Rechtsprechung
| BayObLG, 02.09.1983 - RReg. 1 St 238/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 3 Abs. 2a
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kraftfahrer; Fahrzeugführer; Straße; Fußgänger; Betreten; Überqueren; Absicht
Papierfundstellen
- VRS 65, 461
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die …
Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NJW 1994, 2829, 2830; BayObLG VRS 65, 461, 462). - BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen
Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BayObLG VRS 65, 461, 462; zum vergleichbaren Verhalten gegenüber Kindern s. auch Senatsurteile vom 2. Juli 1985 - VI ZR 22/84 - VersR 1985, 1088, 1089; vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890 f und vom 21. Dezember 1993 - VI ZR 246/92 - VersR 1994, 326, 327). - OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08
Geschwindigkeitsschätzung
Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält (OLG Hamm VRS 58, 380 f.; BayObLG VRS 65, 461 ff.). - OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 156/03 Befindet sich eine älter Person in einer Lage, in welcher für sie nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NZV 1994, 273 mit Hinweis auf BayObLG VRS 65, 461, 462).
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