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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.09.1980 - 1 ObOWi 449/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2772
BayObLG, 18.09.1980 - 1 ObOWi 449/80 (https://dejure.org/1980,2772)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.1980 - 1 ObOWi 449/80 (https://dejure.org/1980,2772)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 1980 - 1 ObOWi 449/80 (https://dejure.org/1980,2772)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO §§ 261, 267 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Täterschaft; Überzeugung; Vergleich; Lichtbild; Erscheinungsbild; Darlegungen; Übereinstimmungen

Papierfundstellen

  • VRS 61, 41
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der …

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  • OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90

    Rechtmäßigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Rahmen der …

    Wenn es darauf ankommt, die Identität einer Person durch ein Lichtbild nachzuweisen, muß sich aus den Urteilsausführungen in einer für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbaren Weise der logische Zusammenhang der Erwägungen in bezug auf konkret festgestellte Ergebnisse der Augenscheinseinnahme ergeben (BayObLG VRS 61, 41 ; OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, VRS 72, 196 ; OLG Düsseldorf VRS 73, 138, 140 ).
  • BayObLG, 30.11.1994 - 2 ObOWi 563/94
    Es ist deshalb - wie vom Senat in ständiger Rechtsprechung betont wurde - daran festzuhalten, daß das Urteil Angaben über die übereinstimmenden charakteristischen Identifizierungsmerkmale enthalten muß (vgl. BayObLG VRS 61, 41 f.; OLG Düsseldorf VRS 80, 458; NZV 1994, 445 ; OLG Köln VRS 80, 374 f.; OLG Stuttgart DAR 1993, 72 f.;… Göhler OWiG 10. Aufl. § 71 Rn. 47 a und NStZ 1992, 71/76 f.).
  • OLG Stuttgart, 26.05.1986 - 1 Ss 291/86

    Identifizierung eines Fahrzeugführers; Lichtbild; Vergleich des Hinterkopfes; …

    Gerade um überprüfen zu können, ob die rechtlichen Grenzen der dem Tatrichter überlassenen Auswertung eines Lichtbilds eingehalten werden, verlangt eine verbreitete Rechtspr., die sich nicht im Gegensatz zur Rechtspr. des BGH sieht, die Mitteilung der für den Lichtbildvergleich in Betracht gezogenen körperlichen Merkmale in den Urteilsgründen (vgl. BayObLG, VRS 61, 41 ; OLG Köln, VerkMitt 81, 94; DAR 82, 24).
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