allen ihren Begleitumständen, den Unrechtsgehalt, die Folgen für den Verletzten (oder seine Angehörigen) und die Wirkung der Tat auf die allgemeine Rechtsüberzeugung gegen die Gesichtspunkte der Bewertung der Täterpersönlichkeit sorgfältig abwägen (vgl auch BGHSt 6, 125; BGH in LM Nr. 29 zu § 23 StGB; Bruns, Goldt. Arch. 1956 S 214 f, 226 f).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57
    Dies alles sind sachlich-rechtliche Mängel des Urteils, die zur Aufhebung des Strafausspruchs führen müssen (vgl auch BGHSt 3, 179 [180]).
  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 349/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57
    Die Strafzumessung ist rechtlich fehlerhaft, wenn sie bei tödlichem Verkehrsunfall (infolge Einschlafens am Steuer) neben dem zur Tötung führenden Verschulden nicht auch den Gesichtspunkt verschuldeter Gefährdung hinreichend erörtert (im Anschluß an BGHSt 3 S 175, 178).
  • BGH, 02.11.1954 - 5 StR 382/54
    Auszug aus BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57
    Denn bei der Prüfung der Frage, ob das öffentliche Interesse die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe erfordert (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB), dürfen die Persönlichkeit des Täters und die persönlichen Umstände, die im Rahmen des § 23 Abs. 2 StGB zu beachten sind, nicht außer Betracht bleiben (BGH 5 StR 382/54 vom 2.11.1954 in NJW 1955 Seite 30).
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit …

    Schon bei der nach dem alten Rechtszustand (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB a.F.) erforderlichen Prüfung des "öffentlichen Interesses" an der Strafvollstreckung ist der Bundesgerichtshof stets davon ausgegangen, daß auch bei Trunkenheitsdelikten, die zu schweren Unfallschäden geführt hatten, die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und abzuwägen seien (vgl. u.a. VRS 13, 24; 15, 412; 18, 268, 273; 24, 183).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
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  • BGH, 19.07.1968 - 4 StR 4/68

    Bewährung für den Duchschnittsfall

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