Rechtsprechung
| OLG Köln, 12.11.1980 - 3 Ss 935/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 60, 445
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99 Als unwirksam ist eine Beschränkung auf den Strafausspruch allerdings anzusehen, wenn die Feststellungen zum Schuldspruch so mangelhaft sind, daß sie dem Berufungsgericht keine ausreichende Grundlage für seine Entscheidung über die Rechtsfolge liefern (BGHSt 33, 59 = NJW 1985, 1089; BGH NJW 1996, 2663, 2664 f.; BGHSt 43, 293 = NJW 1998, 913, 915; BGH NStZ 1994, 130; SenE VRS 60, 445; SenE 77, 452, 453;… Ruß a.a.O. § 318 Rdnr. 7a).
- OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94 Regelmäßig ist eine Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgeausspruch dann unwirksam, wenn die Feststellungen zur Schuldfrage so knapp, unvollständig und widerspruchsvoll sind, daß sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat oder Taten nicht hinreichend erkennbar machen, so daß sie keine tragfähige Grundlage für den Rechtsfolgeausspruch sein können (vgl. OLG Köln, VRS 60, 445 m.w.Hinweisen).
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