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| BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56 |
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Papierfundstellen
- VRS 13, 88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53
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Auszug aus BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56
Zwar geht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag dahin, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Belastung mit solchen Schäden und Schadensersatzansprüchen zumuten darf, die letztlich aus der besonderen Gefahr der übertragenen Arbeit folgen und als solche auch dann zum typischen vom Unternehmer zu tragenden Betriebsrisiko gehören können, wenn sie im Einzelfall vom Arbeitnehmer schuldhaft herbeigeführt worden sind (BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]).Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] [119, 120] ausgeführt hat, fordern das sachliche Bedürfnis nach Beteiligung des Arbeitgebers an den Folgen der dem Arbeitnehmer übertragenen, mit Gefahren verbundenen Tätigkeiten und das sozialrechtliche Schutzbedürfnis nicht, daß der Arbeitgeber immer einen Teil des Schadens selbst trägt.
- BGH, 22.10.1955 - VI ZR 179/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56
Gewiß sind, wie der Revision zuzugeben ist, hinsichtlich der Auswahl und Beaufsichtigung der Verrichtungsgehilfen besonders strenge Anforderungen an den Unternehmer zu stellen, wenn mit der Tätigkeit seines Gehilfen Gefahren für die öffentliche Sicherheit verbunden sind, wie es bei dem Steuern eines ständig dem Personenverkehr dienenden Omnibusses in besonderem Maße der Fall ist (RG JW 1933, 2993 Nr. 9 und RG HRR 1934 Nr. 799, beide mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1955 VI ZR 179/54 - VRS 10, 4 Nr. 3 = VersR 1955, 746).An die hierbei aufzuwendende Sorgfalt sind große Anforderungen zu stellen (so das schon angeführte Senatsurteil vom 22. Oktober 1955 a.a.O.).
- BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Auszug aus BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56
Daher ist neben dem Nachweis der sorgfältigen Auswahl bei der früheren Einstellung auch der Nachweis erforderlich, daß der Unternehmer den Fahrer während seiner bisherigen Tätigkeit überwacht und keinen Anlaß gefunden hat, an seiner Zuverlässigkeit zu zweifeln (BGHZ 8, 239 [243]). - BGH, 23.02.1956 - III ZR 324/54
Personenbeförderung der Bundespost
Auszug aus BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56
Im Gegensatz zur Post, deren Personenbeförderung der Bundesgerichtshof in BGHZ 20, 102 als Ausübung öffentlicher Gewalt angesehen hat, ist der Betrieb der Bundesbahn bewußt privatrechtlich organisiert (BGHZ 20, 102 [105]). - BGH, 18.01.1966 - VI ZR 179/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrollers mit einem entgegenkommenden …
Auszug aus BGH, 14.05.1957 - VI ZR 101/56
Gewiß sind, wie der Revision zuzugeben ist, hinsichtlich der Auswahl und Beaufsichtigung der Verrichtungsgehilfen besonders strenge Anforderungen an den Unternehmer zu stellen, wenn mit der Tätigkeit seines Gehilfen Gefahren für die öffentliche Sicherheit verbunden sind, wie es bei dem Steuern eines ständig dem Personenverkehr dienenden Omnibusses in besonderem Maße der Fall ist (RG JW 1933, 2993 Nr. 9 und RG HRR 1934 Nr. 799, beide mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1955 VI ZR 179/54 - VRS 10, 4 Nr. 3 = VersR 1955, 746).
- BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden …
Konnte der Halter in dem Zeitpunkt, in dem er seinen Fahrer mit der in Betracht kommenden Fahrt beauftragt hat, auf Grund der bisherigen Beaufsichtigung von dessen Zuverlässigkeit so überzeugt sein, daß er ihm, ohne seine Sorgfaltspflicht zu verletzen, diesen Auftrag erteilen durfte (vgl. BGHZ 8, 239 [243] und Urteil des Senats vom 14. Mai 1957 - VI ZR 101/56 - VRS 13, 88 Nr. 38 = VersR 1957, 463), so ist eine unauffällige Überwachung meist entbehrlich. - BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60
Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am …
In Einklang mit der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 8, 239, 243; Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1957 - VI ZR 101/56, VRS 13, 88) hat das Berufungsgericht aber als für die Entlastung entscheidend erachtet, ob der Inhaber der Klägerin im Zeitpunkt der Beauftragung des Fahrers S. mit der hierin Frage stehenden Fahrt von dessen Zuverlässigkeit so überzeugt sein konnte, dass er ihm ohne Verletzung seiner Sorgfaltspflicht diesen Auftrag erteilten durfte. - BGH, 04.03.1960 - VI ZR 57/59
Rechtsmittel
Der Unternehmer darf sich ohne eigene Prüfung nicht darauf verlassen, daß ein ihm vom Arbeitsamt benannter Arbeitnehmer die Eigenschaften aufweist, die erforderlich sind, um ihm einen Omnibus anzuvertrauen (Urteil vom 14. Mai 1957 - VI ZR 101/56 = VersR 1957, 463 = VRS 13, 88 = DAR 1957, 234 sowie Urteil vom 24. April 1959 VI ZR 105/58 = VersR 1959, 852, 853).
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