Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.06.1976 - 2 Ss 111/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (3)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 222
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tod; Vorhersehbarkeit; Unfall; Leicht; Herzkrankheit
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1853
- VRS 52, 25
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16
Loveparade-Strafverfahren eröffnet
Rn. 894 Eine Zurechnung des tatsächlichen Geschehens entfällt unter dem Gesichtspunkt eines atypischen Kausalverlaufs nur dann, wenn der eingetretene Erfolg völlig außerhalb dessen liegt, was nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung noch in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH NStZ 2008, 686; NJW 2012, 2453, 2454; OLG Karlsruhe NJW 1976, 1853, 1854;… Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT, 46. Aufl., Rdn. 289). - LG Frankenthal, 27.08.2019 - 3 KLs 5122 Js 36045/16
Bewährungsstrafe für fahrlässige tödliche Explosion auf den Gelände einer …
Nicht umfasst ist all dies, was sich so sehr außerhalb des Bereichs jeglicher Wahrscheinlichkeit und des nach der Lebenserfahrung möglichen bewegt, dass vernünftiger- und billigerweise niemand damit rechnen muss (etwa bereits OLG Ort B, Beschluss vom 09.06.1976, 2 Ss 111/76, juris, Rn. 18).Dabei ist dieser Vorwurf nicht mit dem Argument auszuschließen, dass der Geschehensablauf nur im Ergebnis, nicht aber in den Einzelheiten des Geschehensablaufs vorhersehbar gewesen wäre (OLG Ort B, Beschluss vom 09.06.1976, 2 Ss 111/76, juris, Rn. 18).
- OLG Nürnberg, 09.05.2006 - 2 St OLG Ss 53/06
Fahrlässige Tötung durch Trunkenheitsfahrt, § 222 StGB
Dabei kommt es auf das konkrete Unfallgeschehen an; war der Geschehensablauf so atypisch und ungewöhnlich, dass er auch bei Anwendung der nach Sachlage gebotenen und dem Täter nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zumutbaren Sorgfalt nicht ins Auge gefasst werden konnte, so entfällt die strafrechtliche Verantwortlichkeit (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW 1976, 1853; OLG Stuttgart NStZ 1997, 190). - OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99
Zur Frage der Vorhersehbarkeit bei fahrlässiger Tötung.
Sie beruhen ersichtlich auf einer Verkennung der Anforderungen, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung an die Beurteilung der Voraussehbarkeit bei einem Fahrlässigkeitsdelikt gestellt werden (vgl. OLG Karlsruhe VRS 52, 25 ff.; 28; siehe auch BayObLG NJW 1998, 3580). - KG, 08.01.1999 - 1 Ss 360/98 Diese Angaben wären jedoch erforderlich gewesen, weil bei einem - wie hier nicht auszuschließenden - nur leichten Anstoß mit mäßiger Geschwindigkeit ohne konkret festgestellte Verletzungen es nicht vorhersehbar ist, daß eine möglicherweise vorhandene andere bereits bestehende Erkrankung der Geschädigten in Verbindung mit dem Unfallereignis zu ihrem Tod führt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1976, 1853, 1854).
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