Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 09.06.1983 - 1 Ss 246/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrzeug; Halter; Nutzung; Vater
Papierfundstellen
- VRS 65, 475
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93
Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz; …
Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt/ die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1983, 1492; BayObLG DAR 1985/ 227 = VRS 69, 70; DAR 1985, 390; OLG Düsseldorf VRS 74, 224; OLG Karlsruhe VRS 75, 472, 473; OLG Koblenz VRS 71, 230, 231; VRS 65, 475, 476; ständige Senatsrechtsprechung z.B. Beschluß v . - OLG Köln, 05.03.1993 - Ss 46/93 (B) 25
Halter; Kfz; Fahrzeugführer; Ordnungswidrigkeit; Feststellung; Für eigene …
Um den Eigentümer, der sein Fahrzeug anderen zur Benutzung überlassen hat, noch als Halter ansehen zu können, bedarf es der Feststellung, daß er eine unmittelbare tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug behalten und nach Überlassung an einen anderen weiterhin besessen hat (OLG Koblenz VRS 65, 475, 476).
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