Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.12.1981 - 1 Ss 822/81 (B) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß eines Disponenten gegen das Fahrpersonalgesetz wegen Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten durch einen seiner Fahrer; Begründung der Verantwortlichkeit nach§ 7 b Abs. 1 Nr. 1 Fahrpersonalgesetz (FPersG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 25.05.1981 - 1 Ss 421/81
- OLG Köln, 18.12.1981 - 1 Ss 822/81 (B)
Papierfundstellen
- VRS 63, 153
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 16.11.1979 - 1 Ss 829 Bz/79
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1981 - 1 Ss 822/81
Vorliegend wirkte sich der in die Verantwortung des Betroffenen gestellte Verstoß (auch) in der Bundesrepublik Deutschland aus (vgl. SenE NJW 1980, 1241 = VRS 59, 68 ).Beschlusses nicht der durch Tatsachen belegte Nachweis dafür geführt, daß der Betroffene die Disposition der Transportfahrt nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten hergestellt (SenE NJW 1980, 1241), etwa den Fahrer zeitlich so eingeengt hatte, daß es nach den Umständen jedenfalls voraussehbar gewesen wäre, daß dieser die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten werde (vgl. SenE VRS 60, 160 ; SenE v. 17.11.1981 - z. Veröff. bestimmt - 1 Ss 583/81 B - u. v. 15.9.1978 - 1 Ss 719 B/78 -).
Sofern mit der Feststellung des Amtsgerichts etwa gesagt werden soll, der Betroffene habe dem Fahrer keinen genauen Zeitplan für die zu wählende Route und die einzuhalten - den Lenk- und Ruhezeiten mitgegeben, hat der Senat in der Entscheidung NJW 1980, 1241 klargestellt, daß dies nach geltendem Recht nicht verlangt wird (im Gegensatz zum grenzüberschreitenden Linienverkehr, § 7 a I 2. d) FPersG i. Verb.
- OLG Köln, 08.07.1980 - 1 Ss 540 B/80
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1981 - 1 Ss 822/81
Beschlusses nicht der durch Tatsachen belegte Nachweis dafür geführt, daß der Betroffene die Disposition der Transportfahrt nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten hergestellt (SenE NJW 1980, 1241), etwa den Fahrer zeitlich so eingeengt hatte, daß es nach den Umständen jedenfalls voraussehbar gewesen wäre, daß dieser die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten werde (vgl. SenE VRS 60, 160 ; SenE v. 17.11.1981 - z. Veröff. bestimmt - 1 Ss 583/81 B - u. v. 15.9.1978 - 1 Ss 719 B/78 -).Ein anderer Grundsatz kann auch der Senatsentscheidung VRS 60, 160 = VerkMitt 81, 13 nicht entnommen werden, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung v. 25.8.1981 (1 Ss 579 B/81 -, z. Veröff. bestimmt) zum Ausdruck gebracht hat.
- OLG Köln, 17.11.1981 - 1 Ss 583/81
Geldbuße gegen den Direktor eines jugoslawischen Speditionsunternehmens wegen …
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1981 - 1 Ss 822/81
Beschlusses nicht der durch Tatsachen belegte Nachweis dafür geführt, daß der Betroffene die Disposition der Transportfahrt nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten hergestellt (SenE NJW 1980, 1241), etwa den Fahrer zeitlich so eingeengt hatte, daß es nach den Umständen jedenfalls voraussehbar gewesen wäre, daß dieser die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten werde (vgl. SenE VRS 60, 160 ; SenE v. 17.11.1981 - z. Veröff. bestimmt - 1 Ss 583/81 B - u. v. 15.9.1978 - 1 Ss 719 B/78 -).
- BVerwG, 01.12.1987 - 7 B 235.87
Antrag auf Freigabe von Uferunterhaltungswegen für den Reitverkehr - Ermächtigung …
Dies wird auch darin deutlich, daß das Berufungsgericht ausdrücklich die Unterschiede des vorliegenden Falles gegenüber dem Sachverhalt in seinem Urteil vom 28. November 1986 - 11 B 86.02230 -, auf das sich die Beschwerde glaubt berufen zu können, hervorgehoben hat; ein in VRS 63, 153 abgedrucktes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, auf das sich die Beschwerde weiter stützt, existiert nicht; falls die Beschwerde das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 22. Juni 1981 in VRS 62, 154 meinen sollte, ergibt auch dieses Urteil, daß es auf den "konkreten Fall" abgestellt hat. - OLG Köln, 12.11.1982 - 1 Ss 498/82
Pflichtverletzung durch zu kurze Bemessung eines Fahrtauftrages; Verstoß gegen …
Dagegen ist er nicht verpflichtet, für die Fahrt einen Zeit und Streckenplan zu erstellen und dem Fahrer mitzugeben, wenn sich in aller Regel auch ein solcher Plan empfehlen mag (vgl. dazu Senatsentscheidungen VRS 59, 68 ; VRS 60, 66 ; VRS 60, 160 = DAR 1980, 349; VRS 62, 223 ; VRS 63, 153 ; SenE vom 7.9.1982 - 1 Ss 584/82 -). - OLG Köln, 08.10.1985 - Ss 480/85
Anforderungen an die Anordnung eines Unternehmers an seine Angestellten bzgl. der …
Insoweit ist das Amtsgericht zu Recht davon ausgegangen, daß der Unternehmer verpflichtet ist, - wenn er schon dem Fahrer keinen genauen Zeitplan für die zu wählende Fahrtroute und die einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten mitgibt - jedenfalls eine Übereinstimmung von kaufmännischer Disposition mit den Lenk- und Ruhezeiten herzustellen und dies durch geeignete Anordnungen zu sichern (vgl. SenE VRS 60, 160 ; 62, 223und 472; 63, 153). - OLG Köln, 07.09.1982 - 1 Ss 584/82
Pflicht eines Unternehmers zur Mitgabe eines genauen Plans über die …
Wie der Senat schon wiederholt ausgesprochen hat, ist der Unternehmer auf Grund der Vorschriften des A. nicht verpflichtet, einen genauen Plan über die einzuhaltenden Strecken und Ruhezeiten mitzugeben (vgl. dazu SenE NJW 1980, 1241;… SenE vom 25.7.1981 - 1 Ss 579/81 -, abgedruckt in "Güterverkehr", Heft 8/82, S. 26, 27; Senat vom 17.11.1981 - 1 Ss 583/81 - und 18.12.1981 - 1 Ss 822/81 -).
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