Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1959 - 5 StR 398/59 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begehen von Ausschreitungen - Vorhersehbakeit von Straftaten - Trinker - Treffen besonderer Vorkehrungen - Abgabe des Wagenschlüssels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 17, 340
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87
Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch - …
Soweit die Revision darüber hinaus geltend macht, der Vorsatz des Täters habe sich auch darauf zu erstrecken, daß er im Rausch möglicherweise irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen werde, wie es in der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gefordert worden ist (VRS 7, 309, 311; BGHSt 10, 247, 250; JR 1958, 28; VRS 17, 340, 341; vgl. jetzt aber BGHSt 16, 124), bedarf dies keiner Entscheidung; denn das Landgericht hat festgestellt, der Angeklagte habe "seine Neigung" gekannt, "im alkoholisierten Zustand aggressives Verhalten an den Tag zu legen" (UA S. 12). - OLG Hamm, 10.06.1975 - 5 Ss 407/74 Eine Verurteilung wegen Vollrausches nach § 330 a StGB , der als Strafvorschrift auch bei einem durch LSD-Trips hervorgerufenen Rausch eingreift, kann allerdings nur dann erfolgen, wenn der Täter in dem Zeitpunkt, in dem er sich in den die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzte, gewußt hat, oder hätte wissen müssen, er könne im Rausch irgendwelche Ausschreitungen strafbarer Art begehen (BGHSt 10, 247 [251]; BGH VRS 17, 340 [341]; BGH JR 1958, 28; Senatsurteil vom 30.4.1974 - 5 Ss 114/74).
- BGH, 02.04.1968 - 1 StR 46/68
Aufhebung eines Urteils auf Grund einer Revision - Streichungen im Schuldspruch - …
Gerade bei der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit muß aber eine eingehende Begründung gefordert werden (vgl. BGHSt 5, 168, 177 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; BGH VRS 16, 350; 17, 340; 29, 14). - BGH, 08.12.1967 - 4 StR 545/67
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Die langdauernde Entziehung der Fahrerlaubnis, zumal die sehr einschneidende auf Lebenszeit, ist nach dem Willen des Gesetzgebers auf die Fälle beschränkt, die unter Berücksichtigung aller für die Fristbestimmung maßgeblichen Gesichtspunkte, besonders der Gesamtpersönlichkeit des Täters und sonstiger Umstände, die einen Schluß auf mangelndes Verantwortungsbewußtsein im Straßenverkehr zulassen, eine besonders strenge Maßnahme zum Schutze der allgemeinen Verkehrssicherheit erfordern (BGHSt 5, 168, 177 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; BGH VRS 16, 350; 17, 340; 23, 438, 443). - OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 3 Ss 380/07 Die behaupteten Vorkehrungen werden nur pauschal erwähnt, so dass nicht geprüft werden kann, ob sie im Sinne der genannten Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH, VRS 17, 340; OLG Celle, VRS 28, 210; 37, 347) als ausreichend sicher gewertet werden können, und bejahendenfalls ob die Behauptung ihre Vornahme als "widerlegt" angesehen werden durfte.
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