Rechtsprechung
| OLG Hamm, 14.03.1983 - 3 Ss 2189/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 64, 451
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin …
Rn. 17 a) Wie anerkannt ist, gibt es - über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus - Situationen, in denen die Öffentlichkeit des Verfahrens tatsächliche Schranken findet, die hinzunehmen sind (vgl. BGHSt 21, 72, 73; 24, 72, 73 f.; 27, 13, 14 f.; OLG Hamm VRS 64, 451, 452 f.; Foth in Lexikon des Rechts, Strafrecht/Strafverfahrensrecht S. 564). - OLG Köln, 02.07.1999 - Ss 245/99 Demgemäß sind die Bestimmungen über die Öffentlichkeit nicht verletzt, wenn während eines Teils der in der Wohnung des Angeklagten fortgesetzten Hauptverhandlung die Wohnungstür zwar verschlossen, an ihr aber ein "Terminszettel" mit dem Hinweis auf die öffentlichen Verhandlung angebracht ist und jedermann sich durch Klingeln oder Klopfen an der Tür Zutritt zu dem Verhandlungsraum verschaffen kann (OLG Hamm VRS 64, 451).
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