Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 31.05.1983 - 1 Ss 157/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bußgeld wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Betrieb; Wiederholter Überschreitung der Lenkzeiten bei Lkw sowie Unterschreitung der Tagesruhezeiten; Überwachung der Einhaltung der Sozialvorschriften des Straßenverkehrsrechts durch den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 27.01.1983 - 1 Ss 157/83
- OLG Koblenz, 31.05.1983 - 1 Ss 157/83
Papierfundstellen
- VRS 65, 457
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.1983 - 1 Ss 157/83
Insoweit liegt ein Verstoß gegen das Verbot der Beweisantizipation vor (BGHSt 23, 176). - BGH, 23.03.1973 - 2 StR 390/72
Irreführendes Inverkehrbringen eines Weins unter verschiedenen Bezeichnungen - …
Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.1983 - 1 Ss 157/83
Grundsätzlich ist der Betriebsinhaber gehalten, durch gelegentliche Stichproben die Beachtung seiner Anweisungen bzw. die Tätigkeit der Aufsichtspersonen, an die er seine eigenen Aufsichtspflichten deligiert hat, zu überwachen (BGHSt 25, 158; OLG Hamm, VRS 40, 129; OLG Hamburg, VRS 49, 257; OLG Koblenz, Beschluß vom 16.5.1979 - 1 Ss 252/79 -). - BGH, 27.03.1973 - 1 StR 55/73
Rangverhältnis verschiedener Dienstgeschäfte eines Richters der mehreren …
Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.1983 - 1 Ss 157/83
Hierbei käme es nicht einmal darauf an, daß die gelegentlichen Stichproben auch tatsächlich zur Aufdeckung der Mißstände führen (BGHSt 25, 163), da allein schon die Durchführung von Stichproben geeignet ist, Rechtsverstößen vorzubeugen. - OLG Karlsruhe, 25.09.1979 - 1 Ss 252/79
Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.1983 - 1 Ss 157/83
Grundsätzlich ist der Betriebsinhaber gehalten, durch gelegentliche Stichproben die Beachtung seiner Anweisungen bzw. die Tätigkeit der Aufsichtspersonen, an die er seine eigenen Aufsichtspflichten deligiert hat, zu überwachen (BGHSt 25, 158; OLG Hamm, VRS 40, 129; OLG Hamburg, VRS 49, 257; OLG Koblenz, Beschluß vom 16.5.1979 - 1 Ss 252/79 -).
- BayObLG, 10.08.2001 - 3 ObOWi 51/01
Zur Pflicht der Überwachung der Beschäftigten durch den Unternehmer
Denn § 130 Abs. 1 Satz 2 OWiG verpflichtet den Betriebsinhaber ausdrücklich auch zur Überwachung der Aufsichtspersonen (vgl. dazu etwa BGH NStZ 1986, 34; OLG Düsseldorf VRS 63, 286; OLG Hamm VRS 40, 129; OLG Koblenz VRS 65, 457).Auch in Fällen, in denen keine gesteigerte Aufsichtspflicht anzunehmen ist (vgl. dazu z.B. BGHSt 9, 319/323; OLG Düsseldorf VRS 63, 286; OLG Koblenz VRS 65, 457), reicht eine einmalige jährliche Kontrolle nicht annähernd aus, weil sie das in § 130 Abs. 1 Satz 1 OWIG normierte Ziel der innerbetrieblichen Aufsicht, nämlich firmeninterne Verstöße zumindest wesentlich zu erschweren, nicht verwirklichen kann.
- BayObLG, 07.11.2022 - 203 StRR 420/22
Unternehmensinterne Delegation der Halteraufgaben; Überlassung eines …
Der Betriebsinhaber hat darauf zu achten und sich davon zu vergewissern, dass er eine sorgfältige und zuverlässige Person mit der Aufgabe der Führerscheinkontrolle beauftragt, da andernfalls die Verantwortung nicht wirksam übertragen ist oder wieder zurückfällt (BayObLG VRS 66, 287; OLG Düsseldorf VRS 72, 118; OLG Koblenz VRS 65, 457;… Mielchen/Meyer a.a.O. S. 8). - OLG Koblenz, 23.04.2001 - 1 Ss 29/01
Belehrungspflicht, Dauerordnungswidrigkeit, Einlassung, Einzelrichter, Fahrer, …
Das Amtsgericht hätte, soweit es auf ein Unterlassen des Unternehmers abstellt, zuerst darlegen müssen, welchen Umfang die Überwachungspflicht des Betroffenen hatte (hierzu BayObLG VRS 92, 238; 62, 390; 63, 302; OLG Koblenz VRS 65, 457; KG VRS 67, 473, 474; Erbs-Kohlhaas-Schulz a.a.0. - OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 2 Kart 5/05
Aufsichtspflicht des Geschäftsführers eines Transportbetonunternehmens gegenüber …
So bestehen gesteigerte Aufsichtsmaßnahmen jedenfalls dann, wenn es im Betrieb bereits zu Unregelmäßigkeiten gekommen oder damit wegen besonderer Umstände zu rechnen ist und ebenso wenn wichtige Vorschriften (vgl. OLG Koblenz VRS 65, 457) oder schwierige Rechtsfragen (vgl. BGHSt 27, 196, 202; OLG Stuttgart, wistra 1987, 35) in Rede stehen. - OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - 2 Kart 6/05
Beteiligung eines Geschäftsführers an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen; …
So bestehen gesteigerte Aufsichtsmaßnahmen jedenfalls dann, wenn es im Betrieb bereits zu Unregelmäßigkeiten gekommen oder damit wegen besonderer Umstände zu rechnen ist und ebenso wenn wichtige Vorschriften (vgl. OLG Koblenz VRS 65, 457) oder schwierige Rechtsfragen (vgl. BGHSt 27, 196, 202; OLG Stuttgart, wistra 1987, 35) in Rede stehen.
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