Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 03.06.1982 - 1 Ss 226/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 63, 372
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach …
Ein erfolgreiches Rechtsmittel führe nämlich grundsätzlich dazu, daß die Entscheidung hergestellt werde, die bei richtiger Sachbehandlung schon der in der Vorinstanz tätig gewesene Richter hätte treffen müssen; eine darüber hinausgehende Einstellung des Verfahrens scheide aus, weil eine weitere Tat nicht Gegenstand des Verfahren geworden sei (BayObLG VRS 57, 39; 58, 432; KG VRS 64, 42; OLG Koblenz VRS 63, 372; OLG Stuttgart VRS 71, 294). - OLG Koblenz, 14.05.1986 - 1 Ss 125/86
Hauptverhandlung; Hinweis; Fahrverbot; Geldbuße
Denn der Schutzzweck des § 265 StPO beschränkt sich auf die Sicherstellung der Verteidigung des Angeklagten, bzw. des Betroffenen, soweit diese durch die Abweichung vom zugelassenen Anklagesatz gefährdet sein könnte, bzw. der Abweichung vom Bußgeldbescheid, dem in Bußgeldverfahren die gleiche Bedeutung zukommt wie der Anklageschrift oder dem Strafbefehl im Strafverfahren (BGHSt 23, 336, 339; OLG Koblenz in VRS 63, 372).
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